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Verfahren eingestellt

Angriffe auf Asylbewerberheime werden selten geahndet

Im Zeitraum von 2015 bis 2018 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge knapp 600 rechte Straftaten gegen Asylunterkünfte polizeilich aufgeklärt. Was das Ministerium aber nicht sagt: Nur ein Bruchteil der Täter wurde je angeklagt oder gar verurteilt.

Dienstag, 07.04.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.04.2020, 16:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Rechtsextremistische Straftaten werden nur selten geahndet. Tausende Übergriffe auf Asylbewerberunterkünfte führten nur in einem Bruchteil der Fälle zu einer Verurteilung, wie gemeinsame Recherchen von Bayerischem Rundfunk (BR) und Südwestdeutschem Rundfunk (SWR) für die ARD-Dokumentation „Der schwache Staat – Wenn Polizei und Justiz es Rechtsextremisten leicht machen“ ergaben. Die Dokumentation wurde am Montag ausgestrahlt.

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BR und SWR hatten bei allen Landesregierungen abgefragt, wie oft Asylbewerberunterkünfte das Ziel von Übergriffen waren und in wie vielen Fällen es zu Verurteilungen kam. Die Innenministerien meldeten für die Jahre von 2015 bis 2018 insgesamt 2.558 politisch motivierte Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte, von Hakenkreuz-Schmierereien bis zu schweren Sprengstoff- und Brandanschlägen.

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Acht Prozent geahndet

Von diesen Fällen seien nur 467 polizeilich aufgeklärt worden, hieß es. Das bedeute, die Polizei konnte in rund 18 Prozent der Fälle einen oder mehrere Täter ermitteln. Nur in 206 Fällen kam es zu Haft- oder Geldstrafen, was acht Prozent aller Fälle und rund 44 Prozent der aufgeklärten Fälle entspricht.

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Die Erhebung von BR und SWR zeigt zudem große regionale Unterschiede, was den Verfolgungsdruck bei diesen Straftaten betrifft. In Baden-Württemberg etwa wurden 64 Prozent der ermittelten Täter verurteilt, in Brandenburg hingegen nur 26 Prozent. Die Einstellung der Verfahren wurde häufig damit begründet, dass für Staatsanwaltschaft oder Gericht die Beweise nicht ausreichend waren, um den Täter zu überführen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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