Landgericht Dresden
Haftstrafen für Rassisten in unterschiedlicher Ausprägung
Das Dresdner Landgericht hat Haftstrafen im Prozess gegen "Freie Kameradschaft Dresden" verhängt. Laut Staatsanwaltschaft bildete sich die Gruppe, unter anderem um Asylbewerber anzugreifen.
Montag, 20.01.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.01.2020, 12:15 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Dresdner Landgericht hat am Freitag fünf Männer und eine Frau wegen der Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen „Freien Kameradschaft Dresden“ zu Haftstrafen bis zu sechs Jahren verurteilt. Der Rädelsführer soll für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die niedrigste Haftstrafe mit zwei Jahren und zehn Monaten wurde gegen die 29 Jahre alte Frau verhängt.
Die Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen einen der fünf Männer zwischen 25 und 31 Jahren bezieht eine Vorstrafe ein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die sechs Personen an der kriminellen Vereinigung beteiligt waren. Sie hätten sich an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau im August 2015 und an weiteren Angriffen auf Ausländer beteiligt und seien Rassisten – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, urteilte das Gericht.
Mehrere Prozesse
Der Prozess gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ begann im September 2017. Den sechs Rechtsextremisten waren die Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden sowie das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen. Laut Staatsanwaltschaft bildete sich die Gruppe, um Asylbewerber, Andersdenkende und Polizisten anzugreifen.
Die „Freie Kameradschaft Dresden“ hatte sich 2015 gegründet. Der Neonazigruppe sollen fast 45 Personen angehört haben. Im November 2016 wurde sie ausgehoben. Seither wird in mehreren Prozessen verhandelt. (epd/mig) Aktuell Recht
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