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EU-Rückführungsrichtlinie

Pro Asyl warnt vor „flächendeckender Inhaftierung“ von Flüchtlingen

Pro Asyl kritisiert die neue EU-Rückführungsrichtlinie als ein Programm zur flächendeckenden Inhaftierung von Flüchtlingen. Die Richtlinie sei ein schwerer Angriff auf die Rechtsgrundlagen der EU.

Dienstag, 18.09.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.09.2018, 18:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Pro Asyl kritisiert die neuen Pläne der EU-Kommission für eine verschärfte Flüchtlingspolitik als „schweren Angriff auf die Rechtsgrundlagen der EU“. „Mit einem knallharten Abschiebungsplan wird der Rechtsstaat ausgehebelt“, sagte der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation, Günter Burkhardt, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wenn die Vorschläge umgesetzt würden, gäbe es keine fairen Asylverfahren mehr. Es bestünde keine Möglichkeit, Asylentscheidungen von regulären Gerichten überprüfen zu lassen.

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Die EU-Kommission hat für das Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs Mitte der Woche mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt, die unter anderem einen Ausbau des Grenzschutzes und schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerbern vorsehen.

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Rückführungsrichtlinie Inhaftierungsprogramm

Der Entwurf zur EU-Rückführungsrichtlinie sei ein „Programm zur flächendeckenden Inhaftierung von Flüchtlingen“, kritisierte Burkhardt. „Nach diesem Plan mit seiner Vielzahl von Haftgründen könnte man jeden Asylbewerber hinter Gitter bringen.“

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Die Kommission begründet die Pläne unter anderem mit der rückläufigen Quote von Rückführungen irregulärer Migranten. „Europa ist und muss ein Ort bleiben, an dem diejenigen, die wirklich internationalen Schutz brauchen, ihn bekommen können“, sagte EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos den Funke-Zeitungen. „Gleichzeitig sollten diejenigen, die kein Bleiberecht haben, sicher und unter voller Achtung ihrer Grundrechte zurückgeführt werden.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass die gemeinsame Migrationspolitik für alle nachhaltig, fair und ausgewogen sei. (epd/mig) Aktuell Politik

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