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Gesetzesänderung

Regierung plant Ausbürgerung von Terrorkämpfern mit Doppelpass

Deutsche, die für die Terrormiliz ISIS kämpfen, sollen in Zukunft ausgebürgert werden können. Die Regierung arbeite bereits an einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. ISIS-Kämpfer, die sich derzeit im Gewahrsam befinden, sind nicht betroffen.

Dienstag, 05.03.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.03.2019, 17:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung will künftig die Ausbürgerung von Deutschen möglich machen, die im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf ziehen. Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium bestätigten am Montag in Berlin einen Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR, wonach sich die Ressortchefs Horst Seehofer (CSU) und Katarina Barley (SPD) auf einen solchen Plan geeinigt haben.

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Demnach sollen Deutsche, die für die Terrormiliz ISIS kämpfen, ausgebürgert werden können, wenn sie eine zweite Nationalität besitzen und volljährig sind. Die Neuregelung wird nicht rückwirkend anwendbar sein: Das bedeutet, ISIS-Kämpfer, die sich derzeit im Gewahrsam befinden, sind nicht betroffen.

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Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf „einen neuen Verlusttatbestand“ im Staatsangehörigkeitsgesetz geeinigt. Demnach können „Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren“, wenn ihnen „die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann“.

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Eintritt in ausländische Streitkräfte

Konkret geht es dabei um eine Erweiterung von Paragraf 28 (StAG), der jetzt schon vorsieht, dass beispielsweise ein Deutscher, der freiwillig und ohne Zustimmung etwa des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eintritt, die deutsche Staatsangehörigkeit verliert – sofern er auch die Nationalität des anderen Staates hat.

Dieser Paragraf soll künftig auch für die Teilnahme an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz gelten, wie eine Sprecherin des Innenministeriums erläuterte. Dabei sind die Bundesländer zuständig dafür, anhand der Terrorvorwürfe im Einzelfall auch über den möglichen Verlust der Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Verlust und Entzug

Inwiefern sich hierbei der „Verlust“ von einem „Entzug“ der Staatsangehörigkeit unterscheidet, ließen die Sprecher offen. In Artikel 16 im Grundgesetz heißt es: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Zugleich aber steht dort geschrieben: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

Weitere Einzelheiten zur geplanten Gesetzesänderung gaben die Ministerien zunächst nicht bekannt. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte aber, dass das Regelwerk „zeitnah“ vorgelegt werde.

Kritik von Die Linke

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisiert die Regierungspläne. Es sei „eine fundamentale Lehre aus dem NS-Faschismus, dass niemand aus politischen Gründen seine deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden darf. Daran darf unter keinen Umständen gerüttelt werden“, so die Linkspolitikerin.

Der Großteil der ISIS-Kämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft habe sich in Deutschland radikalisiert. Daher gehörten sie auch in Deutschland vor Gericht gestellt und bestraft. „Sich dieses Problems durch die Hintertür der Ausbürgerung entledigen zu wollen, ist feige und verantwortungslos“, erklärte Jelpke weiter. Sie befürchtet, die Neuregelung könne auch Kurden treffen. (epd/mig) Aktuell Politik

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