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150 Seiten, 300 Belege

Antrag für Ausschluss der NPD von Parteienfinanzierung fertig

Mit ihrem Wunsch nach einem Entzug staatlicher Gelder für die NPD sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen weiteren Schritt gegangen. 300 Belege sollen verfassungsfeindliche Ziele der Partei dokumentieren.

Dienstag, 23.07.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.07.2019, 16:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung machen ernst mit ihrem Wunsch nach einem Entzug staatlicher Gelder für die NPD. Am Freitag legten sie ihren Antrag vor, der darauf zielt, die rechtsextreme Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen, wie die drei Verfassungsorgane in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben.

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Der Antrag umfasst den Angaben zufolge 150 Seiten. 300 Belege sollen „fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten“ der NPD beweisen. Daraus gehe hervor, dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachte und einem völkischen Denken verpflichtet sei, das dem Prinzip der Menschenwürde widerspreche, heißt es in der Mitteilung der drei Verfassungsorgane, die nach dem Grundgesetz berechtigt sind, einen Antrag auf den Entzug staatlicher Gelder zu stellen.

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Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hatten jeweils einzeln im vergangenen Jahr beschlossen, den Entzug der Steuermittel zu beantragen. Grundlage dafür ist ein 2017 beschlossenes Gesetz, das es ermöglicht, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Kurz zuvor waren die Bundesländer mit einem erneuten Versuch für ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter beurteilten das Verbot im Januar 2017 als unverhältnismäßig wegen des Bedeutungsverlusts der NPD.

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880.000 Euro im vergangenen Jahr

Sie erkannten aber verfassungsfeindliche Ziele der NPD und wiesen selbst auf Spielräume bei der Finanzierung hin. Über diesen Ausschluss bei der Parteienfinanzierung, mit dem auch Steuerprivilegien für den Erhalt von Spenden wegfallen würden, muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Ausschluss würde für sechs Jahre gelten und müsste dann erneut gerichtlich geprüft werden. 2018 erhielt die NPD rund 880.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung, davon rund 787.000 Euro vom Bund.

Über die Antragstellung hatte zuerst der „Tagesspiegel“ berichtet. Dem Bericht zufolge hält der Antrag der NPD vor, sie sei „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen“. Die Partei bekenne sich „zum Vorrang einer ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft'“. Dem liege ein Politikkonzept zugrunde, „das auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen, Juden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet ist“. (epd/mig) Aktuell Politik

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