Kopftuchverbot
Berliner Bildungssenatorin will nach Karlsruhe gehen
Mehrfach haben Lehrerinnen in Berlin Geld erstritten, weil ihnen das Tragen des Kopftuchs untersagt war. Für das Bundesarbeitsgericht ist ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig. Berlins Bildungssenatorin dennoch daran festhalten.
Mittwoch, 10.02.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.02.2021, 16:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In der Frage des Kopftuchs für Lehrerinnen steuert der Berliner Senat auf einen offenen Konflikt zu. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will am sogenannten Berliner Neutralitätsgesetz festhalten und dafür vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Widerspruch dagegen kommt aus der Justizverwaltung unter Senator Dirk Behrendt (Grüne), der sich für eine Novelle des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen hatte. In der Senatssitzung am Dienstag wurden die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht, Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) sprach im Anschluss von einer „breiteren Debatte zum Neutralitätsgesetz“.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August vergangenen Jahres. Danach ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht unzulässig, so wie es das Berliner Neutralitätsgesetz vorsieht. Das Gericht hatte damit die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts abgewiesen (AZ: 8 AZR 62/19).
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen sichtbarer religiöser Symbole und Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst des Landes und in allgemeinbildenden Schulen. Dagegen hatten in der Vergangenheit erfolgreich unter anderem kopftuchtragende Lehrerinnen geklagt.
Justizsenator für Gesetzesnovelle
Das Bundesarbeitsgericht sprach in seinem Urteil von einer nicht hinzunehmenden Diskriminierung wegen der Religion. Ein pauschales Kopftuchverbot dürfe es nicht geben, nur bei konkreter Gefahr für den Schulfrieden, hieß es unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2015.
Justizsenator Behrendt hatte sich kürzlich für eine Novelle des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Auf den Vorstoß von Scheeres reagierte die Justizverwaltung am Dienstag irritiert. Behrendts Sprecher Sebastian Brux sagte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Ankündigung sei nicht abgesprochen und anders verabredet gewesen. „Es gibt eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten und umzusetzen, statt den Rechtstreit ohne jede Erfolgsaussicht fortzusetzen“, sagte Brux.
Keine Entscheidung des gesamten Senats
Umweltsenatorin Günther bestätigte als Senatsvertreterin vor Journalisten, dass die Klageankündigung Thema in der Senatssitzung am Dienstag war. Die Entscheidung zum Gang vor das Bundesverfassungsgericht komme von einer Senatsverwaltung, nicht vom gesamten Senat, erläuterte Günther.
Sie fügte hinzu: „Wir haben vor allem auch darüber gesprochen, inwieweit das Bundesverfassungsgericht da auch zuständig ist und nicht eine abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eigentlich schon getroffen wurde.“ Dazu seien die unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht worden. Die Senatsbildungsverwaltung habe zugleich deutlich gemacht, ihren angekündigten Weg weitergehen zu wollen, sagte Günther. (epd/mig) Aktuell Politik
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