120 Infizierte
Jetzt auch Bremer Flüchtlingsheim unter Corona-Quarantäne
Zuletzt waren 120 von 370 Bewohnern der Bremer Flüchtlings-Erstaufnahme infiziert – Tendenz schnell steigend. In Heimen kann der vorgeschriebene Corona-Sicherheitsabstand kaum eingehalten werden. Sammelunterkünfte stehen deshalb immer stärker in der Kritik.
Freitag, 24.04.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.04.2020, 18:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Aufgrund weiterer positiv auf das Coronavirus getesteter Bewohner steht die Bremer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge derzeit komplett unter Quarantäne. Im Moment seien 120 von etwa 370 Bewohner infiziert, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Donnerstag. Deshalb seien jetzt alle angehalten, ihre Flure nicht zu verlassen und möglichst auf ihren Zimmern zu bleiben.
Schon am Dienstag hatte das Gesundheitsamt einen Aufnahmestopp verfügt. Die Zahl der positiv getesteten Flüchtlinge in der Einrichtung in Bremen-Vegesack lag da noch bei 45. Derzeit leben nach Informationen der Sozialbehörde 374 Personen in der Einrichtung. Alle Bewohner und das gesamte Personal würden auf das Virus getestet, bekräftigte Stahmann. Die Infizierten seien „weitgehend beschwerdefrei“. Niemand liege krank im Bett. Auch fünf Mitarbeiter seien positiv auf das Virus getestet.
Gemeinschaftsunterkünfte in der Kritik
Initiativen wie der Bremer Flüchtlingsrat hatten in den vergangenen Wochen immer wieder eine Schließung der Erstaufnahme gefordert, weil die Bewohner ihrer Auffassung nach dort keinen Abstand halten und nicht ausreichend vor einer Ansteckung mit Corona geschützt werden können.
Auch die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, kritisiert die Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschafts- und Sammelunterkünften, weil dort „die Wahrung des Mindestabstands nicht möglich ist“. In vielen Unterkünften werde die Situation von Tag zu Tag für Bewohner und Personal angespannter. Hygiene- oder Schutzstandards könnten in Gemeinschaftsunterkünften nur bedingt umgesetzt und eingehalten werden. „Social Distancing wird ad absurdum geführt, wenn Personen sich 10 Quadratmeter-Zimmer oder Küchen-, Sanitär- und Gemeinschaftsräume mit dutzenden weiteren Personen teilen müssen“, so Polat.
Polat: Dürfen nicht warten
Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass „auch in Asylbewerberunterkünften die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Covid-19 zwingend geboten ist“. Es gab einem Eilantrag eines Asylbewerbers statt, der mit einer weiteren Person in einem zwei mal zwei Meter großen Zimmer untergebracht ist.
Polat weiter: „Es ist zu erwarten, dass Gerichte bei weiteren Klagen im Sinne des Infektionsschutzes korrigierend eingreifen werden. Das sollten wir nicht abwarten. Wenn man Menschen bewusst verpflichtet, auf viel zu engem Raum zusammenzuleben, widerspricht das den Anforderungen an Infektions- und Gesundheitsschutz.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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