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OLG Dresden lässt Rechtsterrorist laufen

Bewährungsstrafe für Mitglied der „Oldschool Society“

Das Oberlandesgericht Dresden hat einen 39-Jährigen auf freien Fuß gesetzt, der Gründungsmitglied der rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ war.

Freitag, 12.07.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.07.2019, 17:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat einen 39-Jährigen wegen Mitgliedschaft in der rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ (OSS) zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung vom Donnerstag als erwiesen an, dass Marco K. der Gruppe seit ihrer Gründung im August 2014 angehörte. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert. (AZ: 4 St 5/18)

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Das Gericht wertete es als strafmindernden Umstand, dass Marco K. ein Geständnis abgelegt und in der Hierarchie der Gruppe keine wesentliche Position eingenommen habe. Zudem sei seine Beteiligung an den Taten der Gruppe „nicht von herausgehobener Bedeutung“ gewesen.

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Zwei weitere Mitglieder vor Gericht

Der Prozess gegen K. hatte im März begonnen. Bereits seit Februar müssen sich zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor dem OLG verantworten. Das Oberlandesgericht München hatte im März 2017 vier führende Mitglieder der Vereinigung zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

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Die „OSS“ war am 6. Mai 2015 bei einer bundesweiten Razzia aufgeflogen. Die Vereinigung habe flüchtlingsfeindliche und antimuslimische Ziele verfolgt. Im Zuge einer zunehmenden, zunächst verbalen Radikalisierung in Gruppenchats hätten sich diese spätestens seit Februar 2015 darauf gerichtet, Sprengstoffanschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte begehen zu wollen. Zuletzt sollen der Vereinigung laut OLG etwa 30 Mitglieder aus ganz Deutschland angehört haben. (epd/mig) Aktuell Recht

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