Statistik für 2019
Gerichte korrigierten 22.200 Bamf-Asylbescheide
Das Bamf gibt jeden Monat bekannt, wie viele Asylanträge gestellt, und wie viele davon abgelehnt wurden. Wie viele dieser Bescheide von Gerichten kassiert wurden, erfährt man nur auf Anfrage.
Von Birol Kocaman Donnerstag, 14.05.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.05.2020, 15:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesagentur für Arbeit gibt jeden Monat die Zahl der arbeitslosen bekannt. Maßgeblich ist dabei die bereinigte Arbeitslosenquote. Dabei werden saisonale und anderer Faktoren berücksichtigt, um einen verlässlichen Vergleich zu Vormonaten zu ermöglichen und einen brauchbaren Wert zu ermitteln.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gibt im Monatsrhythmus Zahlen heraus. Das Amt teilt hauptsächlich mit, wie viele Asylanträge gestellt wurden und wie viele davon positiv oder negativ beschieden wurden. Auch diese Zahlen werden von der Politik herangezogen, um Entscheidungen zu fällen und zu begründen. So etwa bei der Frage, ob ein bestimmtes Herkunftsland sicher ist: je höher die Quote von Asyl-Ablehnungen, desto sicherer das Land, lautet dabei die Faustformel.
Keine bereinigten Zahlen vom Bamf
Wie viele Asylanträge vom Bamf zu Unrecht abgelehnt wurden, werden in den monatlichen Statistiken nicht berücksichtigt. Von sich aus teilt das Bamf keine bereinigten Zahlen mit. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf deine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wäre das jedoch dringend geboten.
Im Jahr 2019 mussten die Verwaltungsgerichte von den inhaltlich überprüften Bamf-Bescheiden mehr als jeden vierten korrigieren. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag diese Aufhebungsquote sogar bei fast 50 Prozent, bei somalischen Flüchtlingen bei 44 Prozent, bei iranischen Geflüchteten bei 38 Prozent.
Gerichte korrigierten 22.200 Asyl-Bescheide
In konkreten Zahlen: 26.012 Schutzsuchende, die vom Bamf zunächst abgelehnt worden waren, erhielten 2019 doch noch einen Schutzstatus, 22.181 durch die Gerichte, in 3.831 Fällen korrigierte sich das Bamf selbst. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn Gerichte auf offensichtliche Fehler hinweisen oder weil neue Atteste vorliegen.
Hinzu kommen 68.280 Gerichtsverfahren, die aus sonstigen Gründen erledigt wurden, etwa durch Rücknahme oder Korrektur des Bescheides durch das Bamf selbst. Oft komm es vor, dass Verfahren als erledigt abgelegt werden, weil Verfahren einzelner Familienangehörige zusammengelegt werden. Das Bamf verbucht diese „Verfahrenserledigungen“ in seinen auf Anfrage vorgelegten Zahlen irreführend als Erfolg.
Inakzeptable Fehlerquote
„Das ist eine inakzeptable Fehlerquote, die auf erhebliche Mängel in der Prüf- und Entscheidungspraxis des Bamf hindeutet. Dass ausgerechnet Flüchtlingen aus Afghanistan in fast jedem zweiten Fall zu Unrecht der Schutz verweigert wurde, ist besonders bitter, weil den Betroffenen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland droht“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, die auf Anfrage mitgeteilten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik.
Statt immer mehr pauschale Widerrufsprüfungen einzuleiten, sollte das BAMF rechtlich angefochtene Bescheide von sich aus überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. „Das könnte die Verwaltungsgerichte wirksam und kurzfristig entlasten“, fordert Jelpke. (mig) Leitartikel Panorama
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