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"Verantwortungslosigkeit"

Abschiebestopp nach Anschlag in Afghanistan gefordert

Immer wieder erschüttern Anschläge Kabul, Aufständische kontrollieren ganze Landstriche Afghanistans. Das neue Selbstmordattentat ist für Menschenrechtler klares Signal, dass Abschiebungen dorthin nicht tragbar sind.

Donnerstag, 22.11.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.11.2018, 21:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach dem neuen Anschlag mit Dutzenden Toten in Kabul bekräftigen Menschenrechtler ihre Forderung nach einem Abschiebestopp. Die Terrorattacke habe „erneut die Verantwortungslosigkeit von Ländern der Europäischen Union unterstrichen, die behaupten, dass Afghanistan ein sicheres Rückführungsland für Flüchtlinge und Asylsuchende ist“, erklärte Amnesty International. Bei dem Selbstmordanschlag auf eine Versammlung von Religionsführern wurden nach afghanischen Medienberichten am Dienstagabend mindestens 50 Menschen getötet und 80 verletzt.

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Das Auswärtige Amt in Berlin verurteilte den Anschlag als menschenverachtenden Terror und sprach den Opfern und Angehörigen Mitgefühl aus. Im Kurznachrichtendienst Twitter sicherte die Bundesregierung dem afghanischen Präsidenten Aschraf Ghani am späten Dienstagabend anhaltende Unterstützung für den Friedensprozess zu.

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Ghani rief für Mittwoch einen nationalen Trauertag aus. Er verurteilte den Anschlag auf eine Veranstaltung anlässlich des Geburtstags des Propheten Mohammed als kriminell und unislamisch. Die UN-Mission für Afghanistan (Unama) erklärte, das Attentat an einem so wichtigen religiösen Feiertag sei empörend.

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Welle von Terrorattentaten

Die aufständischen Taliban bestritten jede Verwicklung in die Terrortat. Es wurde daher vermutet, dass die Terrorgruppe „ISIS“ für den Anschlag verantwortlich ist. Afghanistan wurde in diesem Jahr von einer Welle von Terrorattentaten erschüttert.

Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der unklaren Sicherheitslage in dem Land umstritten. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass es dort sichere Gebiete gibt und Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland, etwa abgelehnte Asylbewerber, dorthin zurückgeschickt werden können. (epd/mig) Aktuell Panorama

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