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Abschiebestopp nach Griechenland

Bamf legt Asylverfahren auf Eis

Das Bamf hat Asylentscheidungen von in Griechenland bereits anerkannten Geflüchteten gestoppt. Hintergrund ist eine Entscheidung des OVG Münster. Danach drohen Abgeschobenen in Griechenland unmenschliche und erniedrigende Behandlungen.

Montag, 08.02.2021, 5:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.02.2021, 22:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat die Asylentscheidungen für mehrere tausend Flüchtlinge gestoppt, die bereits in Griechenland anerkannt wurden und anschließend in Deutschland Asyl beantragt haben. Derzeit lägen 3.420 solcher Asylverfahren auf Eis, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies betreffe 8.252 Flüchtlinge. Diese Menschen hätten bereits einen europäischen Schutzstatus und seien daher „aus aufenthaltsrechtlicher Sicht privilegiert“.

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Seit dem vergangenen Sommer stieg die Zahl der Einreisen von bereits in Griechenland anerkannten Flüchtlingen nach Deutschland deutlich: Ende Mai waren erst knapp 300 Verfahren beim Bamf anhängig, inzwischen sind es mehr als zehnmal so viele. Hintergrund ist die katastrophale Lage in griechischen Flüchtlingslagern etwa auf der Insel Lesbos.

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OVG stoppt Abschiebungen nach Griechenland

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte im Januar in zwei Urteilen entschieden, dass Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Derzeit bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten. Im Fall eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers erklärte das Gericht, ihnen drohe im Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. (AZ: 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A)

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Pro Asyl hatte daraufhin einen generellen Abschiebestopp nach Griechenland gefordert. „Die Urteile aus Münster stehen in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren“, hatte Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung bei Pro Asyl, erklärt.

Bamf will Beschwerde einlegen

Die Menschenrechtsorganisation kommt in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutzberechtigten in Griechenland in jüngster Zeit weiter verschlechtert hat. Menschen, die mit internationalem Schutz nach Griechenland abgeschoben werden, landen dort in der Obdachlosigkeit, erhalten in der Praxis keinen Zugang zu elementaren Leistungen und können auch sonst auf keine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen.

Das Bamf hatte die Asylanträge der beiden Männer zuvor mit der Begründung abgelehnt, sie hätten bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten. Weil das OVG keine Revision seiner Entscheidung zuließ, wolle das Bamf nun offenbar Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, schrieben die Funke-Blätter. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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