Paradigmenwechsel?
Debatte um gerechten Mindestlohn für jeden EU-Bürger
In Deutschland verdient ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der zum Mindestlohn bezahlt wird, brutto 1.557 Euro. In Bulgarien betrug der Mindestlohn auf den Monat gesehen 286 Euro. Eine Initiative der EU-Kommission verspricht mehr Gerechtigkeit.
Von Phillipp Saure Dienstag, 11.02.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.02.2020, 16:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Es ist eine ehemalige Bundesarbeitsministerin, die das Thema in Brüssel auf die Agenda gesetzt hat: Ursula von der Leyen. Als die CDU-Politikerin sich im Sommer 2019 um das Amt der EU-Kommissionschefin bewarb, kündigte sie in ihren „Politischen Leitlinien“ an: „Innerhalb der ersten 100 Tage meiner Amtszeit werde ich ein Rechtsinstrument vorschlagen, mit dem sichergestellt werden soll, dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält.“
Angetreten hat von der Leyen ihr Amt im Dezember, Zeit für das „Rechtsinstrument“ bliebe demnach bis Anfang März. Mitte Januar startete die Kommission zunächst eine Konsultation. Sie will die Meinungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, den Sozialpartnern, wissen.
Kein EU-Mindestlohn
Niemand strebt derzeit einen EU-Mindestlohn, also gleiches Geld für Arbeitnehmer in den EU-Staaten an. In Bulgarien betrug der Mindestlohn auf den Monat gesehen Mitte 2019 laut Eurostat 286 Euro. In Deutschland verdient ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der zum Mindestlohn bezahlt wird, im Monat brutto 1.557 Euro, in Luxemburg sind es mehr als 2.000 Euro; in sechs EU-Ländern gibt es keinen Mindestlohn. Nicht einmal ein einheitlicher Mechanismus zur Etablierung von Mindestlöhnen ist geplant. Klar ist ferner, dass die Kommission „nationale Traditionen“ und die Tarifautonomie nicht antasten will.
In ihrem Konsultationspapier steckt die EU-Kommission erst einmal das Feld ab. So stellt sie etwa fest, dass in manchen Mitgliedstaaten die Anpassung bestehender Mindestlöhne gesetzlich kaum geregelt und schwer vorhersehbar sei. Vor diesem Hintergrund will die Behörde sondieren, ob und welche Aktivitäten der EU sich die Sozialpartner vorstellen können. Daraufhin würde gegebenenfalls eine zweite Konsultation Meinungen zum möglichen Inhalt eines EU-Vorschlags einholen.
Ein scharfes Schwert
So viel Zurückhaltung hat einen Grund: Es ist Artikel 153 des Lissabon-Vertrages. Er ist ein scharfes Schwert der Gegner einer EU-Regelung, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Sie erklärte schon im Sommer 2019, dass der Lissabon-Vertrag „ausdrücklich eine EU-Zuständigkeit für Lohnfragen“ ausschließe. Tatsächlich regelt Artikel 153 das Tätigwerden der EU-Ebene bei der Unterstützung und Ergänzung nationaler Sozialpolitik. Doch das, so der Vertragsartikel in Absatz 5, „gilt nicht für das Arbeitsentgelt“.
Den Artikel kann man allerdings auch anders lesen, entgegnet Thorsten Schulten. „Man muss ihn insbesondere ins Verhältnis zur EU-Grundrechtecharta setzen“, erklärt der Professor an der Universität Tübingen. „Und die Grundrechtecharta bestimmt rechtsverbindlich angemessene Arbeitsbedingungen, zu denen das Lohnniveau gehört“, erläutert Schulten, der auch das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung leitet, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehört. „Außerdem will die Kommission ihre aktuelle Initiative auf Artikel 153, Absatz 1 stützen, die ihr die Möglichkeit gibt, die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten auch auf dem Gebiet der ‚Arbeitsbedingungen‘ zu unterstützen.“
Linke hoffen auf Paradigmenwechsel
Schulten hält – wie viele andere Forscher auch – 60 Prozent des Medianlohns für die richtige Orientierung beim Mindestlohn. Ein solches Niveau würde Ausgaben decken, die „übers nackte Überleben hinausgehen und auch zum Beispiel die Kinokarte umfassen“. In Deutschland wären das rund zwölf Euro, rechnet Schulten. „Generell muss man aber pragmatisch herangehen.“ Letztlich sei ein Mindestlohnniveau nie eine rein wissenschaftliche, sondern immer auch eine gesellschaftliche Entscheidung.
Und die kann die EU-Kommission letztlich nicht allein treffen. Je nachdem, ob und für welche Mindestlohn-Strategie sich von der Leyen und ihre Kommissare entscheiden, sind sie auf die EU-Mitgliedsländer und das Europaparlament angewiesen. Dort gehen die Ansichten auseinander. Die „Ausgestaltung von Mindestlöhnen“ könne „nur durch Tarif- und Arbeitsmarktpolitik innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erfolgen“, macht vorsorglich die Europaabgeordnete Svenja Hahn von der FDP deutlich. Wohingegen Özlem Demirel (Linke) auf einen „Paradigmenwechsel“ hofft: „Wir brauchen klare verbindliche Maßnahmen für armutsfeste Mindestlöhne, also eine Richtlinie oder Verordnung, an die sich alle Mitgliedstaaten zu halten haben.“ (epd/mig) Aktuell Wirtschaft
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