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Vom Staat alleine gelassen

Gravierende Unterschiede im Umgang mit rechtsextremen „Feindeslisten“

Die Polizei geht je nach Bundesland sehr unterschiedlich mit sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen um. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Fakt" werden Betroffene nicht überall informiert, Verfahren werden eingestellt.

Mittwoch, 24.07.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.07.2019, 17:04 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Die Polizei hat noch immer keine einheitlichen Regeln zum Umgang mit sogenannten „Feindeslisten“, das ergeben Recherchen des ARD-Magazins „Fakt“. Auf einer solchen Liste hatte unter anderem auch der getötete Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke gestanden. Die Recherchen zeigen, dass es in den Bundesländern gravierende Unterschiede gibt, wenn es darum geht, in solchen Fällen Ermittlungen aufzunehmen und Betroffene zu benachrichtigen. Die Folge: Menschen, die von Rechtsextremen bedroht werden, fühlen sich eingeschüchtert und vom Staat alleine gelassen.

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Recherchiert hat das Magazin anhand einer Liste, die Anfang des Jahres auf einer öffentlich zugänglichen Internetplattform erschienen war. Veröffentlicht wurde diese von offenkundig Rechtsextremen. Sie trägt die Überschrift „#WirKriegenEuchAlle(e)“. Rund 200 Namen und Adressen stehen auf dieser Liste, darunter Politiker, Journalisten oder Aktivisten. Die meisten von ihnen leben in Deutschland. Die Betreiber der Plattform haben den Beitrag gelöscht, im Netz ist er aber immer noch zu finden.

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„Fakt“ hat Polizeibehörden in 13 Bundesländern kontaktiert, in denen auf der Liste genannte Menschen leben sollen. Das ARD-Magazin hat jeweils nach Ermittlungen und dem Umgang mit Betroffenen gefragt. In den Antworten wird immer wieder darauf hingewiesen, eine Einschätzung müsse für jeden Fall einzeln getroffen werden. Entscheidend dafür, wie ernst die „Feindesliste“ genommen wurde, war aber offenbar vor allem der Wohnort des jeweils Genannten.

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Unterschiede in Bundesländern

In Hessen trafen sich Ermittler persönlich mit Menschen, deren Daten veröffentlicht wurden. „Grundsätzlich ist die Polizei bestrebt, die auf solchen Listen stehenden Personen über diesen Umstand zu informieren“, heißt es aus dem hessischen LKA.

Auch in Thüringen entschied man sich, den Aufgeführten Bescheid zu geben. Das dortige LKA schreibt: „Die Benachrichtigung diente der Sensibilisierung der Betroffenen.“ In Bayern schickte das LKA den Betroffenen gleich Formulare für Strafanzeigen zu. Weitaus weniger Aufwand betrieben die Landeskriminalämter in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Sie überließen die Entscheidung über eine Benachrichtigung der auf der Liste genannten Menschen den örtlichen Polizeidienststellen.

In Rheinland-Pfalz schreibt das LKA ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung, man prüfe noch immer, inwiefern die Betroffenen „zu informieren und zu sensibilisieren sind“. In Sachsen-Anhalt heißt es, zwei Betroffene hätten sich von alleine an die Polizei gewandt und seien einer möglichen Information durch die Behörden zuvorgekommen. Beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg ließ man die Genannten über die Liste im Dunkeln, stellte nach eigenen Angaben aber trotzdem Anzeige.

Keine Hinweise auf eine Straftat

Im Gegensatz dazu fand das LKA in Baden-Württemberg „keine Hinweise auf eine Straftat“. Auch hier benachrichtigten die Ermittler von sich aus keine Betroffenen. Gleiches gilt für Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine sogenannte Gefährdungsbewertung erstellt und diese an die Landeskriminalämter weitergeleitet. Demnach gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die auf der Liste genannten Personen gefährdet waren. Es ist aber unklar, wie das BKA zu dieser Einschätzung gelangte, denn die Verfasser sind auch ihm unbekannt. Die Behörde wollte seine Bewertung nicht erläutern, teilt „Fakt“ aber schriftlich mit, grundsätzlich werde keine generelle aktive Unterrichtung der Betroffenen vorgenommen, da „dies zu einer aus polizeilicher Sicht nicht gerechtfertigten Verunsicherung führen würde“.

„Warum geben die mir nicht Bescheid?“

„Fakt“ hat mit einer Reihe von Menschen gesprochen, die auf dieser „Feindesliste“ stehen. Einer von ihnen ist Jean Peters, Aktionskünstler und Gründer des „Peng-Kollektivs“. Nach dem Tod von Walter Lübcke wandte er sich an das Berliner LKA. Dieses räumte ein, von der Veröffentlichung seiner Daten zu wissen. „Man fragt sich: Warum geben die mir nicht Bescheid? Sodass ich eventuell die Freiheit habe, mich zu entscheiden: Wie will ich darauf reagieren?“, so Peters gegenüber „Fakt“

Auch Bernhard Amelung aus dem badischen Freiburg wird auf der Liste genannt. Der Lokaljournalist erfuhr davon aber erst durch das Schreiben einer Organisation, die sich für Opfer rechtsextremer Gewalt einsetzt. Er stellte daraufhin Anzeige bei der Kriminalpolizei, doch die Hilfe, die er sich erhofft hatte, sei ausgeblieben. Amelung im „Fakt“-Interview: „Das wird geschäftsmäßig abgehandelt, ohne großes Interesse. Ohne auch mal zu überlegen, dass in der Vergangenheit durchaus Namen von Journalisten, von Politikern, von Aktivisten auf Listen standen, denen tatsächlich etwas passiert ist.“

Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft kam indes zu der Einschätzung, die Veröffentlichung seiner Daten habe keinen Straftatbestand erfüllt und stellte das Verfahren ein – unter anderem, weil sein Name in einem Internet-Telefonbuch stehe. Bei der Ankündigung „Wir kriegen euch alle“ handelte es sich demnach um keine Bedrohung, da es dabei um kein konkretes Verbrechen gehe.

Außerhalb von Freiburg erfuhr niemand von Amelungs Anzeige. Dabei hatten auch Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern ihre Arbeit aufgenommen. Auf ganz Deutschland verteilt beschäftigten sich im ersten Halbjahr Strafverfolgungsbehörden mit den gleichen Fällen und derselben Liste. Zum Teil ermittelten sie sogar wegen unterschiedlicher Tatverdachte.

DJV und Grüne fordern Änderungen

Geht es nach der Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (B’90/Grüne), soll sich all das in Zukunft ändern: „Das Problem ist einfach, dass diese Informationen nirgendwo zusammenlaufen“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Sie fordert Konsequenzen. „Es kann meiner Ansicht nach nicht sein, dass alles an die jeweiligen Bundesländer delegiert wird und man dort entscheidet, ob es sinnvoll ist, einzelne Personen zu informieren.“ Die Bundesregierung müsse beim Bundesinnenministerium eine Stelle schaffen, die solche Fälle koordiniert.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Polizeibehörden der Länder aufgefordert, die „Feindeslisten“ ernst zu nehmen. „Die Bedrohungslage ordnet sich nun mal nicht dem Föderalprinzip unter“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: „Die 200 Personen auf den Feindeslisten benötigen größtmöglichen Schutz. Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten hätte eigentlich die Polizeibehörden wachrütteln müssen.“ (mig) Aktuell Panorama

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