Diskriminierung
Gericht: Fitnessstudio muss Muslimin 1.000 Euro zahlen
Wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss ein Fitnessstudio einer Hamburger Muslimin 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Studio hatte ihr untersagt, mit Kopftuch zu trainieren.
Dienstag, 18.02.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 17.02.2020, 22:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Fitnessstudio muss einer Hamburgerin, die ein Kopftuch trägt, eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Das hat das Amtsgericht Reinbek entschieden. Das Fitnessstudio hatte der Muslimin nach Vertragsabschluss schriftlich untersagt, mit Kopftuch zu trainieren. Als Begründung hatte das Studio „Versicherungsgründe“ genannt sowie auf die Hausordnung verwiesen, die Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Trainieren verbietet.
Das überzeugte die Hamburgerin nicht. Sie wandte sich an die Beratungsstelle Amira von „basis & woge e.V.“ und klagte nach einer Beratung mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für sie stellt das Urteil eine gewisse Entschädigung für die demütigende Erfahrung dar.
„Für Menschen, die ständig auf Ablehnung stoßen, sind kleine Erfolge viel wert. Ich habe geklagt, weil es ungerecht ist, was uns täglich passiert. Und wenn wir das immer weiter hinnehmen, macht es den Anschein als wäre es richtig. Das ist es nicht. Wir sind Teil dieser Gesellschaft und haben das gleiche Recht auf Teilhabe. Daran ändert ein Kopftuch nichts“, so die Hamburgerin.
Hausordnung rechtfertigt keine Diskriminierung
Für Birte Weiß von Amira ist die Diskriminierung der Hamburgerin kein Einzelfall. „Unsere Beratung wird von vielen Menschen aufgesucht, die am gleichberechtigten Zugang zu Freizeiteinrichtungen aus unterschiedlichen Gründen gehindert werden, Fitnessstudios sind ein Beispiel“, erklärt die Expertin. Immer wieder steht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Kritik, weil es Betroffenen unzureichenden Schutz gewährt.
Sie hofft darauf, dass Fitnessstudios dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Praxis zu überarbeiten. „Kein Hausrecht, keine Hausordnung und auch diffuse Sicherheitsbedenken legitimieren eine Diskriminierung, das ist hiermit klargestellt“, so Weiß weiter. (mig) Aktuell Recht
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