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"Bankrotterklärung"

Antidiskriminierungsstelle seit Mai 2018 ohne Leitung

Seit Mai 2018 wird die Antidiskriminierungsstelle nur kommissarisch geleitet. Die Grünen finden das untragbar. Sie fordern eine Aufwertung und wollen die Leitung vom Bundestag wählen lassen. Auch das zuständige Ministerium denkt über Änderungen nach.

Montag, 23.11.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.11.2020, 9:09 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Vor dem Hintergrund der Hängepartie um die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordern die Grünen eine Strukturreform der Stelle. In einem Antrag, den die Fraktion am kommenden Freitag zur Diskussion im Bundestagsplenum stellen will, schlagen sie vor, die Stelle in eine Bundesbehörde zu verwandeln und die Leitung vom Bundestag wählen zu lassen. Das Amt ist seit dem Ausscheiden von Christine Lüders zum Mai 2018 unbesetzt. Das sei eine „Bankrotterklärung der Bundesregierung“, sagten die Sprecherinnen für Migrations- und Frauenpolitik der Grünen, Filiz Polat und Ulle Schauws, dem „Evangelischen Pressedienst“.

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Sie machen auch eine „Kungelei“ des Bundesfamilienministeriums, zu dem die Antidiskriminierungsstelle gehört, verantwortlich für die Vakanz an der Spitze. Die Leitung ist nicht besetzt, weil es nach einer Auswahl des Ministeriums zu Konkurrentenklagen gekommen war. Die Antidiskriminierungsstelle wird seitdem kommissarisch von Bernhard Franke geleitet.

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Wirkungsgrad „empfindlich eingeschränkt“

Der Wirkungsgrad der Stelle sei durch den seit Jahren schwelenden Zustand „empfindlich eingeschränkt“, heißt es in dem Antrag der Grünen. „In einer Zeit, in der Hass und Hetze grassieren, ist das absolut unverantwortlich“, heißt es darin weiter. Die Antidiskriminierungsstelle hatte zuletzt einen Anstieg von Beschwerden gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verzeichnet.

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Das Familienministerium widerspricht dem Vorwurf. Die Stelle werde von einem erfahrenen und hoch kompetenten kommissarischen Leiter geführt, sagte eine Sprecherin dem epd. Sie könne ihre Aufgaben im Kampf gegen gesellschaftliche Diskriminierung gut wahrnehmen. „Sie ist mit den Kompetenzen und Mitteln ausgestattet, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt“, sagte die Sprecherin.

Grüne fordern Umwandlung in Bundesbehörde

Mit der Umwandlung in eine Bundesbehörde wollen die Grünen allerdings auch die Unabhängigkeit der Stelle stärken. „Als eigenständige Behörde wäre sie von der Bundesregierung unabhängig und hätte eine Rechtspersönlichkeit mit eigenem Haushalt, eigenem Personal und eigener Prozessführungsbefugnis“, erklärten Polat und Schauws. Die fehlende Unabhängigkeit bei Personal und Haushalt beschränke mittelbar auch die fachliche Unabhängigkeit, heißt es in ihrem Antrag.

Als Amtszeit für den Leiter oder die Leiterin schlagen die Grünen fünf Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Widerwahl vor. Bislang liegt die Amtszeit bei vier Jahren.

Baldige Besetzung nicht in Sicht

Eine baldige Besetzung der Stelle ist derweil weiter nicht in Sicht, auch weil das zuständige Familienministerium zunächst Gesprächsbedarf innerhalb der Bundesregierung sieht. Die Ministeriumssprecherin erklärte, die Verfahren gegen die ursprünglich beabsichtigte Besetzung seien zwischen eingestellt. Aufgrund sich widersprechender Gerichtsentscheidungen fehle es derzeit aber an einer Grundlage für eine rechtssichere Besetzung. Es sei unklar, welche Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese an die Auswahl der Leitung zu stellen sind.

Das Ministerium hat nach ihren Worten inzwischen entschieden, „an der ursprünglichen Auswahlentscheidung nicht länger festzuhalten“. Das Ministerium regt an, dass möglicherweise künftig „über eine gesetzliche Änderung des Auswahlverfahrens“ eine rechtssichere Besetzung erfolgen könnte. Das Familienministerium habe hierzu einen regierungsinternen Austausch angeregt, „der jedoch noch nicht abgeschlossen ist“. (epd/mig) Leitartikel Politik

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