Anzeige
Stefan Matern, MiGAZIN, Meinung, Einbürgerung, Rechtswissenschaft, Jura
Stefan Matern © privat, Zeichnung: MiG

Staatsbürgerschaft

Diskriminierung von Kosovaren: Ein bayerischer Sonderweg

In der Corona-Pandemie ist die Frage nach der Staatsbürgerschaft, trotz ihrer immensen Bedeutung für Gesundheit, Reisen, Quarantänen und Evakuierungen bislang weniger thematisiert worden. Höchste Zeit, auf eine spezifisch bayerische Kalamität hinzuweisen.

Von Freitag, 29.05.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.05.2020, 15:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Deutschland ist eine Demokratie. Dem Wortstamm nach herrscht (kratein) also das Volk (demos) über das Volk. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) definiert sich dieses Volk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, über die binäre Unterscheidung deutsch/nicht-deutsch. Wer keinen deutschen Pass hat, gehört nicht dazu.

Anzeige

Laut dem ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde sind nicht eingebürgerte Ausländer dem „Volk als politische Schicksalsgemeinschaft“ nicht zugehörig und verbunden. Warum die Zugehörigkeit zur „Schicksalsgemeinschaft“ bei hier geborenen Deutschen, nicht aber bei hier geborenen „Ausländern“ vorausgesetzt werden kann, sei einmal dahingestellt.

___STEADY_PAYWALL___

Doch selbst wenn der Wunsch zur „Schicksalsgemeinschaft“ Volk dazuzugehören groß ist, bleibt er für manche Menschen so gut wie unerfüllbar. Das trifft auf über 44.000 in Bayern lebende Kosovaren zu. Deren Diskriminierung durch fehlende politische Rechte wird durch die schiere Unmöglichkeit der Erlangung jener Rechte perpetuiert. Denn Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das Kosovaren gleichzeitig automatisch und ausnahmslos auch als Serben betrachtet. Daher wird von diesen Menschen bei der Einbürgerung verlangt, nicht nur ihre kosovarische, sondern auch ihre serbische Staatsangehörigkeit abzulegen. Das ist aus mehreren Gründen problematisch.

Anzeige

Fiktive Beziehung zu Serbien – faktische Diskriminierung

Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2008 festgestellt hat, ist die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft auf legale Weise praktisch nicht zu erreichen. Die Kosovaren werden in der Praxis durch die serbischen Behörden (ethnisch) diskriminiert. Denn Serbien betrachtet Kosovaren auch nach der Unabhängigkeitserklärung vom 17.02.2008 als serbische Staatsbürger. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hingegen konnte im Jahr 2014 keine Diskriminierung kosovarischer Staatsangehöriger durch die serbischen Behörden feststellen – obwohl 14 Bundesländer das anders sehen.

Ebenso spiele die völkerrechtliche Anerkennung des Kosovo durch Deutschland keine Rolle. Das ist mindestens irritierend. Grundsätzlich muss die Verleihung der Staatsangehörigkeit durch einen bestimmten Staat an eine Person respektiert werden. Das gilt aber nicht – wie der BayVGH selbst feststellt – wenn der Betroffene „keinerlei tatsächliche Beziehungzu diesem Staat hat.

Bei in Deutschland geborenen Kosovaren ist jedenfalls weder eine „tatsächliche Beziehung“, noch eine Bindung zu Serbien auszumachen. Abgesehen von der Durchreise auf dem Weg in den Kosovo im Sommerurlaub beträgt der Bezug gleich null. Selbstverständlich besitzen diese Menschen auch keine Dokumente über ihre serbische Staatsbürgerschaft.

Aber auch für auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens geborene Menschen, die in Deutschland leben, stellt sich dieses Problem. Denn durch den Krieg sind viele Register zerstört worden, sodass tausende Menschen nirgendwo vermerkt sind und daher auch nicht ausgetragen werden können. Auch für diese Menschen ist die Frage nach der „tatsächlichen Beziehung“ und Bindung zu Serbien zu stellen.

Ein „wichtiger Faktor“, der vom Internationalen Gerichtshof in Bezug auf die Bindung zu einem Staat genannt wird, ist der gewöhnliche Wohnsitz. Dieser liegt für alle Betroffenen in Deutschland. Gleichsam ist der Wohnsitz demokratietheoretisch relevant: denn diese Menschen leben in Deutschland und sind damit von den hiesigen Rechtsnormen betroffen – sie leben unter deutschen Gesetzen. Eine Verbindung zu Serbien kann auch auf diesem Weg kaum konstatiert werden.

Aus unzumutbar wird zumutbar

Nach dem bayerischen Urteil ist des Weiteren kein Grund ersichtlich, weshalb es unzumutbar sein sollte, Mittelspersonen in Serbien zur Erledigung der Angelegenheiten zu beauftragen. Dem widerspricht die bayerische Staatsregierung: „Reisen in die Republik Serbien“ oder die „Beauftragung eines Rechtsanwalts in Serbien“ zur „Erledigung der notwendigen Formalitäten“ seien „nicht zuzumuten“. Geändert hat sich seither dennoch nichts. Ein Antrag zum grundsätzlichen Verzicht auf einen Nachweis der Rückgabe einer eventuellen serbischen Staatsangehörigkeit, wurde erst im Juli 2019 abgelehnt.

Der unbestimmte Rechtsbegriff „unzumutbar“ macht es also offensichtlich möglich, dass unzumutbare Dinge in zumutbare umgedeutet werden. Denn in der Praxis werden weiter Mittelspersonen, beispielsweise serbische Anwälte, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und daraus Kapital schlagen, eingeschaltet. Eine Abgabe ist faktisch nicht anders möglich. Es geschieht genau das, was Betroffenen eigentlich „nicht zuzumuten“ ist.

Die Dauer eines solchen Verfahrens zieht sich im Übrigen über mehrere Jahre und wird nun in vielen Fällen von der Corona-Pandemie um Welten zurückgeworfen. Das ist genauso unzumutbar, wie Menschen, die während der Bürgerkriege Angehörige verloren haben, an serbische Behörden zu verweisen.

Einer Demokratie unwürdig

Es bleibt unklar, warum es im Interesse der bayerischen Staatsregierung ist, einbürgerungswillige Menschen mit bürokratischen Hürden zu schikanieren, mindestens halblegale Praktiken zu befördern und trotz der Anerkennung des Kosovo durch Deutschland der Rechtsauffassung Serbiens zu folgen. Gleichsam ist es ein großes Problem für die Demokratie und ihre Legitimation.

Denn wie viele andere Ausländer leben diese Menschen unter Gesetzen, die sie sich selbst nicht geben, zahlen Steuern, über die sie nicht verfügen und dürfen sich nicht auf die politischen Rechte der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit berufen, die laut dem Grundgesetz nur „Deutschen“ zustehen. Ihre Interessen werden kaum repräsentiert, weil sie für Politiker auf der Jagd nach Stimmen unsichtbar sind.

Um als vollumfängliche Staatsbürger anerkannt zu werden, müssen diese Menschen – selbst wenn sie in Deutschland geboren sind – ein Dokument, das sie nicht besitzen, in einer Sprache, die sie (oft) nicht sprechen, bei einer serbischen Behörde, die kein Interesse an Kooperation hat, beantragen, um es dann bei einer bayerischen Behörde wieder ablegen zu können und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Der bayerische Sonderweg ist bürokratischer Wahnsinn, der einer Demokratie unwürdig ist. Meinung

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)