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Kontingent ausgeschöpft

Rund 1.000 Visa für Familiennachzug pro Monat

Mehr als zwei Jahre war der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Zuletzt wurden Visa für rund 1.000 Angehörige pro Monat ausgegeben - womit das vorgesehene Maximum erreicht ist. Zehntausende warten aber noch.

Mittwoch, 27.02.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.03.2019, 14:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus läuft nach schleppendem Start inzwischen wie vorgesehen. Die Zahl der erteilten Visa hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Dienstag das in der Koalition vereinbarte Kontingent von 1.000 pro Monat erreicht. So wurden für Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz im Dezember 1.050 Visa erteilt, im Januar 2019 waren es sogar 1.096, wie ein Ministeriumssprecher in Berlin mitteilte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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Auch im Februar dürfte die Zahl voraussichtlich wieder bei 1.000 liegen, bis zum 18. Februar gaben die deutschen Auslandsvertretungen demnach bereits mehr als 700 Visa aus. Von August bis Dezember 2018 waren 2.612 Visa ausgestellt worden, also im Schnitt lediglich 522 pro Monat. Im Ministerium sei man „sehr erfreut“, dass nach der anfänglich zögerlichen Bearbeitung seit November 2018 eine deutliche Beschleunigung festzustellen sei, teilte der Ministeriumssprecher auf Anfrage mit.

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Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können. Derzeit liegen den deutschen Vertretungen weltweit etwa 36.000 Terminanfragen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor, wie es aus dem Auswärtigen Amt heißt.

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Kompliziertes Verfahren

Das Verfahren zum Familiennachzug ist kompliziert. Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen vorrangig in den Nachbarstaaten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerbehörden in Deutschland konsultiert, bevor letztlich das Bundesverwaltungsamt über die Auswahl entscheidet und wiederum den Auslandsvertretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Kontingent von 1.000 Personen gilt für die Zustimmungen durch das Bundesverwaltungsamt. Wegen der dazu zeitlich verzögerten Visaerteilung kann die Zahl der erteilten Visa pro Monat daher auch höher als 1.000 liegen.

Das mehrstufige Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständigte sich deswegen darauf, übrige Kontingentplätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswechsel sollte ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1.000 pro Monat nicht mehr überschritten werden. Allerdings wurden bis Jahresende erst 3.260 Anträge auf Familiennachzug bewilligt. Vorhanden waren 5.000 Plätze. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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