Integration
Leiharbeit für Flüchtlinge oft kein Sprungbrett in reguläre Jobs
Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hilft Leiharbeit kaum. 80 Prozent aller syrischen, afghanischen und irakischen Staatsangehörigen landen 90 Tage nach dem Ende ihrer Leiharbeit-Tätigkeit nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Job.
Montag, 19.11.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.11.2018, 21:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Hoffnungen auf die Integration von Flüchtlingen in den regulären Arbeitsmarkt durch Leiharbeit erfüllen sich nur bedingt. Rund 80 Prozent aller Syrer, Afghanen und Iraker sind 90 Tage nach dem Ende ihrer Leiharbeit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Jeder zweite von ihnen ist erneut arbeitslos (54 Prozent). Von den 9.742 Leiharbeitern aus diesen Ländern hätten nur 2.191 nach dem Ende ihrer Verträge reguläre Jobs gefunden.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden demnach im Anschluss 21 Prozent der genannten Flüchtlingsgruppen. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass von ihnen nach dem Ende der Leihe knapp sechs Prozent geringfügig beschäftigt sind. Einen erneuten Job in der Leiharbeit finden knapp 20 Prozent. Die „Rheinische Post“ (Freitag) hatte zuerst über die Zahlen berichtet.
Es zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern: Während 37 Prozent der deutschen Leiharbeiter 90 Tage nach Ende der Ausleihe eine reguläre Stellen finden, sind es bei Ausländern 27 Prozent und bei den Flüchtlingen aus Afghanistan, Irak und Syrien 21 Prozent.
Linke: Leiharbeit ist Lohndumping
Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linken, sieht in der Leiharbeit daher kein Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt. Das gelte für In- und Ausländer. „Mit Leiharbeit werden Löhne gedrückt und Belegschaften gespalten. Sie bietet keine Zukunftsperspektive und macht arm.“ Statt Lohndumping brauche man gute und sichere Arbeit für alle Beschäftigten. Nach neun Monaten müssen Leiharbeiter laut Gesetz vergleichbare Löhne zur Stammbelegschaft erhalten.
Bei einem Drittel (36 Prozent) der Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitnehmern, die beendet werden, geschieht das laut Regierung in den ersten neun Monaten. Während 27 Prozent der Arbeitsverhältnisse von deutschen Leiharbeitnehmern innerhalb der ersten neun Monate enden, ist das bei jedem zweiten ausländischen Leiharbeitnehmer (52 Prozent) der Fall. Bei Leiharbeitnehmern aus Afghanistan, Irak und Syrien werden 83 Prozent der beendeten Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der ersten neun Monate aufgelöst. (epd/mig) Leitartikel Wirtschaft
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