Ungeeignet
„Volkslehrer“ verliert Kündigungsklage
Die Kündigung der Berliner Schulverwaltung gegen den selbst ernannten "Volkslehrer" war gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Der Lehrer hatte auf YouTube Videos hochgeladen, in denen er den Holocaust relativiert.
Donnerstag, 17.01.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.01.2019, 17:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der selbst ernannte „Volkslehrer“ Nikolai N. ist mit einer Klage gegen seine außerordentliche Kündigung durch die Berliner Schulverwaltung gescheitert. Die Kündigung sei gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, urteilte das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch. Auf seinem Youtube-Kanal „Der Volkslehrer“ hetzt der Grundschullehrer für Englisch, Sport und Musik unter anderen gegen Politiker, verbreitet Verschwörungstheorien und relativiert den Holocaust. (AZ: 60 Ca 7170/18)
In den von ihm verbreiteten Videos komme es dem Kläger darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik infrage zu stellen und sie verächtlich zu machen, heißt es in der Urteilsbegründung. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des Landes Berlin unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger künftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, heißt es weiter. Gegen das Urteil kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verhandlung unter Polizeischutz
N. unterrichtete an der Vineta-Grundschule in Berlin-Wedding und wurde Anfang Januar 2018 zunächst freigestellt, nachdem seine Aktivitäten bekannt wurden. Im April 2018 wurde ihm schließlich fristlos gekündigt.
Der Lehrer sah darin eine politisch motivierte Kündigung und zog vor Gericht. Eine erste Vergleichsverhandlung im Juni ging nach wenigen Minuten zu Ende, weil die Schulverwaltung zu keinem Vergleichsangebot bereit war. Wie auch am Mittwoch fand die Verhandlung unter hohem Polizeischutz statt, weil N. zuvor im Internet seine Unterstützer zur Teilnahme an dem Prozess aufgefordert hatte.
Inzwischen 59.000 Abonnenten
Laut Bildungsverwaltung war N. bereits 2015 mit Verschwörungstheorien aufgefallen. Diese hätten damals aber keine antisemitischen Inhalte gehabt. Dass der Grundschullehrer in seiner Freizeit öffentlich den Holocaust relativiert, sei der Senatsverwaltung erst durch Medienberichte Anfang 2018 bekanntgeworden, hieß es auf eine parlamentarische Anfrage. Zudem sei N. nach einem Schulwechsel an seiner Arbeitsstätte unauffällig gewesen.
Der Youtube-Kanal des „Volkslehrers“ hat mittlerweile mehr als 59.000 Abonnenten. Zum Zeitpunkt der ersten Medienberichte über ihn Anfang 2018 waren es 2.500. (epd/mig) Aktuell Recht
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