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Flügel längst Vogel

Verfassungsschutz stuft Brandenburger AfD als Beobachtungsobjekt ein

Die Bundes-AfD hat den brandenburgischen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz ausgeschlossen. Die Landtagsfraktion wählte Kalbitz in ihre Reihen zurück. Jetzt ist der gesamte AfD-Landesverband ein Beobachtungsfall. Innenminister: Partei eng mit rechtsextremistischen Strukturen vernetzt.

Dienstag, 16.06.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.06.2020, 15:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat den kompletten AfD-Landesverband als Beobachtungsobjekt eingestuft. Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Verfassungsschutzchef Jörg Müller begründeten den Schritt am Montag in Potsdam mit der engen Vernetzung der Landespartei mit rechtsextremistischen Strukturen und Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Stübgen sprach vom „Ergebnis einer langen und intensiven Auswertung gesicherter Erkenntnisse“. Die Brandenburger AfD habe sich seit ihrer Gründung stetig radikalisiert und werde mittlerweile von Bestrebungen dominiert, die ganz eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien.

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Die Partei versuche, die „Mauern der Demokratie zu schleifen“, sagte Stübgen: „Sie ist geprägt von einem ethno-kulturellen Volksbild, das Menschen anderer Herkunft oder Religion verächtlich macht und damit gegen die Würde des Menschen verstößt.“ Die Brandenburger AfD sei geprägt vom Gedankengut des völkisch-nationalen „Flügels“. „In der Brandenburger AfD ist der ‚Flügel‘ längst der ganze Vogel“, sagte Stübgen.

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Verfassungsschutz-Chef Müller kündigte den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Beobachtung der Landes-AfD an. Er betonte: „Extremisten als Extremisten zu erkennen und zu benennen, ist Kernaufgabe des Verfassungsschutzes.“ Es lägen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass von der Brandenburger AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgingen.

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„Scheinauflösung“

Als konkrete Gründe für die Entscheidung benannte Müller extremistische Positionierungen von AfD-Mitgliedern, den Einfluss des offiziell aufgelösten „Flügels“ auf die Gesamtpartei in Brandenburg und „eine personelle und strukturelle Verflechtung der Brandenburger AfD mit anderen rechtsextremistischen Strukturen“. In Brandenburg seien etwa 40 Prozent der rund 1.600 Mitglieder als Anhänger des „Flügels“ zu werten.

Bezüglich des „Flügels“ sprach der Landesverfassungsschutz-Chef von einer „Scheinauflösung“. Keine der Aussagen sei revidiert worden, die Protagonisten seien weiter aktiv. Die dahinter stehenden Haltungen fänden sich somit weiterhin in der Partei. Die Landtagsfraktion wird nach den Worten Müllers aber nicht als solche beobachtet.

Gauland kritisiert Beobachtung

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Alexander Gauland, kritisierte den Vorgang dagegen. „Die Entscheidung ist genauso falsch wie die bisherigen Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz“, sagte Gauland, der früher Vorsitzender der Brandenburger AfD war.

Der AfD-Bundesvorstand hatte den Brandenburger Partei- und Fraktionschef Andreas Kalbitz wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu im Mai ausgeschlossen. Die Landtagsfraktion wählte ihn im Anschluss durch eine Satzungsänderung in ihre Reihen zurück. (epd/mig) Aktuell Politik

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