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Umfrage

Nur wenige deutsche Firmen beachten Menschenrechte im Ausland

Deutsche Firmen legen im Ausland offenbar wenig Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten. Das geht aus einer Erhebung des Auswärtigen Amtes hervor. Das bereits angekündigte Lieferkettengesetz soll Abhilfe schaffen.

Donnerstag, 13.08.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.08.2020, 17:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Große deutsche Firmen legen offenbar wenig Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten durch ihre ausländischen Partner. Ein Sprecher des Entwicklungsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, das „noch weniger“ Unternehmen menschenrechtliche Vorgaben erfüllten, als im Juli aus vorläufigen Zahlen einer Umfrage hervorging. Deshalb arbeite das Ministerium gemeinsam mit dem Arbeits- und dem Wirtschaftsministerium an Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz, die noch im Laufe des Sommers eingebracht werden sollten.

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Ein Lieferkettengesetz hätte zur Folge, dass deutsche Firmen für ausbeuterische Praktiken ihrer ausländischen Geschäftspartner haftbar sind. Das Vorhaben geht auf den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) aus dem Jahr 2016 zurück, der auch im Koalitionsvertrag bekräftigt wird.

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Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ geprüft werden. Dazu liefen seit dem vergangenen Sommer Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen.

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Das federführende Auswärtige Amt veröffentlichte auf seiner Internetseite die Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde. Danach erfüllten lediglich 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen vollständig. 83 bis 87 Prozent erfüllten sie nicht, wobei zehn bis zwölf Prozent dieser Firmen „auf einem guten Weg“ seien. In den vorläufigen Ergebnissen im Juli war noch von 22 Prozent der Firmen die Rede, die ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachgegangen seien.

Die erste Runde der Umfragen brachte 2019 ein ähnliches Bild: 18 Prozent der Firmen erfüllten danach die Vorgaben. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben deshalb bereits angekündigt, dem Kabinett noch im August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen. Ziel ist ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode. (epd/mig) Aktuell Politik Wirtschaft

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  1. Ute Plass sagt:

    „Das bereits angekündigte Lieferkettengesetz soll Abhilfe schaffen.“

    „Zur Wahrheit gehört schon jetzt, dass ein „Sorgfaltspflichtengesetz“, so es denn irgendwann das Licht der Welt erblickt, ein veritabler Papiertiger sein wird. Davor hat auch die Initiative Lieferkettengesetz in einer Pressemitteilung gewarnt. Abseits der Frage nach der inhaltlichen Substanz stellt sich die nach der Praxistauglichkeit. Wer in den kaputtgesparten deutschen Behörden liest die ganzen Berichte, die Tausende Unternehmen alljährlich abliefern müssten, wer prüft die Plausibilität der Angaben, wer geht möglichen Zweifeln nach, am besten an den „Tatorten“ im Ausland? Wer kümmert sich um die avisierten Beschwerdemechanismen, wer an den personell ausgebluteten deutschen Gerichten verhandelt die kommenden Schadensersatzklagen? Oder sollen einmal mehr kapitalfreundliche private Schiedsgerichte einspringen?

    So oder so fließt noch viel chemikalienverseuchtes Wasser die Flüsse dieser Erde runter, bis ein Gesetz wirklich steht. Dass es einen deutschen Alleingang geben wird, ist allein wegen des Holzhammerarguments Corona-Krise praktisch ausgeschlossen. Schon gar nicht wird die Regierung vor der nächsten Bundestagswahl Vollzug melden. Altmaier weiß bereits, wie die Sache läuft. „Ich setze mich für eine zügige europäische Lösung ein, um einen nationalen Flickenteppich und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden.“ Man beachte die Worte „Europa“ und „zügig“ in einem Satz. Heute schon gelacht?“ https://www.nachdenkseiten.de/?p=62953