Sprachhintergrund
Ali R. und das Pro und Contra von Gletscherabdeckungen
Berufsbezogene Sprachkurse sind ein gutes Job-Aufbauangebot des Bundes. Ein Teil der Lernenden wird dabei aber durch die Konzeption der Prüfungen strukturell ausgegrenzt.
Von Christiane Carstensen Mittwoch, 21.10.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.10.2020, 16:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Berufsbezogene Sprachkurse sind ein gutes Job-Aufbauangebot des Bundes. Ein Teil der Lernenden wird dabei aber durch die Konzeption der Prüfungen strukturell ausgegrenzt.
Die verpflichtenden Prüfungen in den Berufssprachkursen beruhen auf dem Konstrukt eines genormten Teilnehmenden. Aber Konstrukte sitzen nicht in unseren Kursen.
In unseren Kursen sitzen auch Menschen wie der syrische Olivenbauer Ali R. Herr Ali R. hat in Syrien nur 4 Jahre die Schule besuchen können. In Deutschland hat er den Integrationskurs des Bamf mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung besucht und diesen mit dem Sprachzertifikat A2 abgeschlossen. Herr R. möchte in der Gastronomie arbeiten und dort verlangen Arbeitgeber, dass man das Sprachzertifikat B1 des Integrationskurses vorweisen kann. Da sein Stundenkontingent im Integrationskurs aufgebraucht ist, besucht Herr R. den Berufssprachkurs B1, um seine Sprachkenntnisse erweitern und am Ende das gewünschte Sprachzertifikat vorlegen zu können.
Beide Kurse – Integrationskurs und Berufssprachkurs – sind Teil des „Gesamtprogramm Sprache“ des Bundes und sollten aufeinander aufbauen. Doch beide haben am Ende ein jeweils eigenes Sprachzertifikat B1. Diese Sprachzertifikate verlangen nur auf den ersten Blick dasselbe Sprachniveau und haben auch ein völlig unterschiedliches Prüfungsformat. Das Prüfungsformat B1 im Berufssprachkurs setzt deutlich mehr Weltwissen und einen höheren Abstraktionsgrad voraus.
„Eine Beispielaufgabe lautet: ‚Erläutern Sie das Pro und Contra von Gletscherabdeckungen!‘ Um Herrn R. auf diese Aufgabe vorzubereiten, muss die Dozentin ihn sprachlich UND inhaltlich vorbereiten.“
Die Dozentin bereitet Herrn R. im Unterricht auf die neuen Anforderungen vor. Eine Beispielaufgabe lautet: „Erläutern Sie das Pro und Contra von Gletscherabdeckungen!“ Um Herrn R. auf diese Aufgabe vorzubereiten, muss die Dozentin ihn sprachlich UND inhaltlich vorbereiten. Das ist schwierig, denn am Thema Gletscherabdeckungen hat Herr R. keine intrinsische Motivation, er verfügt nicht über den notwendigen Wortschatz und hat kaum strukturähnliches Weltwissen, das er mit den neuen Lerninhalten verknüpfen kann.
Eine weitere Hürde sind die Lerntechniken „erläutern“ und „pro und contra abwägen“ – Herr R. war in Syrien nur vier Jahre in der Schule. Im Unterricht muss die Dozentin sehr viel Zeit explizit für die Vorbereitung auf das neue Prüfungsformat verwenden, aber erwartungsgemäß erreicht Herr R. die Lernziele dieser und anderer Übungsaufgaben nicht. Er hat in dem Berufssprachkurs aber nicht nur das Sprachzertifikat verfehlt. Herr R. hat den Unterricht auch deutlich weniger gut für seine persönlichen beruflichen und sprachlichen Ziele nutzen können.
Herr R. ist immer noch arbeitslos. Da er das B1 im Berufssprachkurs auch im Wiederholer-Kurs nicht erreichen konnte, ist sein Anspruch auf weitere Sprachförderung erloschen. Für das Zertifikat B1 des Integrationskurses, das er für einen Job in der Gastronomie braucht, hätte ihm nicht mehr viel Deutsch gefehlt. Er stand bereits am Ende des Integrationskurses knapp davor.
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es eine Reform der Prüfungen in den Berufssprachkursen, die das Problem leider noch verschärfen wird. Schlechte Zeiten für syrische Olivenbauern. (epd/mig) Meinung
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