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Verfassungsschutz

Thüringen prüft Beobachtung der AfD

Der Thüringer Verfassungsschutz prüft den Landesverband der AfD auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Landesamt-Präsident Stephan Kramer weist jedoch auf hohe juristische Hürden für eine Beobachtung von Parteien hin.

Freitag, 07.09.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.09.2018, 19:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Thüringer Verfassungsschutz prüft den Landesverband der AfD auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Er habe dies ab sofort angeordnet, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, am Donnerstag in Erfurt. Auslöser für seine Entscheidung sei unter anderem der von der AfD Thüringen vollzogene Schulterschluss mit Rechtsextremisten beim sogenannten Schweigemarsch am vergangenen Wochenende im sächsischen Chemnitz gewesen. Kramer bestätigte damit Berichte von MDR Thüringen und der Tageszeitung „Die Welt“ vom Donnerstag.

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Für die zeitlich befristete Prüfung will die Behörde eigens Personal abstellen. Im Fokus stehe, ob und inwieweit sich die AfD faktisch vom Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle der Thüringer Verfassungsschutz dann entscheiden, ob die Partei auch zum offiziellen Beobachtungsobjekt erklärt werden müsse, erklärte Kramer.

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Hohe juristische Hürden

Er wies auf die hohen juristischen Hürden für eine Beobachtung von Parteien hin. So müssten in den Mitgliederstrukturen für die Gesamtpartei extremistische Positionen erkennbar, die systematische Zusammenarbeit mit Extremisten belegbar und eine entsprechende Programmatik nachweisbar sein. Diesem Eindruck habe die Thüringer AfD in der Vergangenheit mit Unvereinbarkeitsbeschlüssen und der Distanzierung von extremen Ansichten als Einzelmeinungen entgegengewirkt.

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Insbesondere der offen vollzogene Schulterschluss „mit 2.500 bekannten Rechtsextremisten“ im Chemnitzer Demonstrationszug und der Ausgang des Parteiausschlussverfahrens im Mai gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hätten ihn aber dazu veranlasst, jetzt die Prüfung in Auftrag zu geben. Letztlich gehe es darum ergebnisoffen zu klären, ob sich der Landesverband der Partei nur rein strategisch vom Rechtsextremismus abgrenze, aber faktisch eine Annäherung stattfinde.

Kramer für Transparenz

Üblicherweise teilten Verfassungsschutzbehörden der Öffentlichkeit nicht mit, wenn sie eine derartige Prüfung beginnen, räumte Kramer ein. Da es sich bei der AfD um eine im Landtag vertretene Partei handele und sich auf diese Art vielleicht auch eine Debatte innerhalb der AfD initiieren lassen könnte, habe er sich für ein transparentes Vorgehen entschieden.

Die Debatte über eine vollständige oder teilweise Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz war nach den Demonstrationen in Chemnitz neu entbrannt. Bislang stehen nur einzelne Mitglieder im Visier der Verfassungsschützer. Bremen und Niedersachsen lassen zudem als erste Bundesländer die Nachwuchsorganisation der AfD, Junge Alternative, vom Verfassungsschutz beobachten. (epd/mig) Aktuell Politik

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