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EU-Kommission

In Corona-Krise Asylanträge per Mail ermöglichen

Um Schutzsuchenden auch während der Corona-Einschränkungen weiter Zugang zu Asylverfahren zu gewähren, sollten Anträge auch per E-Mail oder Post gestellt werden können. Das mahnt die EU-Kommission in einem Empfehlungspapier an.

Freitag, 17.04.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.04.2020, 20:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Asylanträge sollen nach dem Willen der EU-Kommission in der Corona-Krise europaweit per E-Mail oder Post gestellt werden können, wo dies nötig und möglich sei. Die Asylbewerber sollten dann auch eine Eingangsbestätigung erhalten, heißt es in am Donnerstag veröffentlichten Empfehlungen der Brüsseler Behörde zum Umgang mit Flüchtlingen und Migranten. Generell müssen Zufluchtsuchende danach „im größtmöglichen Maße“ weiter Zugang zu Asylverfahren haben und ihre grundlegenden Rechte gewahrt werden.

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Abweichungen von den normalen Prozeduren müssen nach dem Papier verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein. So dürften Flüchtlinge nur dann in Quarantäne geschickt werden, wenn das für alle Menschen gelte, die aus einem bestimmten Gebiet kommen. Grundlegende Leistungen wie Schulbildung für Kinder sollten aufrechterhalten und wie für die übrigen Schüler angepasst werden, etwa durch Online-Lernen.

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Neuansiedlungen durchführen

Die EU-Kommission ermuntert die EU-Staaten darüber hinaus, geplante Neuansiedlungen so weit als möglich durchzuführen. Für Neuansiedlungen, bei denen schutzbedürftige Menschen direkt aus Drittländern in die EU kommen, gelten die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Einreisebeschränkungen nicht. Gerade die Corona-Krise könne Neuansiedlungen noch drängender machen.

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Umgekehrt sollen die EU-Staaten abgelehnte Asylbewerber im Rahmen des Möglichen weiterhin abschieben oder dies zumindest vorbereiten. Die Verpflichtung der Heimatstaaten zur Wiederaufnahme bestehe grundsätzlich fort. Noch mehr als sonst müsse jedoch auf freiwillige Rückkehr gesetzt werden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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