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Elf Zurückweisungen an der Grenze seit August 2018

Erbittert stritten CDU und CSU im Sommer vergangenen Jahres über Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Die am Ende gefundene Regelung führte dazu, dass seitdem elf Menschen nicht ins Land einreisen durften.

Montag, 04.03.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.03.2019, 17:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die nach dem Unionsstreit um Zurückweisungen an der Grenze beschlossene Kompromisslösung ist nahezu ohne praktische Auswirkungen geblieben. Seit August 2018 seien elf Menschen auf Grundlage der neuen Rücknahmeabkommen an der Einreise gehindert worden, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Neun Menschen seien nach Griechenland und zwei nach Spanien zurückgeschickt worden.

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Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Zahlen berichtet. Mit Italien, dem dritten wichtigen Ersteinreisestaat in der EU, ist bisher keine Verwaltungsabsprache erreicht worden. „In Bezug auf die politische Zustimmung“ von Italien habe sich „bislang kein neuer Sachstand ergeben“, teilte der Ministeriumssprecher mit

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Zurückweisung Teil des „Masterplans“

Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Koalition entschieden, dass am Grenzabschnitt zu Österreich solche Schutzsuchenden zurückgewiesen werden sollen, die schon in Spanien, Griechenland oder Italien Asyl beantragt haben – falls diese Länder die Rücknahme in einem Verwaltungsabkommen zusichern. Spanien und Griechenland taten dies im August.

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Die Zurückweisungen an der Grenze waren Teil der Maßnahmen, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in seinem „Masterplan Migration“ präsentiert hatte. Das Papier führte im vergangenen Jahr zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Union. Zeitweise stand die Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU im Bundestag infrage. (epd/mig) Aktuell Panorama

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