Studie
Sachverständigenrat für Stärkung der legalen Migration
Experten fordern legale Einwanderungswege für Gering- bis Mittelqualifizierte aus nicht EU-Ländern. Das könne den Arbeitskräftebedarf decken und das Asylsystem entlasten.
Montag, 17.12.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Migrations- und Arbeitsmarktexperten fordern Einwanderungsmöglichkeiten für Gering- bis Mittelqualifizierte aus Drittstaaten. Nötig seien dafür weitere bilaterale Vermittlungsprogramme zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland, heißt es in der Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.
Durch legale Einwanderungsmöglichkeiten könne zugleich das Asylsystem entlastet werden. Bilaterale Vermittlungsprogramme für Praktika, zur Ausbildung oder zur Arbeitsaufnahme gab es in der jüngeren Vergangenheit mit Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Tunesien, Marokko, China, Vietnam und den Philippinen.
Der Fokus der Einwanderungsdebatte liege derzeit in Deutschland noch auf akademisch und beruflich Qualifizierten, kritisieren die Autoren der Studie. In der kommenden Woche soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundeskabinett behandelt werden. Davon könnten allerdings auch gering- und mittelqualifizierte Drittstaatsangehörige profitieren, sagte Jan Schneider, Leiter des SVR-Forschungsbereichs, und Mitautor der Untersuchung „Alternativen zum Asylantrag?“.
Legale Wege gegen Asylmissbrauch
Für Gering- oder Mittelqualifizierte gebe es bislang kaum legale Möglichkeiten der Einwanderung in Erwerb und Ausbildung. Die Hürden lägen immer noch hoch, sagte Schneider. Vorausgesetzt werde etwa, dass Einwanderer ihren Lebensunterhalt sicherten und im Berufsalltag auf Deutsch kommunizieren könnten.
Einwanderungswillige „mit primär erwerbs- oder bildungsbezogenen Motiven“ nutzten deshalb oft den irregulären Weg nach Europa oder Deutschland und stellten einen Asylantrag mit meist geringer Aussicht auf Erfolg. Die Folge sei, „dass das System des internationalen Schutzes zweckentfremdet und in seiner Kapazität überlastet wird“, heißt es in der Studie weiter, die in Kooperation mit dem Migration Policy Institute Europe erstellt und von der Stiftung Mercator gefördert wurde.
Maghreb nicht Westbalkan
Zugleich warnt die Studie vor einer einfachen Übertragung der sogenannten Westbalkan-Regelung zur erleichterten Arbeitsaufnahme in Deutschland auf die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien. Hintergrund seien die zum Zeitpunkt der Regelung bereits bestehenden „Diaspora-Netzwerke“ von Migranten aus dem Westbalkan. Die drei Maghreb-Staaten will die Bundesregierung einem Gesetzentwurf zufolge zu sicheren Herkunftsstaaten erklären.
Die Arbeitsmigration für Menschen aus dem Westbalkan war Ende 2015 wesentlich erleichtert worden. Sie können seither bei Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes unabhängig von ihrer Qualifikation als Arbeitsmigranten nach Deutschland kommen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die zu Jahresbeginn 2015 stark gestiegene Asylmigration aus dieser Region.
Die Regelung werde stark in Anspruch genommen, heißt beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Von November 2015 bis September 2017 hat die Bundesagentur mehr als 100.000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Zugleich ist die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern, die inzwischen alle zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, stark zurückgegangen. (epd/mig) Aktuell Politik Studien
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