Unionsminister für Freiheitsentzug vor Abschiebungen
Die Innenminister von CDU und CSU sprechen sich für eine Freiheitsentziehung von abgelehnten Asylbewerbern vor einer geplanten Abschiebung aus. Dazu gehören deutliche Verschärfungen der Rechtsgrundlage.
Montag, 10.09.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.09.2018, 16:34 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Innenminister von CDU und CSU setzen sich für deutliche Rechtsverschärfungen bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ein. Dazu gehört ein Freiheitsentzug für die Betroffenen bis zu zehn Tage lang vor einer geplanten Abschiebung. Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte am Freitag nach der Tagung mit seinen Unionskollegen in Wiesbaden, einer der Hauptgründe für gescheiterte Abschiebungen sei das Untertauchen dieser Personen. Deshalb seien wieder effektivere Instrumente für die Behörden erforderlich. Dazu gehöre die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen zehntägigen Gewahrsam. Dieser solle entweder in Abschiebehafteinrichtungen oder im Transitbereich des Flughafens vollzogen werden.
Voraussetzung für den Freiheitsentzug seien tatsächliche Anhaltspunkte, die „die Annahme rechtfertigen, dass sich eine abzuschiebende Person der Abschiebung entziehen wird“, heißt es in einer Erklärung, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie seine Länderkollegen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Wiesbaden verabschiedeten. Hinzu kommen soll auch die Möglichkeit eines Kurzzeitgewahrsams, der die Festnahme schon am Vortag der Abschiebung erlaubt.
Freiheitsentzug durch Fußfessel?
Ohne die sogenannte Fußfessel namentlich zu erwähnen, wird darin eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsorts auch für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer gefordert, die wegen Verbrechen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Drogendelikten angeklagt werden. Neben der Gefahrenabwehr spreche auch die Möglichkeit einer erleichterten Abschiebung oder Überstellung der Betroffenen dafür.
Ausländer, die sich extremistisch betätigt haben, sollen nach einer weiteren Forderung der Unionsminister erst nach einer sogenannten „Abkühlfrist“ von fünf Jahren eingebürgert werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass sie nur dann Deutsche werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum keine derartigen Bestrebungen mehr unternommen haben.
Aufstockung der Bundespolizei an Grenzen
Die Innenminister von CDU und CSU verurteilten rechte Hetze und Gewalt wie rund um die jüngsten Ereignisse in Chemnitz. „Wir brauchen ein entschiedenes und breites Aufstehen gegen Rechtsextremismus“, heißt es in der Wiesbadener Erklärung. Über eine mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hätten die Sicherheitsbehörden und nicht Politiker zu entscheiden, sagte Seehofer. Die Innenminister würden aber noch in diesem Monat über ihre Erkenntnisse beraten.
Einig waren sich die Ressortchefs auch in dem Verlangen, die Bundespolizei weiter aufzustocken. Dies sei vor allem für Flughäfen, Bahnhöfe und an den Grenzen nötig. Als größte Gefahr stufen sie nach wie vor den Terrorismus ein. Seehofer warnte: „Mit einem Anschlag muss jederzeit gerechnet werden.“ Erneut plädierten die Politiker von CDU und CSU für die Vorratsdatenspeicherung und für Online-Durchsuchungen. (epd/mig) Aktuell Politik
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