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Flüchtlingspolitik

Berlin erwägt Klage gegen Seehofer

Berlin erwägt das Veto von Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen die Aufnahme von Flüchtlingen von Bundesländer gerichtlich prüfen zu lassen. Da ein Rechtsdtreit allerdings Jahre dauern würde, dringt Berlin auf einen schnelleren Weg.

Dienstag, 11.08.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.08.2020, 22:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach dem Nein von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu einer weiteren Aufnahme von Flüchtlingen aus griechischen Lagern erwägt Berlin dagegen zu klagen. „Wir können ein Nein von Horst Seehofer zu unserer Bereitschaft Menschen in Not zu helfen, nicht einfach schulterzuckend akzeptieren“, erklärte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag. Zumal vom Bundesinnenminister keine weiteren Perspektiven damit verbunden würden. Er unterstütze den Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, zeitnah eine Bund-Länder-Konferenz einzuberufen, um das weitere Vorgehen in der Flüchtlingsfrage zu besprechen, sagte Geisel.

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Zudem erwäge Berlin genauso wie Thüringen eine gemeinsame Klage mehrerer Bundesländer gegen den Bund, um die Ablehnung der Aufnahmeanordnung durch das Bundesinnenministerium rechtlich zu überprüfen. Da aber klar sei, dass mit einer rechtlichen Klärung erst in mehreren Jahren zu rechnen ist, müsse daneben ein schnellerer Weg gefunden werden, sagte Geisel: „Wir müssen jetzt handeln. Der Bund sollte sich mit den aufnahmebereiten Ländern und Kommunen an einen Tisch setzen und klären, wie man schnell und unbürokratisch den Menschen hilft.“

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Experten: Länder brauchen keine Zustimmung

Der Berliner Senat hatte wie auch die Thüringer Landesregierung mehrfach angeboten, über ein eigenes Aufnahmeprogramm mehr Flüchtlinge aus überfüllten Lagern wie Moria auf Lesbos aufzunehmen, Berlin bis zu 300 und Thüringen bis zu 500 Menschen. Das hatte der Bundesinnenminister mit der Begründung abgelehnt, es fehlten die rechtlichen Voraussetzungen dafür.

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Experten hingegen weisen darauf hin, dass im Rahmen humanitärer Aufnahmen die Länder nicht auf die Zustimmung des Bundes angewiesen sind. Sie werfen den Ländern vor, Aufnahmebereitschaft nur vorzuspielen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Gerrit sagt:

    Taktik mag ja in einigen Fällen angebracht sein – in diesen aber und anderen sind sie einfach nur menschenverachtend. Und die, die sie anwenden, sollten sich schämen.

    Vermutlich weiß auch Herr Seehofer, daß es Jahre dauert bis zur Entscheidung.Und hofft natürlich, daß sich bis dahin die Situation ändert oder er (hoffentlich) nicht mehr im Amt ist.

    Vergessen wird dabei, was es kostet … diese Klagerei durch alle Instanzen. Das Geld könnte man sinnvoller verwenden.

    Aber auch in anderen Bereichen, z.B. die Kürzungen in Gemeinschaftsunterkünften seit September 2019, wird ähnlich verfahren. Diverse Gerichte haben schon festgestellt, daß diese Kürzungen nicht akzeptabel sind.l Spricht man die Sozialämter darauf an, kommt die Antwort: Erst einmal ausklagen.
    Sie wissen aber genau, daß der Tag kommt, an dem sie zahlen müssen.