Studie
Handyauswertung von Flüchtlingen bringt kaum Ergebnisse
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will gegen die Auswertung von Handydaten in Asylverfahren klagen. Sie bringe kaum verwertbare Ergebnisse und verletze Grundrechte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerspricht. Doch die Vorwürfe wiegen schwer.
Donnerstag, 16.01.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.02.2020, 10:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die seit 2017 praktizierte routinemäßige Handydatenauswertung in Asylverfahren bringt laut einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte kaum verwertbare Ergebnisse. Seit der Einführung des Verfahrens im September 2017 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hochgerechnet etwa 20.000 Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgelesen und mehr als elf Millionen Euro in dieses Verfahren investiert, heißt es in einer Ende Dezember veröffentlichten Analyse von Behörden-internen Unterlagen. Das Bundesamt erklärte, die Studie ziehe nicht zulässige Schlüsse.
Zwischen Januar 2018 und Juni 2019 sei das Auslesen in etwa einem Viertel der Fälle bereits an technischen Problemen gescheitert, heißt es in der Studie. Mehr als die Hälfte der erfolgten Datenträgerauswertungen hätte sich zudem als unbrauchbar erwiesen. Nur in ein bis zwei Prozent der verwertbaren Auswertungen hätten sich Widersprüche zu den Angaben gefunden, die die Asylsuchenden selbst in ihren Befragungen gemacht hatten. In allen übrigen Fällen habe der Test bestätigt, was Asylsuchende vorgetragen hatten.
Austesten staatlicher Überwachung an Flüchtlingen
„Dem stehen Kosten von insgesamt 11,2 Millionen Euro von der Einführung 2017 bis Ende 2019gegenüber. Jährlich kommen für den Support der Systeme weitere Kosten in Höhe von schätzungsweise zwei Millionen Euro hinzu“, heißt es in der Analyse.
Die Datenträgerauswertung sei demnach nicht nur kostspielig sowie intransparent und generiere kaum verwertbare Ergebnisse, sondern sie verletze auch Grundrechte. Bei kaum einer anderen gesellschaftlichen Gruppe seien verdachtsunabhängige und derartig intensive Rechtseingriffe vorstellbar, ohne dass die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit durch Gerichte überprüft worden wäre, kritisieren die Studienautoren. Diese faktische Rechtsschutzlücke führe dazu, „dass das BAMF aktuell an ihnen neue Formen staatlicher Überwachung austesten kann“.
Klage in Vorbereitung
Ein konkreter Verdacht, dass die asylsuchende Person über ihre Identität oder ihr Herkunftsland lügt, sei für das Auslesen der Daten nicht erforderlich. Die Betroffenen hätten praktisch keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Gemeinsam mit betroffenen Personen bereite die Gesellschaft für Freiheitsrechte deshalb Klagen vor.
Das Bundesamt wies die Vorwürfe zurück. Die Frage eines „Verdachts“ sei für das Auslesen der Handydaten nicht ausschlaggebend, sondern allein die Frage, ob ein Antragsteller gültige Pass- oder Passersatzdokumente vorlege oder nicht, sagte ein Sprecher dem „Evangelischen Pressedienst“. Die Mitarbeiter des Bundesamts hätten dabei zu keinem Zeitpunkt Zugriff oder Einblick auf die Inhalte der mobilen Datenträger, es gehe lediglich um Metadaten, mit denen die gemachten Angaben bestätigt oder entkräftet werden können, nicht um persönliche Inhalte. Für die Freigabe zur Auswertung werde zudem die Zustimmung eines Volljuristen benötigt.
Bundesamt verteidigt sich
Im Jahr 2018 seien von 11.389 ausgelesenen Datensätzen lediglich 29 Prozent zur Auswertung freigegeben worden, in 2019 bis 30. November 34 Prozent von 9.528 ausgelesenen Datensätzen. „Dies verdeutlicht den Umstand, dass nicht willkürlich Daten ausgelesen und analysiert werden, sondern nur, wenn keine anderen Mittel zur Identitätsklärung zur Wahl stehen“, betonte der Sprecher.
Neben der Widerlegung der Angaben zur Identität der Asylsuchenden sei gerade auch die Bestätigung der Identität ein für das Asylverfahren gleichermaßen relevantes Ergebnis. Das sei 2018 in 34 Prozent aller Auswertungen geschehen, 2019 bis zum 30. November sogar in 40 Prozent aller Auswertungen. (epd/mig) Leitartikel Panorama Studien
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