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Keine Flüchtlingspolitik-Beschlüsse

EU verhängt wegen Corona-Pandemie Einreiseverbot

Die Corona-Pandemie sorgt für immer massivere Einschränkungen: Die EU schließt ab sofort die Grenzen für den Rest der Welt. Es gibt nur wenige Ausnahmen - mit strengen Kriterien. Auch die Flüchtlingspolitik war Thema, beschlossen wurde nichts.

Donnerstag, 19.03.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.03.2020, 16:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wegen der Corona-Pandemie verhängt die Europäische Union ab sofort ein Einreiseverbot. Dies gelte für Einreisen nach Europa aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend in Berlin nach einer Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Ausnahmen gibt es für Länder wie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra und die Schweiz.

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Das Bundesinnenministerium teilte zeitgleich mit, dass Minister Horst Seehofer (CSU) entsprechende Einreisebeschränkungen angeordnet habe. Demnach gilt ein Einreiseverbot an den Schengen-Außengrenzen im Flug- und Seeverkehr ab sofort für 30 Tage. Nur deutsche Staatsangehörige sind demnach nicht betroffen.

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In der Mitteilung heißt es, dass auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten sowie der von Merkel genannten zusätzlichen Staaten nur „die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet“ werde, wenn sie über eine Schengen-Außengrenze einreisen. Gleiches gelte für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht – also Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum – in einem EU-Staat und den Staaten, für die die Ausnahmeregelung gilt.

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Zurückweisung ohne dringenden Einreisegrund

Menschen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, „werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt“, heißt es in der Mitteilung. Das Innenministerium hob hervor, dass die Maßnahmen der Eindämmung des Coronavirus dienten. Nicht notwendige Reisen sollen unterbunden werden. Nicht eingeschränkt ist demnach nach wie vor der Flugverkehr innerhalb des Schengen-Raums.

Reisende sollten künftig im Falle eines dringenden Einreisegrundes „entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt“. Die Anordnung der Einreisebeschränkungen erfolge durch die Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien innerhalb des Schengen-Raums auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Beschluss der Staats- und Regierungschefs, hieß es ferner.

Keine Beschlüsse in der Flüchtlingspolitik

Gesprochen haben die Staats- und Regierungschefs Merkel zufolge auch über die Flüchtlingssituation in Griechenland, dazu aber keine Beschlüsse gefasst. Einige europäische Länder sind bereit, minderjährige Flüchtlinge aus den überfüllten Lagern unter anderem auf der Insel Lesbos zu holen. Die EU-Innenminister hatten in Aussicht gestellt, dass dies schon in dieser Woche passieren könnte.

Weiteres Thema sei auch die Situation an der türkisch-griechischen Grenze gewesen, sagte die Kanzlerin. Dort harren Flüchtlinge aus, die in die EU einreisen wollen, nachdem die Türkei die Grenzen zu Griechenland geöffnet hatte. Merkel sagte, die EU-Staats- und Regierungschefs hätten sich erneut für das EU-Türkei-Abkommen ausgesprochen. Das soll die unkontrollierte Einreise in die EU von dort verhindern. Man sei auch bereit, mehr finanzielle Hilfen zu leisten, fügte sie hinzu ohne Details zu nennen. (epd/mig) Aktuell Politik

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