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Schlappe für CSU

Rechtsgutachten hält bayerische Grenzpolizei für verfassungswidrig

Mit seiner eigenen Grenzpolizei überschreitet der Freistaat Bayern seine Kompetenzen, urteilt ein Rechtsgutachten. Die Grünen fordern von Bundesinnenminister Seehofer, die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei zu beenden.

Dienstag, 23.10.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.10.2018, 16:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Einsatz bayerischer Landespolizisten bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ist einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Die bayerische Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergrabe „die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion. Der Freistaat Bayern habe weder eine Gesetzgebungs- noch eine Verwaltungskompetenz für die Unterhaltung einer eigenen Grenzschutzpolizei, heißt es in dem Papier, über das zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte.

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Bayern hatte Anfang Juli eine eigene Grenzpolizei gestartet. Dies sei ein „wichtiges Zeichen, dass Bayern seine Grenzen selbst besser schützen kann“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beim damaligen Festakt. Grundlage für die Grenzpolizei ist ein Passus im bayerischen Polizeiaufgabengesetz, den die Autoren des von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens, Thorsten Kingreen und Sophie Schönberger, für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz halten. Die Gesetzgebungskompetenz liege ausschließlich beim Bund, hießt es in den Ergebnissen der Expertise. Grenzschutz ist demnach alleinige Aufgabe der Bundespolizei.

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Ministerium weist Kritik zurück

In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt, die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und bayerischem Grenzschutz einzustellen. Im Ministerium sind das Schreiben und das Gutachten nach Angaben einer Sprecherin am Wochenende eingegangen und werden noch ausgewertet. Die Kritik der Grünen wies sie zurück. Die Zusammenarbeit funktioniere nach Auffassung des Ministeriums sehr gut und sei rechtskonform, sagte sie.

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Die Ministeriumssprecherin verwies unter anderem auf den Paragrafen 64 im Bundespolizeigesetz, wonach Polizisten eines Landes „Amtshandlungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei vornehmen können“. Zudem erläuterte sie die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei so, dass Bundespolizisten für „grenzpolizeiliche Entscheidungen“, die Landespolizei für den Bereich „bis an die Grenze“ heran zuständig wären – und damit keine „grenzpolizeilichen Aufgaben“ wahrnehmen würden.

Polizeigewerkschaft fordert Konsequenzen

In einer ersten Bilanz der bayerischen Grenzpolizei betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ende Juli allerdings, dass neben intensivierten Schleierfahndungen im grenznahen Raum die Landespolizei „auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auch eigenständige Kontrollen an der Grenze“ durchführe. Die Autoren des Rechtsgutachtens haben zudem Zweifel, dass der Paragraf 64 im Bundespolizeigesetz als Grundlage für die bayerische Grenzpolizei ausreicht. Er sei keine Norm über die Verteilung von Verwaltungskompetenzen, sondern allein als Vorschrift über die Amtshilfe ausgestaltet, heißt es in dem Gutachten.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte Konsequenzen aus dem Gutachten. „Dieses Gutachten ist ein guter Anlass, an der Grenze klare Verhältnisse zu schaffen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Jörg Radek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Grenzschutz sei originäre Aufgabe der Bundespolizei. „Wenn der Tenor des Gutachtens ist, dass es keine geteilte Zuständigkeit geben darf, dann fühlen wir uns dadurch bestätigt“, sagte Radek. (epd/mig) Aktuell Panorama

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