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Der Anschlag

Fragen und Antworten zum Gerichtsprozess gegen Halle-Attentäter

Seit Dienstag muss sich der Halle-Attentäter für den rassistischen Anschlag vor Gericht verantworten. Er hatte zwei Menschen erschossen und schwer bewaffnet versucht, ein Blutbad anzurichten. Ein Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Prozess.

Von und Mittwoch, 22.07.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2020, 20:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Am 9. Oktober 2019 soll der Attentäter einen Mordanschlag auf Juden in der Synagoge in Halle geplant haben. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hatten sich dort 52 Gläubige versammelt. Nachdem es dem Attentäter mit Waffengewalt nicht gelang in das Gotteshaus einzudringen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und in einem Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Der Angeklagte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen per Livestream im Internet.

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Wie lautet die Anklage?

Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft umfasst 123 Seiten. Sie wirft dem 28-Jährigen Mord in zwei Fällen und neunfachen versuchten Mord vor. Davon seien insgesamt 68 Menschen betroffen. Der Anschlag auf die Synagoge wird juristisch als ein Mordversuch gewertet. Weitere Anklagepunkte lasten dem Beschuldigten gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, besonders schwere räuberische Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässige Körperverletzung an.

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Wie viele Nebenkläger es?

Es wurden insgesamt 43 Nebenkläger zugelassen, die von 21 Rechtsanwälten vertreten werden. Die Nebenkläger haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. In dieser heißt es: „Der Täter wählte seine Ziele auf der Grundlage einer weißen, rassistischen Ideologie, die Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Rassismus, Homophobie, Sexismus und Fremdenfeindlichkeit mit Verschwörungstheorien verschmilzt, aus.“ Seine Radikalisierung habe in Online-Communitys stattgefunden. Er habe sich vor allem durch das Massaker von Christchurch im März 2019 sowie von ähnlichen Hassverbrechen in El Paso, Poway und Oslo angestachelt gefühlt. Zu den Nebenklägern gehören Angehörige der Opfer und Mitglieder der Jüdischen Gemeinde.

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Wie viele Zeugen gibt es?

Insgesamt sind für den Prozess 147 Zeugen benannt worden, darunter 68 Ermittlungsbeamte. Es sollen unter anderem auch Sachverständige für Waffentechnik, Rechtsmedizin und Psychiatrie angehört werden. Ob alle Zeugen vom Gericht angehört werden, ist noch offen.

Wo findet der Gerichtsprozess statt?

Der Angeklagte muss sich vor dem Oberlandesgericht Naumburg verantworten. Die Hauptverhandlung des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Naumburg findet aus Platzgründen am Magdeburger Landgericht statt. Die Verhandlung unter Vorsitz der Richterin Ursula Mertens wird von fünf Berufsrichtern geführt, ferner gibt es eine Ersatzrichterin.

Wie lange dauert der Gerichtsprozess?

Bis Mitte Oktober 2020 sind zunächst 18 Verhandlungstage verplant. Vorgesehen sind die Verhandlungen am 21., 22., 28. und 29. Juli, am 3., 25. und 26. August, am 1., 2., 8., 9., 15., 16., 22., 23. und 30. September sowie am 13. und 14. Oktober. (epd/mig) Aktuell Panorama

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