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Spurwechsel

Arbeitgeberpräsident will „unsinnige Abschiebungen“ vermeiden

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer fordert ein Stopp von "unsinnigen Abschiebungen". Beruflich gut integrierte Asylberwerber sollten in Deutschland bleiben dürfen. Auch der Landkreistag äußert ein Interesse an einem Bleiberecht für beruflich integrierte Asylbewerber.

Dienstag, 04.09.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.09.2018, 17:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnt vor „unsinnigen Abschiebungen“ von abgelehnten oder geduldeten Asylbewerbern, die beruflich gut integriert sind. Häufig wüssten weder die Betroffenen noch die Betriebe über entsprechende gesetzliche Möglichkeiten Bescheid, dennoch eine Duldung oder befristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, sagte Kramer der Tageszeitung „Die Welt“. Der Landkreistag, ein Zusammenschluss der Landkreise, die neben den kreisfreien Städten für den Vollzug der Abschiebungen zuständig sind, bestätigte dem „Evangelischen Pressedienst“ entsprechende gesetzliche Regelungen.

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„Insgesamt sind die Möglichkeiten für abgelehnte oder geduldete Asylbewerber, in Deutschland zu bleiben, gering“, sagte Kay Ruge vom Landkreistag. Eine bekannte gesetzlich geregelte Möglichkeit sei die sogenannte Drei-plus-zwei-Regelung, die sich speziell an Auszubildende richtet. Die Drei-plus-zwei-Regelung ermöglicht es abgelehnten Asylbewerbern mit einem sicheren Ausbildungsplatz, ihre dreijährige Ausbildung in Deutschland zu absolvieren sowie zwei weitere Jahre hier zu bleiben und zu arbeiten.

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Spurwechsel gefordert

Um den Übergang von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, fordere der Landkreistag die Möglichkeit eines aufenthaltsrechtlichen Statuswechsels. Über den sogenannten Spurwechsel von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt wird derzeit kontrovers diskutiert. Er würde geduldeten und gut integrierten Asylbewerbern eine dauerhafte Arbeitsaufnahme und Bleibeperspektive eröffnen.

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Arbeitgeberpräsident Kramer erklärte, wenn nicht rechtzeitig ein Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gestellt werde und die Ausländerbehörde eine Ausreiseaufforderung zustelle, sei die Rückführung ins Heimatland unumkehrbar. „Um solche unsinnigen Abschiebungen von gut integrierten Arbeitskräften zu verhindern, appelliere ich deshalb an die Leitung jeder Ausländerbehörde, dafür zu sorgen, dass in jedem Einzelfall, wo Duldungen entzogen und Abschiebungen angeordnet werden sollen, zuvor geklärt wird, ob es sich um gut integrierte Beschäftigte handelt, die einen Aufenthaltstitel beantragen könnten“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Ausländerbehörden ohne Ermessensspielraum

Ruge betonte mit Blick auf Kramers Appell: „Grundsätzlich haben die Ausländerbehörden keinen Ermessensspielraum bei Rückführungen: Eine Abschiebung kann nicht verhindert werden, nur weil der Bewerber beruflich gut integriert ist.“ Politische Grundsatzentscheidungen könnten nicht auf die Verwaltung verlagert werden. Er ergänzte: „Erfüllt ein Asylbewerber die Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel, können die Behörden allerdings darauf hinweisen.“

Auf Zustimmung stößt bei Kramer das von der Bundesregierung angekündigte Einwanderungsgesetz für Fachkräfte. Eine gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt sei entscheidend für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, sagte er. Ohne mehr Erwerbsmigranten drohe eine Schrumpfung der Volkswirtschaft mit verheerenden Auswirkungen auf die Rente und andere Sozialleistungen, warnte der BDA-Chef. Derzeit seien mehr als eine Million Stellen in Deutschland unbesetzt. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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