Flüchtlingspolitik
Koalition zu befristeter Änderung im Asylrecht bereit
Die Frist für Widerrufsverfahren anerkannter Flüchtlinge soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Damit soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlastet werden.
Freitag, 23.11.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.11.2018, 23:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Zur Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die große Koalition laut Zeitungsberichten zu einer zeitlich befristeten Änderung im Asylrecht bereit. Demnach soll die Frist für Widerrufsverfahren anerkannter Flüchtlinge von drei auf fünf Jahre verlängert werden, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Dies solle zumindest für die Menschen gelten, die in den Jahren 2015 und 2016 einen Asylantrag gestellt haben.
Die große Koalition komme damit einem Wunsch des BAMF-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer nach, hieß es. Sommer hatte am Mittwoch erklärt, angesichts der anstehenden Prüfungen der Asylverfahren aus den vergangenen Jahren wolle er so verhindern, dass das Bundesamt erneut in eine Überlast kommt oder Fristen gerissen werden. Gesetzlich ist bislang vorgesehen, dass die Grundlage für positive Asylentscheidungen nach drei Jahren im Widerrufsverfahren überprüft wird.
„Die SPD ist bereit, eine befristete Regelung vorzunehmen“, sagte Lischka dem RND. „Das gilt insbesondere für die Jahrgänge 2015 und 2016, als wir bis zu 890.000 Asylverfahren im Jahr hatten.“ Das BAMF solle die Gelegenheit bekommen, diese Widerrufsverfahren in Ruhe und ohne Zeitdruck abarbeiten zu können. Nach Gesprächen mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) gehe es nun um einen konkreten Formulierungsvorschlag aus dem Ministerium. Eine Dauerlösung solle die Verlängerung der Frist aber nicht werden. Auch dabei bestehe Konsens mit Seehofer. (epd/mig)
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