Statistik
Bislang fast 200 Ermittlungen bei „Pegida“-Aufzügen
Zwischen 2014 und 2018 wurden bei "Pegida"-Versammlungen rund 200 Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter andrem wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Mittwoch, 29.05.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.06.2019, 16:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gegen Teilnehmer und Redner der „Pegida“-Versammlungen in Dresden sind zwischen 2014 und September 2018 insgesamt 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das geht aus den Antworten der sächsischen Landesregierung auf zwei Anfragen des Linken-Landtagsabgeordneten Andre Schollbach hervor. Jeweils 25 Verfahren seien wegen gefährlicher Körperverletzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angestoßen worden.
In 18 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung, in elf Verfahren wegen Volksverhetzung. Zudem wurden Verfahren wegen Raubes, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte geführt. Weitere Verfahren gab es wegen Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Ein Vielzahl der Taten fanden den Angaben zufolge 2014 und 2015 statt, als die Bewegung beständig wuchs. Beschrieben werden unter anderem Vermummte, die einer Person ins Gesicht schlagen, und Angriffe mit Feuerwerkskörper und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, die in die Gegenversammlung geschleudert werden. Bei einem Ordner etwa wurden ein Messer und Quarzsandhandschuhe gefunden. Zudem sei es durch „Pegida“-Teilnehmer wiederholt zum Zeigen des Hitlergrußes gekommen, heißt es. (epd/mig)
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