Anzeige
Daniela Hunold, Polizei, Rassismus, Forschung, Wissenschaft
Daniela Hunold © privat, Zeichnung: MiG

Stand der Forschung

Rassismus und Polizei

Die Forschung zu diskriminierenden Einstellungsmustern und Handlungspraktiken von Polizist:innen weist große Lücken auf. Über die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Informationsbasis.

Von und Mittwoch, 16.12.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15.12.2020, 15:33 Uhr Lesedauer: 19 Minuten  |  

„I can’t breathe“ – diese aufwühlenden Worte dokumentieren nicht nur die letzten Minuten vor dem Tod schwarzer Menschen, die überproportional häufig aufgrund von Gewaltanwendung durch die Polizei sterben.1 Sie sind auch zur Losung der Black-Lives-Matter-Bewegung avanciert, die durch die bei der Festnahme des Afroamerikaners George Floyd möglicherweise rechtswidrig angewendete und letztlich tödliche Gewalt der agierenden Polizisten ausgelöst wurde. Die weltweiten Proteste führten zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit Polizeigewalt und der Frage nach diskriminierenden Handlungspraktiken beziehungsweise systematischem Rassismus innerhalb der Polizei als Institution.

Anzeige

Der Fall des asylsuchenden Sierra-Leoners Oury Jalloh zeigt dabei in eindrücklicher Weise die Relevanz dieser Debatte auch für Deutschland. Bis heute sind die genauen Umstände seines Todes am 7. Januar 2005 in Polizeigewahrsam in der Dienststelle Dessau-Roßlau nicht geklärt. Ermittlungsleitende Hypothese war über Jahre hinweg die Theorie, Jalloh habe sich mit einem Feuerzeug, das bei der standardmäßigen Durchsuchung in Gewahrsam genommener Personen übersehen worden sei, selbst angezündet, sodass vorsätzliches Verhalten der diensthabenden Polizist:innen ausgeschlossen wurde, obwohl entsprechende Anhaltspunkte durchaus vorlagen. Letztlich wurden der damalige Dienstgruppenleiter und ein weiterer Polizeibeamter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, jedoch Letzterer freigesprochen und Ersterer erst nach knapp zehn Jahren juristischer Aufarbeitung über mehrere Instanzen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt.2 Auf Grundlage neuer Gutachten mehrten sich die Zweifel an der Ursprungsthese, sodass sogar der ehemalige leitende Oberstaatsanwalt von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Tötungsdelikts ausging. Vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt eingesetzte Sonderermittler, die sowohl die juristische als auch die parlamentarische Aufarbeitung in den Blick nahmen, attestierten der Polizei, dass fast alle Maßnahmen fehlerhaft oder rechtswidrig waren.3

___STEADY_PAYWALL___

Auch die in diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen deutlich gewordenen Defizite bei den Ermittlungen zum NSU-Komplex können als deutliches Indiz dafür gewertet werden, dass stereotype Denkmuster die Ermittlungen nachteilig beeinflusst und dazu geführt haben, dass die Opfer des NSU kriminalisiert wurden, was ihr Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen wie Polizei, Justiz und Verfassungsschutz zutiefst erschüttert hat.4 Die innerhalb eines übersichtlichen Zeitraums aufgetretenen Fälle des NSU 2.0, des „Hannibal“-Komplexes und seines Ablegers „Nordkreuz“ sowie des Vereins „Uniter“ und des Bundeswehrsoldaten Franco A. weisen zudem auf ein Netzwerk hin, das sich aus Angehörigen von Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbranche – teilweise mit Bezügen zum NSU – speist.5

Anzeige

„Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke stellte dabei auf Grundlage der Befragung von Polizist:innen aus Frankfurt am Main eine im Grundsatz skeptische Einstellung gegenüber als „ausländisch“ markierten Personen fest.“

Die wiederkehrenden Berichte über Rassismus und Rechtsextremismus auch innerhalb der Polizei verdeutlichen die Notwendigkeit einer forschungsbasierten, kritisch reflektierenden Diskussion über die Verbreitung von extremistischen, die Demokratie gefährdenden Einstellungen bei Polizist:innen und über Strukturen, die diskriminierende Handlungspraktiken ermöglichen.

Ihre Blütezeit hatten wissenschaftliche Untersuchungen zu diskriminierenden Einstellungsmustern und Handlungspraktiken der Polizei vor dem Hintergrund einer gesamtgesellschaftlichen Popularisierung menschenfeindlicher Einstellungen in weiten Teilen der Gesellschaft in den 1990er Jahren.6 So hatte Amnesty International von 1992 bis 1995 mehr als 70 Berichte erhalten, in denen unverhältnismäßige oder ungerechtfertigte Gewalt durch Polizist:innen dokumentiert wurde, die sich primär gegen Migrant:innen richtete.7 Die Menschenrechtsorganisation zeichnete auf Grundlage dieser Vorfälle nach, dass die Diskriminierung von ethnischen Minderheiten durch die Polizei ein grundlegendes Muster bildete.8 Rechtsextremistische Brandanschläge und Ausschreitungen in Mölln, Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen Anfang der 1990er Jahre ließen zudem öffentliche Zweifel am vorurteilsfreien Handeln der Polizei aufkommen. Es wurden unter anderem Vorwürfe laut, die Polizei habe die Anschläge bewusst eskalieren lassen, indem sie verzögert einschritt. Vor diesem Hintergrund folgten Forschungsprojekte, die auf Grundlage von Innenansichten aus der Polizei unter dem Stichwort „Fremdenfeindlichkeit“ gefasste Einstellungsmuster und Handlungspraktiken unter Polizist:innen erkennen und erklären sollten.9

Innerpolizeiliche Einstellungsmuster

Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz, der sich inhaltlich mit dem Themenfeld der Inneren Sicherheit, unter anderem mit der Gefahrenabwehr und der Bekämpfung des Terrorismus beschäftigt, beauftragte Mitte der 1990er Jahre die Polizeiliche Führungsakademie (heute: Deutsche Hochschule der Polizei) mit der Umsetzung einer wissenschaftlichen Studie zum Thema „Fremdenfeindlichkeit in der Polizei“. Aus ihr geht hervor, dass stereotypische Einstellungen unter Polizist:innen vornehmlich auf die Belastungen des Polizeialltags zurückgeführt wurden, die im großstädtischen Umfeld ungleich häufiger und intensiver mit als „fremd“ wahrgenommenen Menschen in Verbindung gebracht werden.10 Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke stellte dabei auf Grundlage der Befragung von Polizist:innen aus Frankfurt am Main eine im Grundsatz skeptische Einstellung gegenüber als „ausländisch“ markierten Personen fest. Er benannte in diesem Zusammenhang verschiedene Ursachen, verwies jedoch zugleich auf die „nur unzureichend verfügbaren Basisdaten“.11 Auf der Makroebene führte er Ethnisierungsprozesse als Grund dafür an, dass die Entwicklung hin zu einer multikulturellen Gesellschaft eine Zunahme ethnisch überformter Konflikte in der Gesellschaft bedeute, die Auswirkungen auf die Polizeipraxis habe. Darüber hinaus sah er den situativen Kontext als relevant an: Dadurch, dass Polizist:innen den Kontakt mit als „fremd“ gelesenen Menschen häufig nur in kriminalitätsbezogenen und damit selektiven Konfliktsituationen erleben würden, könnten sogenannte fremdenfeindliche Einstellungen eine Verfestigung erfahren. Als eine weitere Begründung führte er an, dass sich bei Polizist:innen aufgrund der Bezahlung sowie der Arbeitsbelastung und -bedingungen Unzufriedenheit herausbilden könne.12

„Die Psychologin Marita Lindner stellte 1995 auf Grundlage einer quantitativen Befragung von Polizeianwärter:innen […] fest, dass ein Viertel der Befragten bei im Dienst stehenden Polizist:innen ein nicht unerhebliches „fremdenfeindliches“ und rechtsextremes Einstellungspotenzial vermuteten.“

Die Psychologin Marita Lindner stellte 1995 auf Grundlage einer quantitativen Befragung von Polizeianwärter:innen, die sich im zweiten Jahr ihrer Ausbildung befanden, fest, dass ein Viertel der Befragten bei im Dienst stehenden Polizist:innen ein nicht unerhebliches „fremdenfeindliches“ und rechtsextremes Einstellungspotenzial vermuteten.13 In einer weiteren Studie, bei der 1996 500 Polizist:innen aus einer großstädtischen, westdeutschen Polizeidirektion befragt wurden,14 wurde indes einerseits eine kohärente „Fremdenfeindlichkeit“ verneint und andererseits darauf verwiesen, dass 15 Prozent der Befragten „verfestigte fremdenfeindliche Vorurteilsneigungen“ aufwiesen.15

Eine erste Langzeitstudie wurde von 2013 bis 2017 mit 160 Kommissaranwärter:innen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, umgesetzt. Gegenstand der Befragung, die in regelmäßigen Abschnitten während des Studiums und zuletzt, nachdem die Befragten bereits ein halbes Jahr Berufserfahrung aufwiesen, stattfand, war der Umgang mit „Fremdheit“. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Befragten zu Beginn des Studiums eine – gemessen an Altersgruppe und Bildungsmilieu – vergleichbare Verteilung der Einstellungen und damit keine überproportional verbreiteten „fremdenfeindlichen“ Einstellungsmuster aufwiesen. Zugleich war jedoch eine Veränderung über den Befragungszeitraum hinweg festzustellen: Während im Laufe des Studiums eine Abnahme „fremdenfeindlicher“ Einstellungen zu verzeichnen war, kam es im halben Jahr danach zu einem Anstieg.16 Die Studie wurde im März 2019 neu aufgelegt, wobei die Abschlussbefragung nun erst 18 Monate nach Beendigung des Studiums stattfinden soll, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich die längere Berufspraxis auf Einstellungen in Bezug auf „Fremdheit“ auswirkt.17

Nachdem in jüngster Vergangenheit hessische Polizeibeamt:innen im Zuge des sogenannten NSU 2.0 für Schlagzeilen sorgten, die die Politik unter erheblichen Handlungsdruck setzte, gab das hessische Innenministerium eine Studie in Auftrag, in der 2019 rund 17.000 Polizist:innen, Verwaltungsbeamt:innen und Tarifbeschäftigte zur politischen Selbstverortung sowie zu Einstellungen, Zufriedenheit oder besonderen Belastungssituationen befragt wurden.18 Methodische Kritik an der Studie betraf dabei einerseits die Streichung wesentlicher Fragen sowie die Nichtbeteiligung von Teilen der Bereitschaftspolizei.19 Obwohl fast alle Befragten angaben, die parlamentarische Demokratie sei die beste Staatsform, und sich knapp zwei Drittel der Befragten der „politischen Mitte“ zuordneten, äußerte jede:r Vierte die Befürchtung, Deutschland könne ein „islamisches Land“ werden,20 was sich als rechtsalternatives Narrativ einordnen lässt.21

Diskriminierende Handlungspraktiken

„Obwohl fast alle Befragten angaben, die parlamentarische Demokratie sei die beste Staatsform, und sich knapp zwei Drittel der Befragten der „politischen Mitte“ zuordneten, äußerte jede:r Vierte die Befürchtung, Deutschland könne ein „islamisches Land“ werden…“

Allgemein wird davon ausgegangen, dass durch Organisationsstrukturen Verhaltensweisen oder Maßnahmen begünstigt werden können, die zu rassistischem Polizeihandeln führen. Am meisten erforscht sind diskriminierende Handlungspraktiken am Beispiel des „Racial Profiling“ beziehungsweise „Ethnic Profiling“. Gemeint ist in beiden Fällen meist die Ungleichbehandlung einer Person oder Personengruppe durch die Polizei, indem ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Verdacht das äußere Erscheinungsbild – etwa die Hautfarbe oder andere Merkmale, die einer bestimmten ethnischen Herkunft zugeschrieben werden – als Entscheidungsgrundlage für die Kontrolle herangezogen wird. Neben Polizeikontrollen werden unter anderem Überwachungen, Befragungen, Festnahmen, Razzien, Rasterfahndungen und die Anwendung polizeilichen Zwangs als „Ethnic Profiling“ oder „Racial Profiling“ bezeichnet, sofern diese Maßnahmen aufgrund rassifizierender oder ethnisierender Merkmale erfolgen.22

Seit den späten 1960er Jahren versuchen Wissenschaftler:innen, ungleiche Praktiken der Polizei zu identifizieren. Zahlreiche Studien, insbesondere aus dem angloamerikanischen Raum, gehen vor diesem Hintergrund der Frage diskriminierender Kontrollmaßnahmen durch die Polizei nach und belegen, dass Angehörige ethnischer Minderheiten überproportional häufig von Polizeikontrollen betroffen sind.23 In Großbritannien und den USA werden fortlaufend Daten zu Identitätsfeststellungen veröffentlicht, die Forscher:innen auswerten können. Die Basis hierfür ist eine Bescheinigung für die Kontrolle, die durch die jeweiligen Polizist:innen ausgestellt wird und verschiedene Informationen enthält, etwa den Anlass der Maßnahme oder die (auch selbst berichtete) ethnische Zugehörigkeit. Die deutschen Polizeien erheben zwar ebenfalls Informationen zu den jeweils durchgeführten Personenkontrollen, zum Beispiel in Form von sogenannten Anhaltemeldungen, allerdings ist unklar, inwiefern entsprechende Daten systematisch gespeichert werden.

„In einer Studie zum Umgang der Polizei mit ethnischen Minderheiten und sogenannten sozialen Randgruppen in Duisburg-Marxloh wurde zum Beispiel festgestellt, dass diese, vor allem schwarze Männer, häufiger von der Polizei kontrolliert und geduzt wurden als andere Personengruppen.“

Auf Basis einer Analyse von Polizeidaten in Großbritannien zeigt sich, dass es für Schwarze im Vergleich zu Weißen eine sechs Mal höhere Wahrscheinlichkeit gibt, von der Polizei kontrolliert zu werden.24 Der Anteil der von einer Kontrolle betroffenen Schwarzen stieg dabei zwischen 2014 und 2017 von 30 auf 37 Prozent.25 Für Großbritannien konnte zudem nachgewiesen werden, dass fast alle Personengruppen mit Migrationsgeschichte von diskriminierenden Polizeikontrollen betroffen sind.26 In New York City zeigte eine 2007 veröffentlichte Analyse von polizeilich erhobenen Kontrollinformationen, dass Schwarze und Latinx27 in 51 beziehungsweise 33 Prozent aller registrierten Kontrollen involviert waren, obwohl sie nur 26 beziehungsweise 24 Prozent der Bevölkerung ausmachten.28 Beispielhaft ist hier zudem auch eine ab 2007 umgesetzte französische Studie zu nennen, die anhand von Beobachtungen an vier Pariser Bahnhöfen zu dem Schluss kam, dass schwarze und arabisch aussehende Jugendliche an allen Standorten relational deutlich häufiger kontrolliert wurden als Weiße. Weiterhin stellten sie fest, dass vor allem die Kleidung junger Männer ein wesentliches Entscheidungskriterium für die beobachteten Polizeikontrollen war und als rassifizierte Variable betrachtet werden kann, da die Verdacht konstruierenden Bekleidungsstile vor allem unter Jugendlichen verbreitet waren, die nach Wahrnehmung der Beobachter:innen einen Migrationshintergrund hatten.29

Auch Studien, die das Handeln von Polizist:innen in Deutschland untersuchten, deuten auf diskriminierende Praktiken hin. In einer Studie zum Umgang der Polizei mit ethnischen Minderheiten und sogenannten sozialen Randgruppen in Duisburg-Marxloh wurde zum Beispiel festgestellt, dass diese, vor allem schwarze Männer, häufiger von der Polizei kontrolliert und geduzt wurden als andere Personengruppen.30

Im Rahmen einer Beobachtung des polizeilichen Einsatzdienstes in zwei westdeutschen Großstädten konnte 2010 zudem festgestellt werden, dass die Generierung von Verdachtsmomenten in erster Linie im Kontext von ortsbezogenen Raumabstraktionen und subkultur- beziehungsweise milieuorientierten Zuschreibungsprozessen stattfindet. Es konnte zwar keine überproportionale Kontrolle von Angehörigen ethnischer Minderheiten beobachtet werden. Allerdings ließ sich eine sozialraumorientierte Polizeipraxis feststellen, die unter anderem eine Ungleichbehandlung von als Personen mit Migrationshintergrund gelesenen Menschen in von der Polizei als problematisch wahrgenommenen Stadtteilen zur Folge hatte.31

„Eine 2014 veröffentlichte Studie fokussierte den polizeilichen Umgang mit migrantischen Opferzeug:innen und stellte Wahrnehmungsdefizite von Polizist:innen und Sachbearbeiter:innen bei rassistisch motivierter Kriminalität fest“

Eine raumgebundene Verdachtskonstruktion wird weiterhin für sogenannte Gefahrengebiete oder „besondere Kontrollorte“ vermutet, die von der Polizei aufgrund der durch sie registrierten Kriminalitätsbelastung definiert werden können, und in denen ohne konkretes Verdachtsmerkmal kontrolliert werden darf. Es wird angenommen, dass sich an den entsprechenden Orten nicht nur rassifizierte Menschen vermehrt aufhalten,32 sondern diese auch häufiger kontrolliert werden, da ihnen eine Gefährlichkeit zugeschrieben wird.33

Schließlich besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass weitere Ungleichheitsdimensionen wie „Geschlecht“, „Sexualität“, „sozioökonomischer Status“ und „Lebensalter“ mit diskriminierenden Polizeipraktiken in Verbindung stehen und bei der Verdachtskonstruktion mit rassifizierten oder ethnisierten Merkmalen verschränkt sein können. Ein noch laufendes Forschungsprojekt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie die Polizei für sie problematische städtische Räume definiert, deutet zudem auf die Verknüpfung der sozialen Strukturmerkmale „Ethnie“, „Geschlecht“ und „Klasse“ mit der polizeilichen Konstitution von „Raum“ hin.34

Sichtweisen der Betroffenen

„Der hier aufgezeigte Forschungsstand zeigt, dass Rassismus innerhalb der Polizei existiert. Allerdings weisen die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Deutschland große Lücken […] auf …. „

Eine Befragung Ende der 1990er Jahre kam zu dem Ergebnis, dass sich rund 34 Prozent der befragten Jugendlichen türkischer Herkunft häufig beziehungsweise sehr häufig durch Polizist:innen ungerecht behandelt fühlten.35 Weitere Befragungen ethnischer Minderheiten zu ihren Diskriminierungserfahrungen kamen in den 2000er Jahren zu ähnlichen Ergebnissen.36 Im Rahmen einer 2011 umgesetzten, groß angelegten Schülerbefragung berichteten Jugendliche, die angaben, einen Migrationshintergrund zu haben, nicht häufiger als andere davon, in den vorherigen zwölf Monaten von einer Polizeikontrolle betroffen gewesen zu sein. Allerdings hatten sie nach eigenen Angaben häufiger selbst beobachtet oder aus dem sozialen Umfeld gehört, dass Polizist:innen sich während einer Kontrolle respektlos verhalten hätten.37 Eine 2014 veröffentlichte Studie fokussierte den polizeilichen Umgang mit migrantischen Opferzeug:innen und stellte Wahrnehmungsdefizite von Polizist:innen und Sachbearbeiter:innen bei rassistisch motivierter Kriminalität fest, sodass daran anknüpfendes Handeln von den Betroffenen als diskriminierend empfunden wurde. Zugleich wird in der Forschung betont, dass diese wahrgenommene Diskriminierung durch Polizist:innen nicht zielgerichtet erfolgt, sondern als Ausdruck mangelnder Sensibilisierung und sozial-kommunikativer Defizite zu betrachten sei.38 Informationen von Betroffeneninitiativen wie der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt weisen darauf hin, dass Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit der Polizei von betroffenen Personen als Normalität, also als wiederkehrende Erfahrungen empfunden werden, und negative psychische Konsequenzen nach sich ziehen können.39 Aus der Sicht der Betroffenen ist also von rassifizierenden und ethnisierenden Polizeikontrollen in Deutschland auszugehen.

Ausblick

Der hier aufgezeigte Forschungsstand zeigt, dass Rassismus innerhalb der Polizei existiert. Allerdings weisen die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Deutschland große Lücken hinsichtlich der Ausprägung und Verbreitung von diskriminierenden Einstellungen und Handlungspraktiken auf, was auch an den erschwerten Forschungszugängen und der mangelnden beziehungsweise nicht zugänglichen Informationsbasis liegt. Weiterhin beleuchten die verschiedenen Studien nur regionale Ausschnitte und einzelne Arbeitsbereiche des polizeilichen Alltags. Es zeigen sich immense Forschungsbedarfe, die sowohl die Perspektiven von Betroffenen als auch die polizeilichen Handlungspraktiken vor allem in weitgehend unerforschten Arbeitsbereichen der Polizei wie den Ermittlungen, Überwachungen und Vernehmungen in den Blick nehmen.

„Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die weitgehende Abschottung seitens der Polizei gegenüber diesem Thema und die kategorische Weigerung der Anerkennung durch Politiker:innen, dass strukturelle Gegebenheiten diskriminierende Wirkung entfalten können.“

Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die weitgehende Abschottung seitens der Polizei gegenüber diesem Thema und die kategorische Weigerung der Anerkennung durch Politiker:innen, dass strukturelle Gegebenheiten diskriminierende Wirkung entfalten können. So wird bei der Frage, inwiefern extremistische Strukturen in Sicherheitsbehörden wie der Polizei vorhanden sind, wiederholt auf „Einzelfälle“ verwiesen. Bei der Frage nach rassistischen Handlungspraktiken werden Forschungen zudem vom Bundesinnenministerium mit der nicht schlüssigen Argumentation, dass „Racial Profiling“ ja ohnehin verboten sei und deshalb nicht vorkomme, für nicht notwendig erachtet.40 Auffällig ist dabei, dass Gegner:innen entsprechender Studien denjenigen, die wissenschaftliche Untersuchungen befürworten, unterstellen, sie würden der Polizei gegenüber einen Generalverdacht aussprechen. Forschung hat jedoch in der Regel das gegenteilige Ziel: Sie dient dazu, zu vorurteilsfreien und differenzierten Ergebnissen zu kommen. Die Möglichkeit, den Diskurs zu versachlichen und auf eine empirisch-wissenschaftliche Informationsbasis zu stellen, bietet daher auch für die Polizei eine Chance: Denn extremistische Einstellungen sind eine Gefahr für den Rechtsstaat, insbesondere dann, wenn sich entsprechende Einstellungsmuster in mit Macht ausgestatteten Institutionen manifestieren.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autorinnen: Daniela Hunold, Maren Wegner für „Aus Politik und Zeitgeschichte„/bpb.de. Zweitveröffentlichung in diesem Magazin.

  1. Vgl. 1016 People Have Been Shot and Killed by Police in the Past Year, 17.9.2020, http://www.washingtonpost.com/graphics/investigations/police-shootings-database.
  2. Vgl. Chronologie des Falles Oury Jalloh, 28.8.2020, http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/chronologie-oury-jalloh100.html.
  3. Vgl. Landtag Sachsen-Anhalt, Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater, 26.8.2020, S. 39, S. 42, S. 63, S. 69, http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bilder/Artikel_7._WP/Justiz/Fall_Oury_Jalloh/Bericht_Sonderberater_Oury_Jalloh.pdf.
  4. Vgl. Lee Hielscher, Wie neutral kann Polizeiarbeit sein? Die Wirkmacht rassifizierenden Vorwissens bei den (Hamburger) NSU-Ermittlungen, in: Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg (Hrsg.), Rassismus als Terror, Struktur und Einstellung, Hamburg, S. 7ff.
  5. Vgl. Bundestagsdrucksache 19/17340, 21.2.2020; Matthias Meisner/Heike Kleffner (Hrsg.), Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz, Freiburg/Br. 2019.
  6. Vgl. Christoph Kopke, Polizei und Rechtsextremismus, in: APuZ 21–23/2019, S. 36–42.
  7. Vgl. Hans-Jörg Albrecht, Polizei, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in multi-ethnischen Gesellschaften, in: Andreas Donatsch/Marc Forster/Christian Schwarzenegger (Hrsg.), Strafrecht, Strafprozessrecht und Menschenrechte, Zürich 2002, S. 327–354.
  8. Vgl. Michael Maier-Borst, Die Berichte von Amnesty International über mutmaßliche Übergriffe von Polizeibeamten in Deutschland, in: Die Polizei 3/1999, S. 80–85.
  9. Vgl. Manfred Bornewasser et al., Seminarprotokolle zu vier Workshops, in:Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie 1–2/1996, S. 56–73, hier S. 56ff.; Hans-Gerd Jaschke, Öffentliche Sicherheit im Kulturkonflikt. Zur Entwicklung der städtischen Schutzpolizei in der multikulturellen Gesellschaft, Frankfurt/M. 1997; Gerda Maibach, Polizisten und Gewalt. Innenansichten aus dem Polizeialltag, Reinbek 1996.
  10. Vgl. Bornewasser et al. (Anm. 9); Jaschke (Anm. 9); Matthias Mletzko/Cornelia Weins, Polizei und Fremdenfeindlichkeit, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2/1999, S. 77–93, hier S. 77ff.
  11. Hans-Gerd Jaschke, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei. Expertise im Auftrag der Polizei-Führungsakademie, in: Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie 1–2/1996, S. 199–211, hier S. 208.
  12. Vgl. ebd., S. 208ff.
  13. Vgl. Marita Lindner, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt. Meinungen und Einstellungen von Auszubildenden der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Hamburg 2001, S. 15.
  14. Die Rücklaufquote betrug 30 Prozent.
  15. Mletzko/Weins (Anm. 10), S. 91.
  16. Vgl. Nora Krott/Eberhard Krott/Ines Zeitner, Umgang mit Fremdheit. Entwicklung im Längsschnitt der beruflichen Erstsozialisation, in: Die Polizei 5/2019, S. 129–139.
  17. Vgl. Ines Zeitner, Fremdenfreundliche und fremdenfeindliche Einstellung in der Polizei NRW, 19.8.2020, http://www.hspv.nrw.de/nachrichten/artikel/vorstellung-umfelder-studien.
  18. Die Rücklaufquote lag bei ca. 25 Prozent.
  19. Vgl. Matthias Bartsch/Jean-Pierre Ziegler, Experten kritisieren Deutung von Polizei-Studie, 6.3.2020, http://www.spiegel.de/a-4d762fa7-ce38-4240-a945-cda25b96a13d.
  20. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport (Hrsg.), Hessische Polizeistudie 2020. Polizeiliche Alltagserfahrungen. Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation, 3.2.2020, S. 3, https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/polizeistudie_2020_-_erste_ergebnisse.pdf.
  21. Vgl. Johannes Baldauf et al., Toxische Narrative. Monitoring rechts-alternativer Akteure, Monitoringbericht der Amadeu Antonio Stiftung, 2017, S. 12, http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/publikationen/monitoring-2017.pdf.
  22. Vgl. Martin Herrnkind, „Filzen Sie die üblichen Verdächtigen!“ oder Racial Profiling in Deutschland, in: Polizei & Wissenschaft 3/2014, S. 35–58; hier S. 37. Siehe auch Kollaborative Forschungsgruppe Racial Profiling, Racial Profiling. Erfahrung. Wirkung. Widerstand, Studien der Rosa Luxemburg Stiftung, Berlin 2019.
  23. Vgl. David A. Harris, Driving While Black. Racial Profiling on our Nation’s Highways, New York 1999; Ronald Weitzer/Steven A. Tuch, Perceptions of Racial Profiling: Race, Class, and Personal Experience, in: Criminology 2/2002, S. 435–456; Philip Waddington/Kevin Stenson/David Don, In Proportion: Race and Police Stop and Search, in: British Journal of Criminology 6/2004, S. 889–914; Ben Bowling/Alpa Parmar/Coretta Phillips, Policing Minority Ethnic Communities, in: Tim Newburn (Hrsg.), Handbook of Policing, London 2008, S. 611–641.
  24. Vgl. Ministry of Justice, Race and Criminal Justice System Statistics, London 2011.
  25. Vgl. Ministry of Justice, Statistics on Race and the Criminal Justice System 2018, 28.11.2019, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/849200/statistics-on-race-and-the-cjs-2018.pdf.
  26. Vgl. Ben Bradford/Ian Loader, Police, Crime and Order: The Case of Stop and Search, in: Ben Bradford et al. (Hrsg.), The Sage Handbook of Global Policing, London 2016, S. 241–260.
  27. Dieser Begriff hat sich im englischsprachigen Raum als genderneutrale und inklusive Alternative für „Latinos“ oder „Latinas“ in den USA entwickelt.
  28. Vgl. Andrew Gelman/Jeffrey Fagan/Alex Kiss, An Analysis of the New York City Police Department’s „Stop-and-Frisk“ Policy in the Context of Claims of Racial Bias, in: Journal of the American Statistical Association 479/2007, S. 813–823.
  29. Vgl. Fabien Jobard/René Lévy/Indira Goris, Profiling Minorities. A Study of Stop-and-Search Practices in Paris, 2009, http://www.opensocietyfoundations.org/reports/profiling-minorities-study-stop-and-search-practices-paris.
  30. Vgl. Thomas Schweer/Hermann Strasser, Die Polizei – dein Freund und Helfer, in: Axel Groenemeyer/Jürgen Mansel (Hrsg.), Die Ethnisierung von Alltagskonflikten, Wiesbaden 2003, S. 229–260; dies./Steffen Zdun, „Das da draußen ist ein Zoo, und wir sind die Dompteure“. Polizisten im Konflikt mit ethnischen Minderheiten und sozialen Randgruppen, Wiesbaden 2008.
  31. Vgl. Daniela Hunold, Polizei im Revier. Polizeiliche Handlungspraxis gegenüber Jugendlichen in der multiethnischen Stadt, Freiburg/Br. 2015, S. 103ff.
  32. Vanessa E. Thompson, Racial Profiling im Visier. Rassismus bei der Polizei, Folgen und Interventionsmöglichkeiten, Düsseldorf 2018, http://www.vielfalt-mediathek.de/data/expertise_racial_profiling_vielfalt_mediathek_1.pdf.
  33. Vgl. Bernd Belina, Der Alltag der Anderen: Racial Profiling in Deutschland?, in: Bernd Dollinger/Henning Schmidt-Semisch (Hrsg.), Sicherer Alltag? Politiken und Mechanismen der Sicherheitskonstruktion im Alltag, Wiesbaden 2016, S. 125–146.
  34. Vgl. Daniela Hunold/Tamara Dangelmaier/Eva Brauer, Soziale Ordnung und Raum. Aspekte polizeilicher Raumkonstruktion, in: Soziale Probleme, 2.6.2020, https://doi.org/10.1007/s41059-020-00070-1.
  35. Vgl. Wilhelm Heitmeyer/Joachim Müller/Helmut Schröder, Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland, Frankfurt/M. 1997.
  36. Vgl. z.B. Kurt Salentin, Diskriminierungserfahrungen ethnischer Minderheiten in der Bundesrepublik, in: Axel Groenemeyer/Silvia Wieseler (Hrsg.), Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle: Realitäten, Repräsentationen und Politik, Wiesbaden 2008, S. 515–526; Martina Sauer, Türkischstämmige Migranten in Nordrhein-Westfalen und Deutschland: Lebenssituation und Integrationsstand, Essen 2009.
  37. Vgl. Dietrich Oberwittler/Anina Schwarzenbach/Dominik Gerstner, Polizei und Jugendliche in multi-ethnischen Gesellschaften. Ergebnisse der Schulbefragung 2011 „Lebenslagen und Risiken von Jugendlichen“ in Köln und Mannheim, forschung aktuell – research in brief 47/2014, https://pure.mpg.de/rest/items/item_2499460_4/component/file_3014324/content.
  38. Vgl. Hans-Joachim Asmus/Thomas Enke, Der Umgang der Polizei mit migrantischen Opfern, Wiesbaden 2016, S. 93f.
  39. Vgl. Sulaika Lindemann/Lina Schmid, Rassistische Polizeigewalt in Deutschland, 8.9.2020, https://heimatkunde.boell.de/de/2020/09/08/rassistische-polizeigewalt-deutschland.
  40. Vgl. Patrick Gensing, Viele Verdachtsfälle, keine Studien, 16.9.2020, http://www.tagesschau.de/inland/lagebild-rechtsextremismus-polizei-101.html.
Meinung
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)