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VGH Baden-Württemberg

Derzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan möglich

Auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dürfen derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Derweil wurden Pläne über weitere Sammelabschiebungen in das Land bekannt.

Donnerstag, 04.02.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.02.2021, 16:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat seine bisherige Rechtssprechung zu Abschiebungen geändert: Danach dürfen auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Grund dafür sei, dass sich die wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie gravierend verschlechtert habe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. (AZ: A 11 S 2042/20) Dort drohe einem Rückkehrer die Verelendung, hieß es zur Begründung.

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Rückkehrern werde es dort voraussichtlich nicht gelingen, auf legalem Wege die elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen, hieß es. Anders sei dies, wenn ein Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk habe, er nachhaltig finanziell oder materiell durch Dritte unterstützt werde oder über ausreichendes Vermögen verfüge.

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Weitere Sammelabschiebung geplant

Bislang war das Gericht in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass leistungsfähigen, erwachsenen Rückkehrern in Afghanistan keine Verelendung drohe. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder nach Afghanistan zurück.

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Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen soll am 9. Februar 2021 ab München eine weitere Sammelabschiebung nach Kabul stattfinden. Unter den Abgeschobenen befinden sich nach Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrates auch strafrechtlich unbescholtene Personen mit festen Arbeitsplätzen. Das wäre eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der die Behörden in der Regel behaupteten, sich bei den Abschiebungen überwiegend auf Straftäter zu beschränken.

Jelpke fordert Abschiebestopp

Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke fordert die Stornierung des Flugs und die umgehende Freilassung der Personen in Abschiebehaft. Abschiebungen nach Afghanistan seien „kaltherzig und inhuman“. Das Land sei „in jeder Hinsicht ein Hochrisikogebiet – ob es die Corona-Pandemie angeht oder das Risiko, Anschlägen einer der Kriegsparteien zum Opfer zu fallen“. Jelpke weiter: „Es gibt überhaupt keinen legitimen Grund, Menschen in Deutschland von ihren Arbeits- oder Ausbildungsplätzen wegzuzerren und an den Hindukusch zu verfrachten, wo ihre Chancen auf ein menschenwürdiges Leben gegen Null tendieren.(epd/mig) Aktuell Recht

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