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"Große Probleme"

Bamf stellt wieder negative Asylbescheide zu

Wegen den Corona-Kontaktbeschränkungen hatte das Bamf die Zustellung von negativen Asyl-Bescheiden eingestellt. Jetzt werden sie wieder versandt. Grünen kritisieren das scharf: Das stelle die Betroffenen vor „sehr große Probleme“.

Dienstag, 19.05.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.05.2020, 15:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellt trotz fortlaufender Corona-Einschränkungen wieder ablehnende Asyl-Bescheide zu. Das Bundesamt hatte in den vergangenen Wochen die Zustellung ablehnender Bescheide eingeschränkt und eine Reihe weiterer Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen.

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„Damit hat das Bundesamt auf die eingeschränkten Möglichkeiten Rücksicht genommen, im Falle einer Ablehnung eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen“, heißt es in einer Bamf-Mitteilung. Die in dieser Zeit zwar ausgestellten aber nicht zugestellten Bescheide würden nun ebenfalls versandt. Ausgenommen sind den Angaben zufolge Ablehnungsbescheide, die an Antragsteller adressiert sind, die in unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtungen leben.

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Grünen kritisieren Zustellung scharf

Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, kritisiert die Wiederaufnahme. Das stelle die betroffenen Asylsuchenden vor „sehr große Probleme“. So könnten wegen der Kontaktbeschränkungen etwa Berater nicht in den Unterkünften vor Ort sein, wodurch Asylsuchende von Informationen mehr denn je abgeschnitten seien.

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„Beratungsstellen und auch Anwälte arbeiten zum Teil aus dem Homeoffice, sodass eine Onlineberatung zwar unter Umständen möglich ist, allerdings ist das Einlegen und Begründen von Klagen innerhalb der ohnehin sehr kurzen ein- bis zweiwöchigen Frist unter diesen Umständen deutlich erschwert“, so Amtsberg. Es werde daher kaum möglich sein, diese höchst existenziellen Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Jeder viert Bescheid falsch

„Vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit ein großer Anteil der BAMF-Bescheide einer richterlichen Prüfung nicht standhielt, ist diese neue Zustellpraxis des BAMF untragbar“, erklärt die Grünen-Politikerin. Die Bundesregierung hatte zuletzt eingeräumt, dass im Jahr 2019 die Verwaltungsgerichte von den inhaltlich überprüften Bamf-Bescheiden mehr als jeden vierten (22.200) korrigiert haben. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag diese Aufhebungsquote bei fast 50 Prozent, bei somalischen Flüchtlingen bei 44 Prozent, bei iranischen Geflüchteten bei 38 Prozent.

Wie das Bundesamt weiter mitteilt, wird zudem zeitnah und unter den gegebenen Infektionsschutzmaßnahmen angestrebt, die Anzahl der Asylanhörungen weiter zu erhöhen sowie die Asylverfahrensberatung wiederaufzunehmen. „In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern soll vor Ort sichergestellt werden, dass eine Rechtsberatung und das Einlegen von Rechtsmitteln möglich ist“, so das Bamf. (mig) Leitartikel Panorama

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