Anzeige

Europäischer Gerichtshof

Große Armut ist kein Abschiebe-Hindernis

Große Armut schließt Abschiebung nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof in Abschiebungsfällen nach Italien, Bulgarien und Polen entschieden. Eine Abschiebung scheide nur aus, wenn den Betroffenen unmenschliche Behandlung drohe.

Mittwoch, 20.03.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.03.2019, 16:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Deutschland darf Asylbewerber in andere EU-Staaten abschieben, selbst wenn ihnen dort große Armut droht. Verboten sei die Abschiebung erst, wenn die Menschen in dem anderen Land so schlecht behandelt werden, dass dies einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkomme, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (AZ: C-163/17, C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17)

Anzeige

Konkret ging es um Abschiebungen aus Deutschland nach Italien, Bulgarien und Polen. Der EuGH erklärte Abschiebungen für verboten, wenn der Betroffene in dem anderen Land in extreme materielle Not geraten könne, die seine Gesundheit gefährde oder menschenunwürdig sei. Das hieße zum Beispiel, sich nicht mehr ernähren und waschen zu können und keine Unterkunft zu finden.

___STEADY_PAYWALL___

Eine „große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse“ allein bedeuteten jedoch noch keine solche extreme Not und stünden der Abschiebung nicht entgegen, hieß es in der Mitteilung des EuGH weiter. Im Licht des EuGH-Urteils muss nun die deutsche Justiz die konkreten Fälle abschließen. (epd/mig)

Anzeige
Aktuell Recht
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)