Menschenrechtsinstitut
Auseinandersetzung mit Racial Profiling dringend erforderlich
Das Menschenrechtsinstitut fordert eine Auseinandersetzung mit Racial Profiling. In einer Stellungnahme kritisiert das Institut die Politik scharf. Es würden Positionen vertreten, die ein unzureichendes Verständnis vom Verbot rassistischer Diskriminierung erkennen lassen.
Dienstag, 28.07.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 27.07.2020, 18:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich für eine Prüfung der polizeilichen Praxis mit Blick auf Racial Profiling ausgesprochen. „Die Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig“, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Montag in Berlin. „Eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit polizeilicher Praxis sollte im Rechtsstaat selbstverständlich sein.“ Das Institut legte dazu eine achtseitige Stellungnahme vor.
Das Gewaltmonopol des Staates sei nur wegen seiner Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim, betonte Rudolf. „Eine diskriminierungsfreie polizeiliche Praxis ist deshalb auch im Interesse der Polizei. Sie ist auf das Vertrauen aller Menschen in unserer Gesellschaft angewiesen.“ Der Gesetzgeber, die Innenministerien von Bund und Ländern sowie die Polizeiführungen sollten deshalb alles in ihren Kräften Stehende tun, um Racial Profiling zu erkennen und zu verhindern.
Unzureichendes Verständnis
„Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Racial Profiling in Deutschland ist dringend erforderlich. Ein wesentlicher Grund für die Praxis des Racial Profiling ist darin zu sehen, dass es polizeiliche Ermächtigungsnormen gibt, die eine solche Praxis befördern“, heißt es in der Stellungnahme. Racial Profiling stelle die Zugehörigkeit von Betroffenen zur Gesellschaft infrage und habe damit auch negative Folgen für ihre gesellschaftliche Teilhabe. „Zudem verlieren die Betroffenen das Vertrauen in die Polizei und in den Staat insgesamt“, so das Insitut seiner Stellungnahme.
Wesentlich sei, was unter Racial Profiling als grund- und menschenrechtswidrige Praxis zu verstehen sei und welche Grenzen das Verbot rassistischer Diskriminierung polizeilichem Handeln setze, betonte der Jurist Hendrik Cremer, Autor der Stellungnahme. „In der Bundesregierung, in den Innenministerien wie auch in der Polizei werden derzeit Positionen vertreten, die ein unzureichendes Verständnis des im Grundgesetz und zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung erkennen lassen.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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