Thüringen
Keine Abschiebungen mehr aus dem Kreißsaal
Thüringen hat die Ausländerbehörden per Erlass angeordnet, abgelehnte Asylbewerber, die in Krankenhäusern behandelt werden, nicht mehr abzuschieben. Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt den Erlass, fordert zugleich eine Ausweitung auf Kitas und Schulen.
Freitag, 05.04.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.04.2019, 15:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Abgelehnte Asylbewerber, die in Krankenhäusern behandelt werden, solle nicht mehr abgeschoben werden. Das hat das Thüringer Migrationsministerium in einem Erlass an die Ausländerbehörden angeordnet. Das gilt auch bei einem Klinikaufenthalt eines nahen Angehörigen mit schweren Erkrankungen oder kurz vor der Entbindung. Die Betroffenen gelten in diesen Fällen als transport- und flugunfähig. Als Nachweis genügt eine einfache ärztliche Bescheinigung.
Damit reagiert das Ministerium auf scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und der Landesärztekammer. Es wurden Fälle bekannt, die breite Empörung ausgelöst hatten.
Flüchtlingsrat fordert Ausweitung auf Schulen
Im Mai vergangenen Jahres sollte eine schwangere Frau, die aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Krankenhaus in Ilmenau war, aus der Klinik abgeschoben werden. Die Abschiebung scheiterte am couragierten Einsatz des medizinischen Personals. Im Oktober 2018 wurde im Saalfelder Krankenhaus ein werdender Vater von seiner bereits in den Wehen liegenden Frau getrennt, um nach Italien abgeschoben zu werden.
Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt den Ministeriumserlass. „Gleichwohl sollte dasselbe auch für Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen und für die Abschiebung von Minderjährigen und junge Volljährigen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe generell gelten“, so Martin Arnold vom Flüchtlingsrat Thüringen. (mig) Aktuell Politik
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