Corona-Krise
Rechtsberatung für Flüchtlinge eingeschränkt
Die Corona-Krise bleibt auch für die Flüchtlinge in Deutschland nicht ohne Folgen. Asylverfahren verzögern sich, Gerichte und Beratungsstellen arbeiten mit deutlichen Beschränkungen.
Von Frank Leth Montag, 27.04.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.04.2020, 13:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Suchen Asylbewerber derzeit rechtlichen Rat, so stehen sie häufig vor einem Problem. „Wegen der Corona-Epidemie sind viele Flüchtlingsberatungsstellen nur noch per Telefon und E-Mail erreichbar. Das ist schon aufgrund der Sprachbarriere schwierig“, sagt Maria Bethke, Referentin für Asylverfahrensberatung und Erstaufnahme der Diakonie Hessen. Auch der erforderliche Rechtsrat eines Anwaltes sei schwieriger zu erhalten. Denn auch viele Kanzleien erlaubten Klienten zurzeit keine persönliche Vorsprache.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte dieser Situation Rechnung tragen. Schon seit 23. März sollten bis auf eng definierte Ausnahmen keine negativen Asylbescheide mehr versendet werden. Und die Behörde kündigte an, ab 20. April nur in jenen Verfahren Bescheide zuzustellen, bei denen ein Flüchtling bereits von einem Anwalt vertreten wird.
Bescheide kommen weiter
Tatsächlich bekommen laut Bethke aber dennoch Flüchtlinge immer wieder Bescheide des Bundesamtes. Jonathan Leuschner, Fachanwalt für Migrationsrecht aus Frankfurt am Main, berichtet, dass auch während der coronabedingten Einschränkungen eine Reihe negativer Entscheidungen bei ihm eingegangen seien. Dabei sei es kein Problem, den Versand der Bescheide auszusetzen, bis die Lage der Corona-Pandemie sich etwas beruhigt habe, sagt der Jurist.
Auch zu „normalen“ Zeiten führt ein zugestellter Bescheid des Bundesamts nicht selten zu Problemen. „Üblicherweise kommen die Betroffenen persönlich in die Sprechstunde einer Flüchtlingsberatungsstelle“, sagt Bethke. Hier gelte es erst einmal darum, Vertrauen zu schaffen und die Verfahrensschritte zu erklären.
Fehlende persönliche Begegnung
„Auch wenn ein Dolmetscher dabei ist, behelfe ich mir zur Visualisierung von kritischen Punkten oft mit einem Blatt Papier, auf dem ich etwa bestimmte Behörden oder einzuhaltende Fristen aufmale“, berichtet Leuschner. Mit der Arbeit im Homeoffice gehe aber all das nicht mehr. Jetzt würden die Bescheide abfotografiert und per E-Mail versandt. Mit den Anfragen allein per Telefon oder E-Mail sei die Beratung schwieriger geworden, sagt der Anwalt. Denn der persönliche Kontakt könne bei den häufig sehr bewegenden Fluchtgeschichten durch nichts ersetzt werden.
Die fehlende persönliche Begegnung führt laut Bethke oft zu ganz praktischen Problemen, etwa wenn eine Unterschrift nötig ist. Wer keine Möglichkeit habe, ein Dokument auszudrucken, müsse es per Post erhalten, was bei den kurzen Klagefristen von einer oder zwei Wochen oft mit dem Risiko einer verspäteten Zustellung verbunden sei.
Familiennachzug nicht möglich
Die Einschränkungen wegen der Pandemie haben nicht nur Auswirkungen auf die Dauer des Asylverfahrens. „Auch der Familiennachzug ist derzeit nicht möglich, und die Familienzusammenführung im sogenannten Dublin-Verfahren wurde gestoppt“, sagt Bethke. Dabei können Familienmitglieder, die in unterschiedlichen EU-Ländern einen Asylantrag gestellt haben, beantragen, dass alle zusammen in nur einem Land das Verfahren durchlaufen müssen.
Kommt es zum Streit mit den Behörden, etwa wegen eines abgelehnten Asylantrags oder einer Duldung vor Gericht, dauerten die Streitverfahren nun erheblich länger. Denn die zuständigen Verwaltungsgerichte arbeiten ebenfalls nur eingeschränkt. „Die Eilverfahren werden aber weiterhin bearbeitet“, sagt Leuschner. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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