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Naika Foroutan, MiGAZIN, Rassismus, Migration, Integration
Prof. Dr. Naika Foroutan, Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) © Nina Pieroth, Zeichnung MiGAZIN

Messen und monitoren

Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft

Rassismus ist ein gesellschaftliches Ordnungsphänomen. In der postmigrantischen Gesellschaft dreht er sich nur an der Oberfläche um Migration. Vielmehr geht es um Anerkennung, Chancengleichheit und Teilhabe.

Von Freitag, 27.11.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.11.2020, 12:52 Uhr Lesedauer: 23 Minuten  |  

Rassismus und Rechtsextremismus sind integrale Bestandteile des vereinigten Deutschlands. Das zeigen unter anderem die Pogrome der 1990er Jahre, die Mordserie der Terrororganisation NSU, wiederkehrende Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte oder Hunderte Todesopfer rechtsextremer Gewalt in den vergangenen drei Jahrzehnten1 unmissverständlich auf. Der rechtsterroristische Mord an Walter Lübcke in Kassel in der Nacht zum 2. Juni 2019, die antisemitischen und rassistischen Anschläge in Halle an der Saale am 9. Oktober 2019, die Ermordung von neun Menschen aus rassistischen Motiven in Hanau am 19. Februar 2020 und Erkenntnisse, dass in Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und Polizei rechtsextreme Netzwerke zu finden sind, haben 2020 auf politischer Ebene – im Unterschied zu den jahrzehntelangen Verharmlosungen zuvor – zu dem Bewusstsein geführt, dass Rechtsextremismus und Rassismus eine drängende Bedrohung für die Verfasstheit der Demokratie in Deutschland sind.

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Auch wenn Rassismus und Rechtsextremismus überproportional Personen mit Migrationsbiografien als Zielscheibe haben, ist es bei der Frage nach dem Umgang mit dieser Bedrohung sinnvoll, postmigrantische Perspektiven einzubringen, die Rassismus nicht ausschließlich mit Migrationsabwehr, Feindlichkeit gegenüber Geflüchteten oder Analysekategorien wie „Ausländer-“ und „Fremdenfeindlichkeit“ gleichsetzen. Während Letztere als Begriffe der deutschen Debatten „zuweilen dazu bei[tragen], rassistische Normalität zu de-thematisieren und gesellschaftlicher Kritik zu entziehen“,2 erlauben postmigrantische Perspektiven, den Blick auch auf gesamtgesellschaftliche Konsequenzen von Rassismus zu richten.

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Dieser Beitrag geht in einem ersten Schritt auf historische und zeitgenössische Definitionen und breitere Adaptationen des Begriffs „Rassismus“ ein. In einem zweiten Schritt werden konzeptionelle Schwierigkeiten aufgezeigt. Abschließend wird diskutiert, warum in einer Gesellschaft, die sich zunehmend pluralisiert, und in der etablierte binäre Trennlinien unscharf werden, rassistische Konstruktionen immer noch so stark an migrantische Zugehörigkeitsordnungen geknüpft sind, und wie dies überwunden werden kann.

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Historische und zeitgenössische Einordnung

Viele Jahre wurde der Begriff „Rassismus“ vor allem als ein Vorurteil oder als individuelle, abwertende Einstellung gegenüber anderen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe gedeutet. Er verknüpfte sich über Kolonialdiskurse und die Geschichte der Versklavung Schwarzer Menschen aus Afrika mit einer biologistischen Determination, die jahrhundertelang wirkmächtig war und bis heute ist. Der Kolonialismus nutzte das Konzept der Rassifizierung zur Klassifizierung, um Sklaverei, Ausbeutung, Herrschaft und Gewalt gegen nicht Weiße Völker mittels einer biologischen Herabsetzung zu legitimieren. Da es nicht zum christlichen Ethos und zur Grundlage der Aufklärung passte, nach der Entwicklung universeller Menschenrechte andere Geschöpfe Gottes beziehungsweise potenziell „Gleiche“ zu misshandeln, wurden „Legitimationslegenden“ geschaffen, die nicht Weiße als eigene, niedrigere „Rasse“ konstruierten, beschrieben und katalogisierten, deren Behandlung nicht analog zu Weißen erfolgen müsste.3 Im Nachgang haben Disziplinen wie die Ethnologie, die Geografie oder die Medizin im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert maßgeblich dazu beigetragen, die Erfindung von „Rassen“ vermeintlich zu beweisen. Obwohl Studien bereits in der 1970er Jahren nachgewiesen haben, dass es keine Menschenrassen gibt, und physische Unterschiede wie Haut- oder Haarfarbe, Körpergröße oder Physiognomie biologisch bedeutungslos sind und keinen Effekt auf Fähigkeiten oder Verhalten haben, hat biologistischer Rassismus dennoch bis heute eine hohe Bedeutung bei der Strukturierung der sozialen Wirklichkeit von Menschen, denen aufgrund ihrer Physis bestimmte negative oder von der „Norm“ abweichende Eigenschaften zugeschrieben werden.4

„Rassismus gilt heute als eine hierarchisierende Bewertung sozialer Gruppen, die für diese Gruppen nicht nur affektive, sondern auch politische, gesellschaftliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Konsequenzen hat und systematische Ausschlüsse aus Positionen, die gesellschaftliche Strukturen verändern könnten, produziert.“

Ab Mitte des 20. Jahrhunderts weitete sich die Perspektive auf Rassismus von individuellen, explizit abwertenden Einstellungen auf eher implizite Vorurteile und Prozesse, Diskurse und subtilere Ausschließungsprozesse aus,5 die nicht nur von Individuen in Gang gesetzt werden, sondern auf einem breiteren gesellschaftlichen, strukturellen und institutionellen Level Wirkungen entfalten können.6 Während Sozialpsychologen wie Gordon Allport in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Rassismus in erster Linie als ein individuelles Problem offener Feindseligkeit definierten, das durch Kontakt verringert werden könnte, definierte die Sozialwissenschaft ab Mitte des 20. Jahrhunderts Rassismus als macht- und herrschaftsstabilisierendes, komplexes und ineinandergreifendes System, das auf historische Kontinuitäten zurückgreift und auf Transformationen der Gegenwart adaptiv reagiert.7 Rassismus wirkt also nicht nur auf der Mikroebene, auch auf der Makroebene werden politische, wirtschaftliche und symbolische Status- und Ressourcen-Wettbewerbe reguliert. Aus dieser Perspektive und unter Bedingungen der Konkurrenz um Güter und Ressourcen – nicht nur wirtschaftlicher und politischer, sondern auch symbolischer Natur – trägt Kontakt nicht unbedingt zur Verringerung von Rassismus bei. Vielmehr kann im direkten Kontakt die Verteilungsangst noch steigen und die Gruppenbedrohung stärker werden, die Rassismus und Diskriminierung wiederum verstärken kann.8

Rassismus gilt heute als eine hierarchisierende Bewertung sozialer Gruppen, die für diese Gruppen nicht nur affektive, sondern auch politische, gesellschaftliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Konsequenzen hat und systematische Ausschlüsse aus Positionen, die gesellschaftliche Strukturen verändern könnten, produziert. Im Kern ist Rassismus somit eine Dominanzstruktur,9 in der die vermutete biologische oder kulturelle Überlegenheit einer oder mehrerer sozial hegemonialer Gruppen konstruiert wird, um die soziale Ungleichheit anderer Gruppen zu rechtfertigen oder zu veranlassen.10

Rassismus als Ordnungssystem

Es reicht daher nicht aus, rassistische Einstellungen oder individuelle Betroffenheit zu ächten. Es sollte vielmehr anerkannt werden, dass Rassismus als System sowohl intentional als auch nicht-intentional auf einer institutionellen und strukturellen Ebene über Generationen wirkt, Personen und Gruppen benachteiligt, sie aus zentralen gesellschaftlichen Prozessen und Positionen ausschließt, ihnen Zugang zu wichtigen Gütern und Ressourcen wie zum Beispiel Bildung, Arbeit und Gesundheit verwehrt – und sie im schlimmsten Fall sogar tötet. Laut dem Soziologen Stuart Hall werden die Mechanismen des institutionellen Rassismus in den Organisationstrukturen „auf informellen und unausgesprochenen Wegen durch ihre Routinen und täglichen Verfahren als ein unzerstörbarer Teil des institutionellen Habitus weitergegeben. Diese Art von Rassismus wird Routine, gewohnt, selbstverständlich.“11 In der einschlägigen Rassismustheorie lässt sich die Funktionsweise von Rassismus im Wesentlichen in einem Dreischritt beschreiben:

In einem ersten Schritt werden Menschen beziehungsweise Menschengruppen aufgrund von Merkmalen, die je nach historischem Kontext unterschiedlich gewählt werden können, als homogene Gruppen dargestellt und eingeteilt.12 Dabei muss das zugeschriebene Merkmal nicht zwingend auf die einzelnen Individuen zutreffen, es fungiert als „Bedeutungsträger“.13

In einem zweiten Schritt – oftmals als Rassifizierung bezeichnet14 – werden diese Merkmale biologisiert, und ihren Träger*innen werden spezifische, meist negative Eigenschaften zugeschrieben.15

In einem dritten Schritt findet schließlich eine Hierarchisierung9 der derart konstruierten Gruppen statt. Je nach Gesellschaftsformation ermöglichen solche Hierarchien zwar auch flexible Übergänge zwischen dem „Wir“ und „den Anderen“. Als anders gelesene Gruppen zu markieren und systematisch abzuwerten, kann indes nur gelingen, wenn gesellschaftliche Strukturen ermöglichen, die Verteilung von Handlungschancen sowie die Bewältigung von Konflikten in der Form solcher kollektiven Identitäten zu artikulieren und organisieren.

Die Sozialpsychologin Birgit Rommelspacher konstatierte 2004, dass es bei der „Markierung von Unterschieden“ entscheidend sei, dass „die Gruppen aufgrund willkürlich gewählter Kriterien gebildet werden (…), und dass mit diesen Einteilungen eine bestimmte Zielsetzung verfolgt wird“.16 Die hier implizite Intentionalität wäre allerdings noch empirisch zu überprüfen. So gehen andere Sozialpsychologen davon aus, dass der intentionale, offene Rassismus zunehmend von nicht-intendierten, aber nicht weniger nachwirkenden subtilen Formen des Rassismus ersetzt wird.17

Kultur als rassifizierter Bedeutungsträger

„Neben dem nach wie vor virulenten – aber zumindest öffentlich geächteten – biologistischen Rassismus, bei dem angebliche menschliche Eigenschaften im Körper lokalisiert und als erblich betrachtet werden, lässt sich in der internationalen Forschung in den vergangenen Jahrzehnten durchweg ein Trend zur Kulturalisierung von Rassismus beobachten.“

Neben dem nach wie vor virulenten – aber zumindest öffentlich geächteten – biologistischen Rassismus, bei dem angebliche menschliche Eigenschaften im Körper lokalisiert und als erblich betrachtet werden, lässt sich in der internationalen Forschung in den vergangenen Jahrzehnten durchweg ein Trend zur Kulturalisierung von Rassismus beobachten.18 Hatte der Soziologe und Bürgerrechtler William E. B. Du Bois um 1900 noch die sogenannte color line als Trennungslinie der Ordnungspolitiken westlicher Nationen gesehen,19 wurde die rassismuskritische Forschung sich ab Mitte des 20. Jahrhunderts vermehrt einig, dass die neue Grenze weniger biologisch anhand der Hautfarbe als vielmehr kulturell konstruiert war. Nicht nur Paul Gilroy machte diese Beobachtung der Überlagerung des Rassebegriffes durch den Kulturbegriff zum Gegenstand seiner Forschung,20 auch andere Soziologen wie John Solomos und Les Back beschrieben, wie der Rassebegriff als „Kultur“ umcodiert wurde.21 Sie beobachteten, wie dabei in der gleichen Weise vorgegangen wurde, wie zuvor bei der Klassifizierung und Hierarchisierung anhand der Hautfarbe: Die Eigenschaften von sozialen Gruppen werden auf Basis von zentralen Bedeutungsträgern wie „Kultur“, „Ethnizität“, „Religion“ oder „Nationalität“ naturalisiert und narrativ eingebettet, um soziale Ächtung oder soziale Ungleichheiten mit der Abweichung der kulturalisierten beziehungsweise rassifizierten Gruppen zu legitimieren. Es brauche also für Rassismus gar keine „Rassen“. Dieser auch als „differenzielle Rassismus“ bezeichnete Kulturrassismus geht von einer Unterschiedlichkeit und Unveränderlichkeit von Kulturen aus, die es zu benennen und voneinander fernzuhalten gelte.22

Anhand der genannten Bedeutungsträger wird also sozialen Gruppen ein Set an vermeintlichen Eigenschaften und Mentalitäten zugewiesen, die als nicht oder wenig veränderbar betrachtet werden und mit denen Individuen auf bloße Exemplare vermeintlich homogener Gruppen reduziert und als „Andere“ betrachtet und behandelt werden dürften – mit allen Konsequenzen, die dies für ihren Ausschluss aus gesellschaftlichen, strukturellen und institutionellen Zusammenhängen hat.23

Es ist wichtig diese Transformation(en) sichtbar zu machen, weil sie auf den relationalen und adaptiven Charakter von Rassismus hinweisen, darauf also, dass es sich hier nicht um „überkommenes Denken“ handelt, sondern um eine Form der Machtausübung, die mit anderen Dimensionen gesellschaftlicher Beziehungen, zum Beispiel Sexismus oder Klassismus, interagiert.

Unterscheidung von Diskriminierung und Rassismus

Eine Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund (tatsächlicher oder zugeschriebener) individueller oder gruppenspezifischer Bedeutungsträger, die zu Benachteiligung, Schaden oder Unrecht führt, ist Diskriminierung.24 Der Unterschied zwischen „Diskriminierung“ und „Rassismus“ ist konzeptionell unklar. Diskriminierung kann aufgrund verschiedener Ungleichheitsideologien – etwa Paternalismus, Kapitalismus oder Faschismus – erfolgen und ist sowohl breiter als auch enger als Rassismus zu verstehen: breiter, weil unter anderem sexistische und klassistische Diskriminierung sowie zum Beispiel die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in ihren Ungleichbehandlungen betrachtet werden; enger, weil es vor allem um die Ungleichbehandlung geht und weniger um die Diskurse, historischen Kontinuitäten oder Wissensbestände, die mit Blick auf Rassismus mit in die Analyse einfließen. Rassismus ist also von Diskriminierung anhand des Repertoires zu unterscheiden, mit dem er analysiert wird. Zudem betrifft Diskriminierung vor allem die Ungleichbehandlung sozialer Gruppen mit Folgen für die Entstehung von Ungleichheit. Diskriminierung ist somit messbar in Effekten und Outcomes. Ungleiche Zugänge zu zentralen Gütern und Ressourcen können quantifiziert werden. Zugleich kann aktive Diskriminierung selten nachgewiesen werden und wird oft nur als subjektives Empfinden erhoben.25

Rassismus kann also entweder als eine Unterkategorie von Diskriminierung oder als eine Intersektion an der Schnittstelle zwischen Diskriminierung (als Handlung) und sozialer Ungleichheit (als Folge) gedeutet werden. Rassismus wäre dann gewissermaßen als übergeordnete Variable zu analysieren, die eine symbolische, diskursive und affektive Dimension als Verstärker hinzuaddiert. Rassismus an der Schnittstelle von Diskriminierung und sozialer Ungleichheit ist auch dadurch gekennzeichnet, dass im Falle von sozialem Aufstieg symbolische Hierarchien aufrechterhalten werden können. So wurde Barack Obama auch als Präsident der USA als Schwarzer Mensch rassistisch herabgewürdigt. Auch Homophobie, Klassismus und Sexismus können als Unterkategorien von Diskriminierung gelten, die ebenfalls hierarchisierenden und machterhaltenden Systemfunktionen unterliegen, genauso wie sie als übergeordnete Variable soziale Ungleichheiten verstärken können. Insofern hängen die in der angelsächsischen Diskriminierungs- und Rassismusforschung entwickelten Kategorien race, class und gender als Differenzmarker und Systemträger analytisch untrennbar zusammen.26

Wer ist von Rassismus betroffen?

„Rassismus ist also ein gesellschaftliches Ordnungsphänomen, das sich an den jeweiligen historischen Kontext anpassen und weiterentwickeln kann, womit es über Jahre hinweg – jedoch auch zeitgleich – unterschiedliche Formen von Rassismus geben kann.“

Rassismus ist also ein gesellschaftliches Ordnungsphänomen, das sich an den jeweiligen historischen Kontext anpassen und weiterentwickeln kann, womit es über Jahre hinweg – jedoch auch zeitgleich – unterschiedliche Formen von Rassismus geben kann.27 Folgt man dieser Argumentation von Stuart Hall, bedeutet dies, dass es sowohl Rassismus basierend auf religiöser Zuschreibung – zum Beispiel gegen Jüdinnen und Juden oder Muslim*innen – als auch weiterhin kolonialen beziehungsweise postkolonialen Rassismus gegen Schwarze Menschen oder gegen asiatisch gelesene Menschen geben kann. Zudem kann sich Rassismus gegen „Kultur“, also traditionale Handlungen oder Werte richten, die tatsächlich gelebt oder auch nicht praktiziert, sondern nur zugeschrieben werden. Genannt werden kann hier der Antisemitismus, der auch ohne religiöse Praxis wirkmächtig sein kann, der Antiziganismus oder auch, historisch gesehen, der antislawische Rassismus, der in Verbindung mit Expansions- und Tötungspolitiken der Nationalsozialist*innen eine koloniale Struktur aufweist, in Teilen aber auch mit Bezug auf die Abwehr bestimmter Nationalitäten geäußert wird. Diese Bezugnahme auf Nationalität – benannt als „Ausländerfeindlichkeit“ – kann ebenfalls eine spezifische Eigenart des Rassismus darstellen.

Das Diskutieren unterschiedlicher Ausformungen von Rassismus kann zu sehr kontroversen Debatten führen, da der Methode der Analogie unterstellt wird, sie würde nivellieren und Gleichsetzungen beabsichtigen. So führt zum Beispiel der Vergleich zwischen Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit wiederholt zu hitzigen Debatten. Aber auch ein Subsummieren von Antisemitismus unter den Begriff des Rassismus wird infrage gestellt – hier vor allem mit dem Argument, Rassismus sei ein Herabschauen auf Gruppen, während Antisemitismus die Unterstellung einer Überlegenheit der Jüdinnen und Juden umfasse.28 Dabei wird vergessen, dass zum Beispiel antiasiatischer Rassismus ebenfalls mit philorassistischen Konstruktionen arbeitet – wenn etwa von „den fleißigen Vietnamesen“, den rigiden „chinesischen Tiger-Mums“ oder vom kollektiven Korporatismus „der asiatischen Welt“ die Rede ist. Auch die Debatte, ob Rassismus eigentlich nur für die historische Erfahrung der Versklavung Schwarzer Menschen verwendet werden sollte, und ob deswegen auch nur der auf Hautfarben fokussierte Rassismus beziehungsweise Anti-Schwarze Rassismus die Bezeichnung „Rassismus“ tragen sollte, während die Ungleichbehandlung von Muslim*innen, Sinti*zze und Romn*ja und anderen eher als „Diskriminierung“ benannt werden müsste, zeigt, welche konzeptionellen Schwierigkeiten der Rassismusbegriff in der postmigrantischen Gesellschaft aufweist, in der mit zunehmenden Aufstiegen und Emanzipationsprozessen marginalisierter Gruppen auch deren Kampf um Sichtbarkeit, Benennung und Politikgestaltung zunimmt.

Die Methode der Analogie dient jedoch vor allem als Vergleich, um Ähnlichkeiten ebenso wie Unterschiede explizit herauszuarbeiten. Selbstverständlich muss klar sein, dass Antisemitismus, Anti-Schwarzer Rassismus oder Muslimfeindlichkeit sich in ihren historischen Erfahrungen und Auswirkungen unterscheiden, dass es den Holocaust in seiner Dimension, Kalkulation und Organisation nicht noch einmal gegeben hat, und dass die Erforschung von Antisemitismus daher spezifisches historisches Wissen und Analysetools braucht. Auch ist es zentral, anzuerkennen, dass Anti-Schwarzer Rassismus und Sklaverei durch eine Geschichte der Gewalt und jahrhundertelange Oppression gekennzeichnet sind, in die auch jüdische und muslimische Händler verwickelt waren. Heißt das aber, dass ein Vergleich von Kolonialrassismus mit Antisemitismus oder mit aktueller Muslimfeindlichkeit und eine Subsummierung dieser Gewaltpraxen unter eine gemeinsame Oberkategorie Diskriminierung oder als spezifische Unterart des Rassismus Täterschaften ignoriere oder den Holocaust relativiere?

„Während der koloniale Anti-Schwarze Rassismus beispielsweise Schwarze Menschen als „das Andere“ konstruierte, um damit ökonomische und politische Ausbeutung vor dem Hintergrund der aufkommenden Menschenrechte vermeintlich zu legitimieren, werden in aktuellen Debatten Muslim*innen als „das Andere“ vor allem im Hinblick auf Migrationsabwehrdiskurse und die vermeintliche Unvereinbarkeit gegensätzlicher Kulturen konstruiert.“

Es ist der relationale Charakter von Rassismus, der es ermöglicht, „das Andere“ jederzeit in Reaktion auf spezifische historisch-politische Konstellationen erzeugen zu können: Während der koloniale Anti-Schwarze Rassismus beispielsweise Schwarze Menschen als „das Andere“ konstruierte, um damit ökonomische und politische Ausbeutung vor dem Hintergrund der aufkommenden Menschenrechte vermeintlich zu legitimieren, werden in aktuellen Debatten Muslim*innen als „das Andere“ vor allem im Hinblick auf Migrationsabwehrdiskurse und die vermeintliche Unvereinbarkeit gegensätzlicher Kulturen konstruiert. Daher plädiert Stuart Hall in diesem Zusammenhang dafür, von „historisch-spezifisch[en] Rassismen“ zu sprechen.29 Diese Differenzierung ermögliche es, Merkmale, „die allen als ‚rassistisch strukturiert‘ bezeichneten Gesellschaftssystemen gemeinsam sind“,30 und zugleich die jeweiligen Differenzen und Spezifika von Rassismen herauszuarbeiten. Erst dann kann eine rassismuskritische Perspektive die Analyse politischer und gesellschaftlicher Konstellationen vollziehen und systematische Formen der Ausgrenzung und Herrschaftssicherung sichtbar machen. Wenn deutlich wird, dass die jeweils rassifizierte Gruppe letztlich austauschbar ist, dann wird erkenntlich, dass es beim Rassismus nicht um die Gruppen selbst geht, sondern um ihre Funktion für den Erhalt des Selbstbildes, der Privilegien und der Macht einer Dominanzgesellschaft.

Rassismus und Migrationsfragen

Forderungen, Rassismus in einer postmigrantischen Gesellschaft von einer Migrationsverknüpfung zu lösen, um systemische Verankerungen und historische Kontinuitäten in den Blick zu rücken,

31 sind ernst zu nehmen. Selbstverständlich ist es wichtig, zu betonen, dass Rassismus nicht zwingend mit Fragen von Migration verknüpft ist. Rassismus gibt es auch in Gesellschaften, in denen es kaum Migration gibt, und er richtet sich auch – und historisch gesehen schon viel länger – gegen soziale Gruppen, die keine Migrant*innen sind: gegen Sinti*zze und Romn*ja, gegen Jüdinnen und Juden, gegen Schwarze Deutsche, in deren Biografien Migration bereits Generationen zurückliegt. Allerdings kann der spezifische Kontext, in dem in Deutschland Rassismus auch erfolgt, nicht geleugnet werden. Aktuell haben 21,2 Millionen Menschen und somit 26 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund.32 Ein Drittel dieser Personen sind bereits selbst in Deutschland geboren und verfügen nicht über eine eigene Einwanderungserfahrung. Das bedeutet allerdings auch, dass zwei Drittel selbst migriert sind – was wiederum nicht bedeutet, dass sie automatisch von Rassismus betroffen sind. Die Einwanderungsrealität in Deutschland ist noch immer stark von Arbeitsmigration aus Europa geprägt, dabei erscheinen Weiße Migrant*innen, zum Beispiel aus England, Skandinavien, den USA oder Kanada, als zugehörig, während vor allem phänotypisch sichtbare Migrant*innen, die etwa mit islamischer, jüdischer, orthodoxer Religion oder mit Nationalitäten, die als „unterlegen“ gelesen werden, eingewandert oder als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, aus dem hierarchisch dominanten Kollektiv ausgeschlossen werden.

Sind analytisch daher die Kategorien „Ausländer-“ und „Fremdenfeindlichkeit“ demografisch nachvollziehbar, würde es dennoch Sinn machen, sie als eine spezifische Ausformung dem Rassismusbegriff zu unterstellen. In Deutschland leben über elf Millionen Ausländer*innen, also Menschen, die ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Alle aus rassistischen Motiven getöteten Opfer des NSU waren Ausländer, und alle Opfer in Hanau waren Menschen mit Migrationshintergrund – die meisten von ihnen waren selbst eingewandert. Rassismus findet also auch aufgrund von Neuankunft statt – gründend im Argument des „Rechts der Etablierten“, nach dem Hinzukommenden nicht die gleichen Rechte in der Gesellschaft zustünden.33 Auch wenn sich kritisieren lässt, dass die Begriffe „Ausländer-“ und „Fremdenfeindlichkeit“ die Aberkennung von Zugehörigkeit zum „deutschen Volk“ vermeintlich demografisch verbalisieren, erfolgt der Ausschluss aus der Zugehörigkeit doch auch gänzlich unabhängig von Pass und Aufenthalt – und ganz gleich, ob ein Mensch nun wirklich migriert ist oder nicht.

Rassismus ist also gerade in Deutschland stark mit Fragen von Migration und mit sich verändernden Integrationsvorstellungen verbunden und richtet sich gegen Menschen, die als Migrant*innen oder Geflüchtete eingewandert sind und als Muslim*innen, Afrikaner*innen oder Südländer*innen rassifiziert, abgewertet, angegriffen oder sogar getötet werden. Insofern ist die Verknüpfung von Rassismusforschung mit einer kritischen Migrations- und Integrationsforschung naheliegend, solange es in Deutschland keine etablierte Rassismusforschung gibt, die auch quantitative Forschungszugänge zur systematischen Erfassung von Ausmaß, Ursachen und Folgen von individuellem, strukturellem und institutionellem Rassismus leisten kann.

„Tatsächlich wird anhand von postmigrantischen Perspektiven versucht, den Blick dafür zu schärfen, dass es nicht „die Migration“ oder „der Migrant’“ ist, die Angstkonstruktionen und den zunehmenden Rassismus verursachen. Es ist die zunehmende Pluralisierung der Gesellschaft, die abgewehrt wird. Dies ist mit einer Ordnungslogik verbunden, die in europäischen Gesellschaften vor allem mit Homogenität begründet wird, weswegen Pluralisierung für viele Menschen Unordnung symbolisiert.“

In der postmigrantischen Gesellschaft geht es dabei um Aushandlungsprozesse, die nach erfolgter und weiterhin erfolgender Migration einsetzen, wenn allgemein feststeht, dass eine fortschreitende Pluralisierung nicht aufgehalten werden kann. Die Positionierung zu Migration und Pluralität bildet aktuell eine fast ideologische, bipolare Konfliktlinie, die sich in Pro- und Anti-Pluralität und Pro- und Anti-Zuwanderung politisch abbilden lässt. Tatsächlich wird anhand von postmigrantischen Perspektiven versucht, den Blick dafür zu schärfen, dass es nicht „die Migration“ oder „der Migrant’“ ist, die Angstkonstruktionen und den zunehmenden Rassismus verursachen. Es ist die zunehmende Pluralisierung der Gesellschaft, die abgewehrt wird. Dies ist mit einer Ordnungslogik verbunden, die in europäischen Gesellschaften vor allem mit Homogenität begründet wird, weswegen Pluralisierung für viele Menschen Unordnung symbolisiert. Eine Pluralisierung von Geschlechterpositionen, sexuellen Identitäten, Klassenhabitus und sogar Nationalitäten, lässt eine zunehmende Abwehr von natio-ethno-kulturellen (Mehrfach-)Zugehörigkeiten an der Figur des Migranten durchexerzieren.34 Die Abstraktion der Pluralität wird plötzlich greifbar im Körper „des Anderen“, nämlich „des Migranten“, der ungefragt Grenzen überschreitet: nationale Außengrenzen ebenso wie identitäre, kulturelle und symbolische Zugehörigkeitsordnungen.

Zugleich muss bewusst sein: Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft dreht sich nur an der Oberfläche um Migration – tatsächlich geht es um die Aushandlung von Anerkennung, Chancengleichheit und Teilhabe, die als umkämpfte Güter auch von Migrant*innen, ihren Nachkommen sowie anderen zu lange marginalisierten Gruppen beansprucht werden. An Aufstieg, Emanzipation, Teilhabeansprüchen und Sichtbarkeit dieser marginalisierten Gruppen polarisieren sich die Gesellschaften Europas. Dialektisch wird die rassistische Platzierung vor allem an Migrant*innen und ihren Nachkommen argumentiert, die – als Außenseiter – jene Anerkennung von den Etablierten einfordern, die auf Basis des deutschen Grundgesetzes normativ versprochen aber empirisch nicht gewährt wird. Zugleich gilt weiterhin die Gleichheit neben der Freiheit als zentrales Versprechen der modernen Demokratien, die sich auf Pluralität und Parität als Grundsätze berufen. Dieses normative Paradoxon heizt den Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft weiter an.

Ausblick

Wenn Gleichheit in modernen Gesellschaften als Norm der Demokratie definiert wird, gleichzeitig jedoch festgestellt wird, dass dieses Versprechen eine Repräsentation und Teilhabe marginalisierter Gruppen zur Folge haben müsse, dann kann der Effekt entstehen, dass die Aufstiege der Minderheiten zulasten etablierter Gruppen gehen und Positionen und Privilegien in der Dominanzgesellschaft infrage gestellt werden. Soziale Hierarchien werden allerdings nicht kampflos aufgegeben. Sie werden verteidigt und müssen daher „legitimiert“ werden, da ansonsten eine kognitive Dissonanz entsteht, die sich krisenhaft auf die Gesellschaft auswirkt. Eine Möglichkeit der Auflösung kognitiver Dissonanz ist die Normsenkung. Durch Rassismus wird versucht, „die Tatsache der Ungleichbehandlung von Menschen ‚rational‘ zu erklären (…), obgleich die Gesellschaft von der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen ausgeht“.35 Rassismus kann also als eklatante Normabsenkung verstanden werden, bei der den nicht-dominanten Gruppen die Schuld an ihrer sozialen Benachteiligung zugesprochen wird.

Das Versprechen, das in Deutschland unter Artikel 3 des Grundgesetzes als Gleichheitsgrundsatz gegeben ist, muss in dem im März 2020 neu geschaffenen Kabinettsausschuss der Bundesregierung gegen Rassismus und Rechtsextremismus daher nicht nur offensiv eingeklagt, sondern auch mit Zielmargen hinterlegt werden. So wie Fridays for Future ein visionäres Klimaziel vorgegeben haben, müsste ein Anti-Rassismuspakt mit Gleichstellungszielen bis 2030 formuliert werden, an dem sich die zukünftigen Regierungen messen und monitoren lassen müssen.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor: Naika Foroutan für „Aus Politik und Zeitgeschichte„/bpb.de. Zweitveröffentlichung in diesem Magazin.

  1. Vgl. Anna Brausam, Todesopfer rechter Gewalt seit 1990, 9.3.2020, http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt«.
  2. Rat für Migration, Kritik rassistischer Praktiken. Wissenschaftliche und politische Perspektiven, o.D., http://www.rfm-jahrestagung.de«.
  3. Vgl. Birgit Rommelspacher, Was ist eigentlich Rassismus?, in: Claus Melter/Paul Mecheril (Hrsg.), Rassismuskritik. Rassismustheorie und -forschung, Bd. 1, Schwalbach/Ts. 2009, S. 25–38, hier S. 26.
  4. Vgl. Audrey Smedley/Brian D. Smedley, Race as Biology Is Fiction, Racism as a Social Problem is Real: Anthropological and Historical Perspectives on the Social Construction of Race, in: American Psychologist 1/2005, S. 16–26.
  5. Vgl. John F. Dovidio/Samuel L. Gaertner, Prejudice, Discrimination, and Racism, San Diego 1986.
  6. Vgl. Matthew Clair/Jeffrey S. Denis, Sociology of Racism, in: James D. Wright (Hrsg.), The International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences, Bd. 19, Amsterdam 2015, S. 857–863.
  7. Vgl. Mark A. Chesler, Contemporary Sociological Theories of Racism, in: Phyllis A. Katz (Hrsg.), Towards the Elimination of Racism: Pergamon General Psychology Series, New York 1976, S. 21–72.
  8. Vgl. Naika Foroutan et al., Ostmigrantische Analogien I. Konkurrenz um Anerkennung, Berlin 2019, https://dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/Projekte/Ost-Migrantische_Analogien/OstMig_Booklet_A4.pdf«; Aladin El-Mafaalani, Das Integrationsparadox. Warum gelungene Integration zu mehr Konflikten führt, Köln 2018.
  9. Vgl. Rommelspacher (Anm. 3).
  10. Vgl. Philomena Essed, Multikulturalismus und kultureller Rassismus in den Niederlanden, in: Institut für Migrations- und Rassismusforschung (Hrsg.), Rassismus und Migration in Europa, Hamburg 1992, S. 373–387, hier S. 375.
  11. Stuart Hall, Von Scarman zu Stephen Lawrence, in: Karen Schönwälder/Imke Sturm-Martin (Hrsg.), Die britische Gesellschaft zwischen Offenheit und Abgrenzung: Einwanderung und Integration vom 18. bis zum 20. Jahrhundert, Berlin–Wien 2001, S. 154–168, hier S. 165.
  12. Vgl. Robert Miles, Rassismus. Eine Einführung in die Geschichte und Theorie eines Begriffs, Hamburg 1992.
  13. Vgl. Stuart Hall, Rassismus als ideologischer Diskurs, in: Nora Räthzel (Hrsg.), Theorien über Rassismus, Hamburg 2000, S. 7–16.
  14. Vgl. Mark Terkessidis, Die Banalität des Rassismus: Migranten zweiter Generation entwickeln eine neue Perspektive, Bielefeld 2004.
  15. Vgl. Miles (Anm. 12).
  16. Ebd., S. 25.
  17. Vgl. Dovidio/Gaertner (Anm. 5).
  18. Vgl. Étienne Balibar/Immanuel Wallerstein, Race, Nation, Class: Ambiguous Identities, New York 1991, S. 17–28; Albert Memmi, Rassismus, Hamburg 1992.
  19. Vgl. William E. B. Du Bois, The Souls of Black Folk, New York 1903.
  20. Vgl. Paul Gilroy, There Ain’t No Black in the Union Jack. The Cultural Politics of Race and Nation, Chicago 1991.
  21. Vgl. John Solomos/Les Back, Racism and Society, Basingstoke 1996.
  22. Vgl. Étienne Balibar/Immanuel Wallerstein, Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten, Hamburg 1990, S. 28.
  23. Vgl. Gayatri Chakravorty Spivak, Can the Subaltern Speak?, in: Cary Nelson/Lawrence Grossberg (Hrsg.), Marxism and the Interpretation of Culture, Champaign 1988, S. 271–313; Edward W. Said, Orientalism, New York 1978; Homi K. Bhabha, Die Verortung der Kultur, Tübingen 2000; Miles (Anm. 12), S. 101.
  24. Vgl. Albert Scherr, Diskriminierung/Antidiskriminierung – Begriffe und Grundlagen, in: APuZ 9/2016, S. 3–10.
  25. Vgl. Steffen Beigang et al., Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung, Baden-Baden 2017, http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Diskriminierungserfahrungen_in_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4«.
  26. Vgl. Kimberlé Crenshaw, Demarginalizing the Intersection of Race and Sex. A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, in: The University of Chicago Legal Forum 1/1989, S. 139–167.
  27. Vgl. Hall (Anm. 11).
  28. Vgl. Jan Harig, Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Rassismus und Antisemitismus, o.D., http://www.anders-denken.info/informieren/rassismus-und-antisemitismus«.
  29. Stuart Hall, „Rasse“, Artikulation und Gesellschaften mit struktureller Dominante, in: ders., Rassismus und kulturelle Identität. Ausgewählte Schriften 2, Hamburg 1994, S. 89–136, hier S. 127.
  30. Ebd.
  31. Vgl. z.B. Generation Adefra, Statement von Adefra e.V. – Anlässlich der aktuellen Förderzusage des Bundestages an das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (Dezim), mit insgesamt neun Millionen Euro zur Stärkung der Rassismus-Forschung in Deutschland, o.D., http://www.adefra.com/index.php/blog/87-statement-von-adefra-schwarze-frauen-in-deutschland-e-v-anlaesslich-der-aktuellen-foerderzusage-des-bundestages-an-das-deutsche-zentrum-fuer-integrations-und-migrationsforschung-dezim-mit-insgesamt-neun-millionen-euro-zur-staerkung-der-rassismus-forschung«.
  32. Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2019. Fachserie 1 Reihe 2.2, Wiesbaden 2020. Eine Person hat laut dieser Zählung einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
  33. Vgl. Andreas Zick et al., Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, Bonn 2016; Wilhelm Heitmeyer, Deutsche Zustände, Folge 10, Berlin 2011.
  34. Vgl. Paul Mecheril, Prekäre Verhältnisse. Über natio-ethno-kulturelle (Mehrfach-)Zugehörigkeit, Münster 2003.
  35. Terkessidis (Anm. 14), S. 26.
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