„Ausländer verbrennen“
Anklage fordert weitere Freiheitsstrafen gegen „Gruppe Freital“
Die rechtsterroristische „Gruppe Freital“ hat 2015 mehrere Anschläge in der sächsischen Stadt verübt. Vor dem Oberlandesgericht geht nun ein zweiter Prozess im Zusammenhang mit den Taten zu Ende. Ein Urteil soll im Februar fallen.
Dienstag, 26.01.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 25.01.2021, 16:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Dresdner Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ hat die Generalstaatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen sowie Bewährungsstrafen gefordert. In ihrer zweieinhalbstündigen Schlussrede plädierten die Ankläger am Montag für zwei mutmaßliche Mitglieder der Terrorgruppe auf Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten. Gegen ihre mutmaßlichen Unterstützer wurden Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise von acht Monaten beantragt.
Die vier Beschuldigten, drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 53 Jahren, müssen sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Ihnen werden die Beteiligung an Straftaten beziehungsweise die Unterstützung der Terrorgruppe vorgeworfen. Es ist bereits der zweite Prozess im Zusammenhang mit der „Gruppe Freital“, deren Ziel Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und auf politisch Andersdenkende waren.
Die Gruppe habe sich im August 2015 zunehmend in verschlüsselten Chats radikalisiert, hieß es im Plädoyer. Dort hätten die Mitglieder ihre asylfeindliche Gesinnung formuliert und terroristische Anschläge geplant.
Acht Verurteilungen
Der Prozess läuft seit 7. September 2020 (AZ: 4 St1/20). Am Donnerstag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Noch am Montag wollten die Vertreter der Nebenklage plädieren. Das Urteil soll am 4. Februar gesprochen werden.
In einem ersten Prozess gegen die „Gruppe Freital“ waren 2018 insgesamt acht Mitglieder rechtskräftig verurteilt worden (AZ: 3 StR 575/18). Gegen die beiden Rädelsführer wurden hohe Haftstrafen verhängt – neun Jahren und sechs Monate sowie zehn Jahre.
„Ausländer verbrennen“
In ihrem Plädoyer am Montag betonte die Generalstaatsanwaltschaft die rechtsradikale und gewaltbereite Gesinnung der Terrorgruppe. Zum Teil wurde dabei aus den Chats zitiert. Demnach wollte die Gruppe „Ausländer verbrennen“ sowie die „Antifa jagen und am nächsten Lichtmast aufknüpfen“. Die Äußerungen in den Chatbeiträgen seien durchaus ernst gemeint und nicht nur „flottes Geschreibe“ gewesen, hieß es.
Die höchste Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten forderten die Ankläger für einen Mann, der an mehreren Taten der „Gruppe Freital“ beteiligt gewesen sein soll. Im Prozess sei er geständig gewesen. Die 31-jährige Frau soll die Organisationsstrukturen der Gruppe gefördert und die Beteiligten angestachelt haben. Als Freundin eines bereits verurteilten Mitglieds der „Gruppe Freital“ habe sie zum harten Kern gehört, hieß es. Wie zwei ihrer aktuell Mitangeklagten war auch sie an einem Fotoshooting mit verfassungsfeindlichen Symbolen beteiligt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte für sie eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Anschläge auf Politiker und Asylbewerber
Gegenstand des Prozesses waren unter anderem der Anschlag der Gruppe auf das Freitaler Linken-Parteibüro und auf das Auto des Linken-Politikers Michael Richter sowie auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital.
Ein dritter Prozess gegen drei Unterstützer soll am Dienstag in Dresden beginnen. Vor dem Oberlandesgericht Dresden müssen sich dann zwei Männer und eine Frau verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft ihnen die Beteiligung an je einer Straftat der „Gruppe Freital“ vor. (epd/mig) Aktuell Panorama
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