Oberlandesgericht Hamm
Dortmunder Rechtsextremist „SS-Siggi“ muss hinter Gitter
Der als "SS-Sigi" bekanntgewordene Dortmunder Rechtsextremist Siegfried Borchardt muss für vier Monate ins Gefängnis. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Dortmunder Polizeipräsident begrüßt das Urteil.
Freitag, 28.09.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 01.10.2018, 15:23 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der mehrfach vorbestrafte Dortmunder Rechtsextremist Siegfried Borchardt muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichtes Dortmund, das gegen den 64-Jährigen eine viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Beleidigung von Polizeibeamten verhängt hatte. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: 1 RVs 58/18)
Der auch als „SS-Siggi“ bekanntgewordene Borchardt, der 2014 kurzzeitig für die Partei „Die Rechte“ im Dortmunder Stadtrat saß, hatte den Angaben zufolge im Juli 2017 bei einer Ausweiskontrolle in Dortmund die Polizeibeamten als „Spinner“ und „Spasti“ tituliert. Nachdem er in erster Instanz zunächst lediglich zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden war, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Polizeipräsident: Urteil wichtiges Signal
Daraufhin verurteilte ihn das Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Zur Begründung führten die Richter aus, bislang verhängte Bewährungsstrafen habe der Angeklagte in keiner Weise ernst genommen und ohne die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe sei alsbald wieder mit ähnlichen Taten zu rechnen.
Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal“. Er wertete es auch als Erfolg des „jahrelangen Strafverfolgungs- und Kontrolldrucks der Soko-Rechts“ der Dortmunder Polizei. Inzwischen gebe es gegen zahlreiche Führungskader der rechtsextremistischen Szene in Dortmund deutliche Strafurteile, unter anderen gegen einen Vorsitzenden der Partei „Die Rechte“. (epd/mig) Aktuell Recht
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