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Anträge unzulässig

AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Ihre Kritik an der Flüchtlingspolitik wollte sich die AfD vom Bundesverfassungsgericht rechtlich untermauern lassen. Karlsruhe ließ den Plan scheitern. Die Anträge gegen die Entscheidungen der Bundesregierung im Jahr 2015 wiesen die Richter zurück.

Mittwoch, 19.12.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.01.2019, 23:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit ihren Klagen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, verwarf es die insgesamt drei Anträge im Organstreitverfahren als unzulässig. Zur Begründung des Beschlusses hieß es, es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung Rechte der Abgeordneten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten. (AZ: 2 BvE 1/18)

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Die AfD im Bundestag wollte vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, ob mit Entscheidungen in der Asylpolitik im Jahr 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Ungarn gestrandete Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn die Bundesrepublik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituation ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidung, gehört dem Parlament aber erst seit der Bundestagswahl im September 2017 an.

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Politik über die Bande

Laut Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Migration vom Parlament in einem „Migrationsverantwortungsgesetz“ zu normieren. Gleichzeitig habe die Antragstellerin aber angegeben, an einer Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte, „sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns“, führte das Bundesverfassungsgericht aus.

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Die AfD strebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht an. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, hieß es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.

Fraktion trägt Kosten

Die Klagen der AfD waren Mitte April in Karlsruhe eingegangen. Weitere rechtliche Schritte erwägt die Fraktion offenbar nicht mehr. „Gegen diesen Beschluss ist rechtlich nichts mehr zu machen“, sagte Justiziar Stephan Brandner. Er kündigte an, die AfD werde weiter „mit allen politischen Mitteln“ gegen die in ihren Augen falschen Entscheidungen vorgehen.

Die Auslagen für das Verfahren muss die Fraktion selbst tragen. Eine Erstattung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. „Insbesondere hat das Verfahren entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen“, hieß es zur Begründung. (epd/mig) Aktuell Recht

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