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AfD-Meldeportale

Juristen sehen keine dienstrechtlichen Folgen

Lehrer sollten sich keine Sorgen machen in Bezug auf die von der AfD initiierten Meldeportale, sagen Juristen. Eine Meldung habe eher keine dienstrechtlichen Folgen. Lehrer könnten sich auch mit Hilfe der Datenschutzgrundverordnung dagegen wehren. Von Franziska Hein

Freitag, 12.10.2018, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.10.2018, 21:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Empörung über die in mehreren deutschen Bundesländern geplanten AfD-Meldeportale gegen Lehrer ist groß. Doch Lehrer müssen sich nach der Meinung von Juristen unterschiedlicher deutscher Lehrergewerkschaften zunächst keine Sorgen über dienstrechtliche Konsequenzen machen. Es sei unwahrscheinlich, dass nun eine Welle von Disziplinarverfahren auf die Lehrer zurolle, sagte Stefan Avenarius, Justiziar beim Deutschen Philologenverband in NRW, dem „Evangelischer Pressedienst“ am Donnerstag.

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Kontroverse Inhalte müssten im Unterricht zwar sachlich und ohne Werbung für eine bestimmte parteipolitische Meinung dargestellt werden. „Eine vollständige politische Enthaltsamkeit wird von Lehrern aber nicht verlangt“, sage Avenarius. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte zuvor die Meldeportale gegen AfD-kritische Lehrer scharf kritisiert. „Organisierte Denunziation ist ein Mittel von Diktaturen“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

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Portal „der absolut falsche Weg“

„Etwaige Meldungen werden an die jeweiligen Schulaufsichtsbehörden weitergegeben. Diese prüfen sie dann mit der gebotenen Sachlichkeit“, sagte Justiziar Avenarius. „Wer sich beschweren will, hat dazu schon jetzt die Möglichkeit“, sagte Avenarius. Jede Schulaufsichtsbehörde, in der Regel sind das die Kommunen, müsse solchen Beschwerden über Lehrer nachgehen. „Ein solches Portal ist der absolut falsche Weg.“ Stelle die Behörde aufgrund einer solchen Meldung tatsächlich ein Fehlverhalten fest, könne sie ein Disziplinarverfahren einleiten. Der Deutsche Philologenverband vertritt hauptsächlich die Interessen von Lehrern an Gymnasien, Gesamtschulen und Hochschulen.

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In der Berufspraxis komme es sehr selten vor, dass Gewerkschaften Lehrer wegen des Vorwurfs der Verletzung der weltanschaulichen Neutralität beraten. Avenarius spricht von ein paar Fällen über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren. Ähnlich ist es auch bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Volker Busch, seit 26 Jahren Justiziar bei der GEW, kennt ebenfalls nur ein paar Fälle.

GEW: Lehrer sollen sich wehren

Die GEW rät ihren Mitgliedern, sich mit Hilfe der seit Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung gegen eine Meldung in einem solchen Portal zu wehren. Es gebe ein Informationsrecht. Lehrer könnten bei der AfD Auskunft über ihre gespeicherten Daten und dann auch das Löschen verlangen. Allerdings müssten Lehrer selbst nachfragen, ob Daten über sie gespeichert seien.

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg hat im September ein Online-Portal mit dem Titel „Neutrale Schule“ geschaltet, in dem Schüler Lehrer melden können, die sich politisch äußern. In Brandenburg, Berlin, Sachsen und Baden-Württemberg sollen ähnliche Plattformen eingerichtet werden. Auch die AfD-Fraktionen in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ziehen Berichten zufolge solche Meldeportale in Erwägung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) wollte sich auf ihrer Tagung, die am Donnerstag in Berlin begonnen hat, mit der AfD-Meldeplattform befassen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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