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Bundesverfassungsgericht

Kein Anstieg bei Asylverfahren

2018 hat das Bundesverfassungsgericht keine Zunahme von Asylverfahren verzeichnet. Wichtige Asyl-Entscheidungen stehen trotzdem bevor. Auch über das Kopftuchverbot für Referendarinnen will das Gericht entscheiden.

Freitag, 22.02.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.02.2019, 17:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im vergangenen Jahr keine weitere Zunahme der Verfassungsbeschwerden verzeichnet. 2018 seien wie in den Vorjahren 6.000 Verfahren neu eingegangen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang in Karlsruhe. Auch bei den Asylverfahren sei anders als erwartet ein Anstieg „fürs Erste ausgeblieben“. Insgesamt habe es in diesem Bereich mit 272 Beschwerden und 13 Eilverfahren sogar etwas weniger Fälle als 2017 gegeben.

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Trotzdem bleibe die Arbeitsbelastung des höchsten deutschen Gerichts weiter hoch und sei „gerade noch zu meistern“, sagte Voßkuhle. „Auch für 2019 haben wir uns wieder viel vorgenommen“, sagte der Gerichtspräsident. So will das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr über eine Vielzahl unterschiedlicher Verfassungsbeschwerden entscheiden, etwa zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, dem Kopftuchverbot für Referendarinnen, der Mietpreisbremse, der Parteienfinanzierung und der Vorratsdatenspeicherung. Auch Entscheidungen in Asylverfahren stehen wieder auf dem Programm.

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Es werde aber auch gefeiert, sagte Voßkuhle. So seien im Mai Feiern zu 70 Jahre Grundgesetz geplant. Auch an den Einzug des Bundesverfassungsgerichts in das jetzige Gerichtsgebäude am Karlsruher Schloss vor 50 Jahren im Frühjahr 1969 werde erinnert. (epd/mig)

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