Flüchtlinge
Immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland in Heimen
Die Zahl der in Heimen untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Vor allem männliche Jugendliche kommen immer öfter betreute Unterkünfte. Die Bundesregierung liefert eine mögliche Erklärung: Flüchtlinge.
Donnerstag, 06.09.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.09.2018, 19:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Immer mehr Kinder und Jugendliche leben in einem Heim. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Antwort der Linksfraktion hervorgeht, stieg die Anzahl der in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform untergebrachten Kinder und jungen Erwachsenen von 2008 bis 2016 um 89 Prozent. Im Jahr 2016 lebten insgesamt 64.217 Kinder und Jugendliche in Heimen, 2008 waren es nur 34.096. Zuerst hatte die „Passauer Neue Presse“ darüber berichtet.
Der Bundesregierung zufolge ist die Anzahl der Heimkinder vor allem seit 2014 stark gestiegen. Während die Zahl zwischen 2008 und 2013 jährlich etwa um zwei bis fünf Prozent anwuchs, nahm sie zwischen 2014 und 2015 um 23 Prozent zu, zwischen 2015 und 2016 sogar um 25 Prozent.
Immer häufiger werden männliche Jugendliche zwischen 15 bis unter 18 Jahren in Heimen untergebracht. Ihre Anzahl stieg zwischen 2014 und 2016 von rund 9.700 auf rund 26.700. Auch junge Männer zwischen 18 und unter 27 Jahren leben immer häufiger in einem Heim. Während 2014 noch rund 2.400 von ihnen dort wohnten, waren es 2016 bereits rund 6.500. Als eine mögliche Erklärung nennt die Bundesregierung vor allem die Unterbringung unbegleiteter, größtenteils männlicher minderjährige Flüchtlinge.
Immer öfter in geschlossenen Heimen
In den Heimen leben die Mädchen und Jungen insgesamt allerdings kürzer als noch vor einigen Jahren. 2016 lag der durchschnittliche Aufenthalt im Heim bei 17 Monaten, 2008 waren es noch 21 Monate. Auch diese Entwicklung führt die Bundesregierung „auf die besondere Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen“ zurück.
Immer öfter müssen Kinder und Jugendlich in geschlossene Heime. Im Jahr 2016 genehmigten Familiengerichte in 15.534 Fällen, dass Minderjährigen mit erheblichen Problemen die Freiheit entzogen wird. 2006 hatte diese Zahl noch bei 6.016 gelegen. Nach Paragraf 1631b BGB ist die Unterbringung in Heimen mit Freiheitsentziehung zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann. (epd/mig) Aktuell Panorama
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