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Fragen und Antworten

Die Rückgabe menschlicher Gebeine an Namibia

Erstmals werden an diesem Mittwoch staatliche Vertreter Deutschlands menschliche Gebeine an Namibia zurückgeben. In den Vorjahren gab es bereits zwei ähnliche Rückgaben von deutschen Institutionen, allerdings ohne Beteiligung der Bundesregierung. MiGAZIN klärt die wichtigsten Fragen.

Von Christine Xuân Müller Mittwoch, 29.08.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.08.2020, 14:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Woher stammen die menschlichen Gebeine?

Während der deutschen Kolonialzeit im damaligen Südwestafrika (1884-1915) gerieten die Mitte und der Süden des Landes, Heimat der Volksgruppen Herero und Nama, zunehmend unter direkte Kontrolle deutscher Siedler. In den Jahren 1904 bis 1908 schlugen deutsche Kolonialtruppen Aufstände der Volksgruppen Herero und Nama grausam nieder. Schätzungen zufolge wurden während der deutschen Kolonialzeit bis zu 70.000 Herero und Nama ermordet. Historiker bezeichnen diese Gräueltaten auch als „ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts“. Im Zuge der Kolonialzeit wurden menschliche Überreste und andere Objekte unrechtmäßig entwendet und nach Deutschland gebracht.

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Wo befinden sich menschliche Gebeine von Herero und Nama in Deutschland?

Menschliche Gebeine – wie etwa Skelette, Knochen und Schädel, aber auch Hautstücke – lagern häufig in anthropologischen Sammlungen. Hinzu kommen Raubkunstobjekte, die ohne Respekt vor kulturellen und religiösen Überzeugungen der Herkunftsgesellschaften entwendet und nach Deutschland gebracht wurden. Auch diese Objekte lagern häufig in Museen oder Forschungseinrichtungen.

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Wieviele menschliche Gebeine oder Raubkunstobjekte aus der Kolonialzeit gibt es in Deutschland?

Genaue Zahlen oder Verzeichnisse gibt es bislang nicht. In den vergangen Jahren haben aber Forderungen gegenüber Deutschland nach Rückgabe an die Herkunftsstaaten oder Herkunftsgesellschaften deutlich zugenommen. Nicht nur Namibia, sondern auch Staaten wie Neuseeland, Australien, Japan und weitere Länder stellen vermehrt Rückgabeforderungen an Deutschland. Im Zuge dessen hat die Provenienzforschung an deutschen Museen und Forschungseinrichtungen in den vergangen Jahren zugenommen. Voraussetzung für eine Rückgabe aus Deutschland ist eine ausreichend gesicherte Kenntnis über die Herkunft. Die Provenienzrecherche gilt als sehr aufwendiges Verfahren, bei dem unter anderem DNA-Analysen verwendet werden.

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Wieviele Rückgaben gab es von Deutschland bisher an Namibia?

Bislang wurden zwei Mal menschliche Gebeine von Deutschland an Namibia zurückgegeben. Die erste Übergabe von 20 Schädeln aus Beständen des Berliner Universitätsklinikums, der Charité, an Namibia fand im September 2011 in Anwesenheit einer 70-köpfigen Delegation unter Leitung des namibischen Kulturministers Kazenambo Kazenambo statt.

Weitere Übergaben erfolgten im März 2014 durch die Universität Freiburg (14 Schädel) und die Berliner Charité (18 Schädel, 3 Skelette) an eine zehnköpfige Delegation unter Leitung des namibischen Kulturministers Jerry Ekandjo.

Was wird aktuell an Namibia zurückgegeben?

Es handelt sich um 27 menschliche Überreste, konkret elf Schädel, fünf Skelette und ein Schulterblatt aus der Charité Berlin, drei Schädel aus der Universität Greifswald, einen Schädel aus Privatbesitz von Gerhard Ziegenfuß aus Ennigerloh, einen Schädel vom Deutschen Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft Witzenhausen, ein Stück Kopfhaut und drei mikroskopische Hautpräparate aus dem Phyletischen Museum beziehungsweise der Universität Jena, zwei Schädel und einen Unterkiefer aus dem Landesmuseum Hannover und einen Schädel aus dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Gibt es weitere Forderungen?

Vor einem New Yorker Bezirksgericht ist eine Klage von Vertretern der Herero und Nama gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, in der sie eine offizielle Beteiligung an den Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia sowie Reparationen für den Völkermord fordern. Nach Angaben der Bundesregierung dauern die offiziellen Verhandlungen zur Aufarbeitung der Gräueltaten während der Kolonialzeit mit Namibia weiter an. Die Gespräche verlaufen demnach in guter und vertrauensvoller Atmosphäre, sie seien jedoch auch komplex.

Die Bundesregierung wird bei den Verhandlungen mit Namibia von dem CDU-Politiker Ruprecht Polenz vertreten. Deutschland lehnt direkte Entschädigungszahlen ab. Die Bundesregierung ist bei der Einstufung der Verbrechen als Völkermord zurückhaltend, bekennt sich aber zu ihrer besonderen historischen Verantwortung. (epd/mig) Aktuell Politik

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